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unverlangte Installation
BAU-Forum: Neubau

unverlangte Installation

Hallo Forum, im Rahmen eines Neubaus mit Bauträger hat ein Handwerker eine zirkulationspumpe und einen Außenwasserzähler installiert. diese Installationen standen nicht explizit in der Baubeschreibung und wurden auch nicht mit uns abgesprochen. jetzt bekommen wir eine Rechnung mit Zahlungsaufforderung, ansonsten würden sie die Dinge deinstallieren. frage 1: ist eine Rechnung in Höhe von dm 500 dafür angemessen? frage 2: ist diese Vorgehensweise überhaupt rechtens? vielen Dank im Voraus!
  1. Und da sind sie wieder, die Probleme ...

    Foto von Robert Worsch

    Hallo Herr/Frau Geldermann, wie gestern schon im Forum Neubau 1278 diskutiert, funktioniert wieder einmal das Zusammenspiel der am Baubeteiligeten nicht. Da ist der Bauträger mit seinen dünnen Baubeschreibungen, der Handwerker, der zur möglicherweise vollständigen und ordnungsgemäßen Leistungen ergänzende Arbeiten durchführt (durchführen muss) und der Bauherr, der am Ende nicht weiß was los ist. Der Preis ist meiner Ansicht nach an und für sich OK. Wofür allerdings ein zusätzlicher Wasserzähler (Sie meinen sicherlich einen Kaltwasserzähler für die Gartenbewässerung) in einem Eigenheim? erforderlich ist, bleibt mir verborgen, da Sie im Eigenheimfall der einzige Abnehmer sind und der Verbrauch über die Wasseruhr vom Versorgungsunternehmen gemessen wird. Eine Zirkulationspumpe, auch wenn diese in der Baubeschreibung nicht explizit aufgeführt sein sollte, gehört zur ordnungsgemäßen Installation. Und die ordnungsgemäße Leistung schuldet Ihnen der Bauträger Das weitverbreitete Wild-West-Selbstjustiz-Verhalten (bezahlstdudasnichtdanndeckeichdirdasdachwiederabundhauealleskaputt) ist nicht zulässig und gehört nicht zum guten Ton, den die Vertrauensgemeinschaft Baubeteiligte haben sollte. Also Rechnung zurückweisen und auf den Auftraggeber der Installationsfirma  -  ist ja wohl der Bauträger  -  verweisen. Und, sofern ich richtig liege, die Wasseruhr kann er ausbauen, die brauchen Sie sowieso nicht
  2. soweit danke, aber wasserzähler ...

    Hallo Herr Worsch, sie haben recht, es ist ein kaltwasserZähler. bekannte meinten, dass dieser Zähler für die Abrechnung insofern benötigt wird, als dass das Wasser für den Garten (kaltwasserZähler) günstiger abgerechnet wird. und mit dem kaltwasserZähler könnte ich die Menge berechnen. falsch? Gruß
  3. Zweite Uhr sicher unsinnig aber ...

    Ich gehe auch davon aus, dass eine zweite Wasseruhr nicht notwendig ist. Allerdings ist mir in Sachsen-Anhalt ein einziger Abwasserzweckverband bekannt, der bei einer Trinkwasserverwendung zur Gartenbewässerung und dem Nachweis mit Hilfe einer Wasseruhr diesen Wasserverbrauch nicht bzw. nur teilweise berechnet. Die meisten Verbände berücksichtigen gar nichts und andere wiederum eine prozentuale Pauschale, wenn eine Gartenfläche vorhanden ist. Allerdings berechnet Ihnen im ersten Fall der Wasserverband (Trinkwasserlieferer) dann eine weitere Gebühr für die zweite Uhr. Hinsichtlich der Regulierung der Mehrkosten gilt sicher das von Herrn Worsch Gesagte.
  4. Weiß ich leider nicht

    Foto von Robert Worsch

    Hallo Herr Geldermann, dass das Wasser für die Gartennutzung billiger ist, als das restliche Brauchwasser für das Haus ist mir nicht bekannt. Mache mich mal bei unserem Wasserwerk schlau. Sie können sich auch bei Ihnen vor Ort erkundigen, ob das stimmt.
  5. Nachtrag

    Habe gerade noch einmal nachgefragt  -  die Uhr ist auf jedem Fall unsinnig. Falls Ihr Abwasserzweckverband  -  und da müssten Sie erst einmal nachfragen  -  eine Berücksichtigung durchführt (was ich nicht glaube), dann stellt Ihnen der entsprechende Wasserverband die Uhr zur Verfügung (gegen eine kräftige Anschlussgebühr versteht sich). Eigene Uhren werden nicht berücksichtigt. Eine Verrechnung und ein Austausch der Zählerstände erfolgt dann zwischen den Verbänden im Rahmen der jährlichen Abrechnungen untereinander.
  6. vielen Dank!

    wow, ich bin überwältigt. so kompetente Antworten in so kurzer Zeit. beste Grüße,
  7. wenn sich alle etwas anstrengen dann ist das ...

    wenn sich alle etwas anstrengen, dann ist das Forum sicher informativ und hilfreich, es gibt leider auch andere Beispiele  -  siehe anonymer Superuser in Frage 1278!
  8. Moment  -  nicht so hektisch!

    Bevor Sie den zweiten Zähler ausbauen lassen, fragen Sie unbedingt Abwasserverband! Der Springende Punkt ist nicht der Preis für das Wasser zum Garten wässern, viel wichtiger ist der Abwasserpreis! Zumindest bei uns ist es so, dass für Trinkwasser "über Gartenzähler" (sofern geeicht und gemeldet) keine Abwassergebühren erhoben werden. Ansonsten wird Frischwasser und Abwasser 1:1 gerechnet und kann bei intensiver Gartenwässerung (und teilweise astronomischen Abwasserpreisen ) verdammt teuer werden.
  9. private Uhr akzeptiert?

    Das ist klar, der Wasserpreis muss auf jedem Fall bezahlt werden. War denn bei Ihnen, Herr Hübner des Wasserwerk bereit, Ihre eigene Uhr zu akzeptieren (selbstverständlich geeicht und verplombt) oder wurde Ihnen eine Wasseruhr vom Wasserwerk gestellt? Meines Wissens akzeptieren die Wasserwerke nur ihre eigenen Uhren  -  im Interesse des Kunden wurde mir gesagt  -  Sie verstehen was ich meine.
  10. abwasserverband

    Hallo zusammen, ich habe mich kurz nochmal beim abwasserverband erkundigt (Berliner wasserbetriebe). ein privater kaltwasserZähler ist möglich, er muss jedoch von einem autorisierten unternehmen installiert worden sein. anmelden muss ich den natürlich auch. dann macht der Zähler wieder Sinn. jetzt muss ich nur noch in Erfahrung bringen, ob der handwerksbetrieb "autorisiert" ist. beste Grüße
  11. Das ist ja Klasse

    dann schließt man anschließend z.B. seine Waschmaschine an der Außenzapfstelle mit an und spart und man holt sein Teewasser von draußen und spart und einen Eimer Wasser zum Nachfüllen des Spülkastens ... oder man speist von dieser Zapfstelle aus wieder ins Hausnetz ein ...
  12. Autorisiert

    jetzt haben Sie aber schon mal eine autorisierte Antwort von Ihrem Wasserwerk  -  wenn das nichts ist  -  ob der Rest autorisiert ist, bekommen Sie sicher auch noch raus.
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