Haus hat Blower-Door-Test nicht bestanden!
BAU-Forum: Lüftung

Haus hat Blower-Door-Test nicht bestanden!

Wer kann mir einen Tipp geben. Unser Haus (Massiv mit hinterlüfteter Klinkerfassade) steht kurz vor der Schlüsselübergabe und es hat sich bei dem Test gezeigt das die Steckdose;Fenster, Türen soweit OK sind, jedoch scheint eine nicht vorhandene Dampfsperre vom 1. OGAbk. zum Spitzbogen das Problem zu sein. D.h. 1. OG und Dachgeschoss sind OK und die Schrägen vom Dach auch, nur die Verbindung fehlt halt. Als Abhilfe hat unsere Baufirma auf den Rauspund im Spitzbogen erneut eine Dampfsperre ausgelegt und versucht mit der Folie aus den Dachschrägen zu verbinden. Leider ist das auch nicht gut gemacht, denn man kann jetzt mit dem Finger merken wie es zieht an einigen Stellen. Des weiteren haben wir starke bedenken Holz von unten und oben in eine Folie eingepackt, ist da nicht der Schimmel vorprogrammiert und außerdem denken wir das durch die Hinterlüftung der Fassade die Kalte Luft jetzt zwischen Zimmerdecken und Spitzbogen rein und die warme Luft weiter raus kann. Wer kann uns vielleicht helfen, sind von den ganzen Kommentaren von der Baufirma und den Trockenbauern etwas durcheinander und wissen gar nicht mehr was wir glauben sollen. Die zweite Frage muss man sich mit solchen Nacharbeiten einverstanden erklären? Vielen Dank im Voraus falls uns einer helfen kann.
Andrea aus Berlin (hoffentlich bald aus Brandenburg!)
  • Name:
  • Andrea
  1. Keine Abnahme

    Wichtig ist, dass Haus nicht abzunehmen und einen erfolgreichen Bloor-Door-Test einzufordern. Stellt sich die Firma bockig an, wird es sich lohnen, einen Sachverständigen einzuschalten. Ist die Firma dann noch immer bockig, hilft nur der juristische Weg. Insoweit noch Geld eingefordert wird, nicht bezahlen.
  2. keine Abnahme und Geld zurückbehalten

    Das ist das wichtigste. Lt. BGBAbk. kann der Resteinbehalt das 2-3-fache der Summe sein, die zur Schadensbehebung angesetzt wird. Das beduetet unter Umständen, dass Sie auf keinen Fall eine weitere Zahlung anweisen sollten, wenn es sich nur noch um die Schlusszahlung handelt und diese offene Zahlung geringer als der mögliche Sicherheitseinbehalt ist.
    Ziehen Sie einen Schachverständigen hinzu  -  der muss unabhängig sein und sollte nicht von der Baufirma gestellt werden. In den örtlichen Gelben Seiten finden Sie derer viele auch in der Umgebung bis 50 km. Die Maßnahmen die dieser dann vorschlägt sollten ausgeführt werden  -  denn wenn die Firma jetzt selebr berichtigt, dann Kann (muss es aber nicht) Pfusch sein oder werden mit entsprechenden Spätfolgen. Gerade bei dem heiklen Thema Kondenswasser, Schimmelbildung etc. In 5 Jahren wenn der Pilz richtig rauskommt ist sonst die Gewährleistung weg und sie zahlen alles (oder die Fa. gibt es nicht mehr)
    MfG
    Fabian
  3. Beim Blower-Door-Test durchgefallen Teil 2

    Vielen Dank für die schnellen Antworten. Das wir einen Gutachter
    hinzuziehen sollten haben wir schon in die Wege geleitet. Jedoch waren die telefonischen Auskünfte bis jetzt auch noch nicht zufriedenstellend, morgen folgt der Ortstermin. Die Abnahme ist auch noch nicht erfolgt und wird auch im Moment nicht erfolgen.
    Es sind noch zwei Zahlungen offen (Fliesen/Türen/Treppe und die Schlusszahlung. Eine Rechnung haben wir jetzt erhalten, haben aber noch nicht bezahlt, wg. der Klärung! Ich würde mich freuen wenn mir noch einer einen Tipp geben könnte ob die Dämmung so wie von mir beschrieben überhaupt funktionieren kann. Vielen Dank nochmal!
    • Name:
    • Andrea Großkreuz
  4. die Dampfsperre

    verhindert normalerweise, dass Wasserdampf in die Dämmung eindringt. Wenn die FEHLT oder defekt ist, birngt es nix, eine 2. Dampfsperre hinter die Dämmung (so verstehe ich ihre Beschreibung) anzubringen. Das verschlimmert die Sache ehr. (Laienmeinung). => unabhängigen Sachverständigen nehmen (ist ja schon auf den Weg gebracht, gut so!).
    GANZ gefährlich klingt Ihre Frage: "muss man sich mit solchen Nacharbeiten einverstanden erklären? "
    Sie sollten sich mit (sinnvollen) Nacharbeiten einverstanden erklären, auch wenn es Dreck, Lärm und blockierten Wohnraum mit sich bringt und sie dann kein Geld "sparen" können durch Einbehalt. Dies ist eine Sache, die vernünftig gemacht werden MUSS! Zum Einbehalten und Mängelrüge brauchen sie auch fachliche Hilfe, damit sie rechtssichere Schriftstücke korrekt abgeben (nicht einfach ein Fax mit eigenem Text schicken). Der Sachverständige hilft da ggf. schon weiter, sonst auch RA einschalten!
  5. So wie sie

    es beschreiben, ist ein Rückbau der Decke notwendig. Dies bringt Verzögerungen mit sich und ein wenig Ärger. Die Dampfsperre muss ordnungsgemäß eingebaut werden damit sie funktioniert. Liegt sie auf der falschen Seite der Dämmung, kann man Sie auch weglassen, da sie die Funktion der Dampfsperre nicht erfüllt. Ich nehme ja stark an, dass die warmen Räume im 1. OGAbk. liegen und der Spitzbogen kalt ist. Somit würde die Dämmung regelmäßig voll Kondenswasser gesaugt  -  dass nicht nur im Herbst, Winter und Frühling, sondern auch in kalten Sommernächten.
    Lassen Sie sich aber richtig und schriftlich vom Sachverständigen beraten und reichen Sie dies dann dem Bauunternehmer zu. Am besten die Besichtigung 2-3 Stunden vor dem Termin beginnen wenn der Bauunternehmer noch nicht da ist. Problematisch wird es aber, wenn Öffnungen angefertigt werden müssen, um eine ordnungsgemäße Kontrolle unter dem Gipskarton vorzunehmen. Von hier aus kann ihnen leider keiner eine sichere und fachkundige Auskunft geben ohne Vor-Ort gewesen zu sein.
  6. Gibt es ein Ergebnis?

    Wie ist die Besichtigung ausgegangen und was für Vorschläge hat der Sachverständige geraten?

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