Voschriften über Zuluft bei Dunstabzug und Kaminofen
BAU-Forum: Lüftung
Voschriften über Zuluft bei Dunstabzug und Kaminofen
Für unseren Neubau wollen wir eine Dunstabzugshaube nach außen anschließen und einen Kaminofen einbauen. In unserem jetzigen Wohnort ist der Kaminkehrer mit einem Mauerkasten mit Frischluftzuführung einverstanden. In dem Ort in dem der Neubau erstellt wird, verlangt der Kaminkehrer einen Kontaktschalter am Fenster. Laut seiner Aussage wären Zuluftmauerkästen nur für Altbauten zulässig. Wer hat Recht? Wo kann ich die verbindlichen Vorschriften finden. Der Neubau sowie unser alter Wohnsitz sind in Bayern.
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Habe an einem Doppelhaus mal beides gemacht ...
Habe an einem Doppelhaus mal beides gemacht in Absprache mit dem Schornsteinfeger. Lassen Sie sich am besten von Ihrem Schornsteinfeger etwas schriftliches geben und führen Sie das dann so aus. Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob es hier einschlägige Vorschriften gibt. Es muss nur gewährleistet sein, dass der Küchenabzug keinen Unterdruck im Raum verursacht und hierduch die Abgase des Kamines zurückgezogen werden - ERSTICKUNGSGEFAHR! -
Den Spieß umdrehen ...
Den Spieß umdrehen der Blackman muss Ihnen sagen, warum das so ist. Und weiter, er muss es nicht nur sagen, sondern auch auf Anforderung schriftlich begründen. Als Gegenbeispiel unser Schornsteinfeger: kontrollierte Be- und Entlüftung (Belüftung, Entlüftung) und Dunstabzugshaube. Das Einzige was er wollte war eine separate Zuluft für den Kaminofen ...