Abdichtung Bodenplatte gem. DIN 18195-4
BAU-Forum: Keller

Abdichtung Bodenplatte gem. DIN 18195-4

Abdichtung Bodenplatte gem. DINAbk. 18195-4

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  • Name:
  • J.A.
  1. Wenn ...

    Wenn ...
  2. Vielen Dank

    Vielen Dank
    • Name:
    • J.A.
  3. Es gibt einige andere Bahnen

    Es gibt einige andere Bahnen
  4. Das ist aber nicht ganz richtig Herr Tilgner!

    Foto von Markus Reinartz

    Guten Abend,

    an unserem Bauvorhaben sehen die Pläne eine Abdichtung auf der Bodenplatte gem. DINAbk. 18195-4 vor, siehe Foto 1.

    Faktisch ausgeführt wurde der Fußbodenaufbau wie auf Foto 2 zu sehen, darauf kam dann Dämmung, Fußbodenheizung und Estrich.

    Entspricht diese Ausführung der DIN 18195-4 beim Lastfall "Aufstauendes Sickerwasser"? Der Keller ist in WU-Beton ausgeführt, und es handelt sich um wesentlichen um Wohnräume (ELW).

    Viele Grüße Sie grundsätzlich eine Weiße Wanne als Bauwerksabdichtung haben, dann brauchen sie auf der Bodenplatte keine Abdichtung gegen stauendes Sickerwasser, sondern nur noch eine Abdichtung gegen nachstoßende Restfeuchte aus der WU-Beton-Bodenplatte (Abdichtung nach BEB-Merkblatt und/oder nach DIN 18336). VOBAbk.-Norm empfiehlt hier eine Bitumenschweißbahn G 200 S4. Es sind aber auch andere Materialien für den Einsatz gegen Bodenfeuchte und nicht stauendes Sickerwasser zulässig. Viele Dank Herr Tilgner. Dazu nur noch die Rückfrage, ob zu den zulässigen Materialien auch "alukaschierte Dichtbahnen" gehören, die "bei Fußbodenheizung im Zuge der Dämmung" eingebaut werden? die für diesen Einsatz zugelassen bzw. nach den Normen und Regelwerken dafür statthaft sind. Kann gut sein, dass die von Ihnen beschriebene Bahn auch dazu gehört. Zumindest dann nicht, wenn wir von einer regelgerechten Ausführung der Arbeiten ausgehen wollen!
    Die Frage war:
    Entspricht diese Ausführung der DIN 18195-4 beim Lastfall "Aufstauendes Sickerwasser"?
    Die Antwort wäre, ist, oder muss lauten und sein, "Nein"!
    Bei dem Lastfall "aufstauendes Sickerwasser" ist nach 18195-6, Abschnitt 9 abzudichten, was bedeutet, dass die Abdichtung auf der dem Bauwerk abgewandten Seite anzuordnen ist.
    Sodann keine Abdichtung benötigt wird, weil der Keller als weiße Wanne errichtet wird, schreibt die WU-Richtlinie vor, die anfallende Feuchtigkeit kontrolliert abzuführen, was bedeutet, dass es belüftete Fußbodenkonstruktionen geben muss und das es eine Lüftungsanlage geben muss, die die anfallende Feuchte kontrolliert abführt. Insbesondere für ausgefallenes Tauwasser, auch an den sonstigen Bauteiloberflächen.
    Alleine die Verwendung von WU-Beton begründet nicht, dass diese ausgeführte Konstruktion der Konstruktion einer weißen Wanne gleich zu setzen wäre oder ist, denn dazu erfordert es der Erfüllung noch einiger weiterer Kriterien.
    Es reicht zwar aus, die Abdichtung nur gegen die Feuchte aus dem Bauteil Bodenplatte einzubauen, es kann aber nur eine Abdichtung nach 18195-4 empfohlen werden, so, wie es die WU-Richtlinie vorschreibt.
    Die WU-Richtlinie unterscheidet zunächst einmal (sprichwörtlich) zwischen ...
    Kartoffelkeller (= feuchte Stellen erlaubt / Nutzungsklasse B)!
    und
    hochwertigem Keller mit hochwertiger Nutzung, in dem der € vor der Auslieferung hätte gelagert werden können oder der Van Gogh an der Wand hängen kann (= feuchte Stellen nicht erlaubt / Nutzungsklasse A)!
    Guckst Du ...

    oder hier ...

    oder hier ...

    Klar, wird ggf. die Abdichtung auf der Oberseite der Bodenplatte ausreichen, nur regelgerecht ist das nicht, wenn der Keller nicht aus weiße Wanne konzipiert und gebaut worden ist.
    Wie wird denn der Keller genutzt?
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz


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