Bodenplatte für weiße Wanne ok?
BAU-Forum: Keller
Bodenplatte für weiße Wanne ok?
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Wieso kümmern Sie sich darum?
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Bodenplatte
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erste Hinweise auf eine geplante weiße ...
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Danke erst mal, aber einen Architekten ...
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bei diesen Gegebenheiten
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Wasserschaden
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Beton ab 15 cm Dicke ist Wasserdicht!
Hallo zusammen, wir sind "stolze" Besitzer einer Baugrube mit Bodenplatte.Aus einem nachträglich gelieferten LVAbk. können wir nun entnehmen, dass die (Keller-) Bodenplatte die Betongüte 25/30 aufweist und 25 cm dick ist.
Der Grundwasser-Höchststand wird mit ca. 2 m über der Bodenplatte angenommen - das ergibt sich aus einer Wasserkarte. Der durchschnittliche Wasserstand ist 50 cm über der Bodenplatte.
Ich habe starke Zweifel, ob die Bodenplatte das nächste Hochwasser wirklich hält - deshalb haben wir im Moment die bereits produzierten Kellerwände nicht darauf errichten lassen.
Was tun?
Für Tipps wär ich sehr dankbar. Gibt es keinen Bauleiter / Bauüberwacher, der die Bodenplatte prüft (Rissbreitenbeschränkung, Betonüberdeckung, Betongüte, Bauteildicke usw.)?! Sie brauchen eine Statik und die Einhaltung der WU-Beton-Richtlinie und halt jemanden der genau das kontrolliert und bescheinigt. bei solchen Gegebenheiten sollte doch mindestens ein Bodengutachter, ein Statiker und ein Architekt zur Verfügung stehen. erste Hinweise auf eine geplante weiße Wanne wären z.B. am Rand der Bodenplatte eingegossene Dichtungsstreifen aus Gummi, die in die Außenwände mit eingegossen werden. Aber die Details muss der Architekt wissen und berücksichtigen (auf Grundlage des Bodengutachtens). Danke erst mal, aber einen Architekten bzw. Ingenieur haben wir selbstverständlich. Er meint, die Bodenplatte reicht aus - auch für Hoch-Wasser, das bis an die EGAbk.-Platte reichen könnte. Ich habe Zweifel, deshalb meine Frage hier im Forum. Warum ich mich selbst drum kümmre, kann ich auch sagen: Ich werde mal in dem Haus wohnen und möchte keinen Wasserschaden. hätte ich bestimmt auf den Bau eines Kellers verzichtet.
ständig 50 cm Wasserstand über Bodenplatten-Niveau, bei vermuteten Hochwasser sogar 2 m ist schon heftig. Über die Bauweise bei solchen Gegebenheiten entscheiden der Architekt und der Statiker. Ob jetzt die Bodenplatte den Anforderungen entspricht kann hier keiner sagen, auch nicht wie es weitergehen sollte. "Ich werde mal in dem Haus wohnen und möchte keinen Wasserschaden. " aber ein Wasserschaden wird mit Sicherheit nicht durch eine evtl. zu schwache Bodenplatte erfolgen, sondern aus ganz anderen Baukonstruktionsfehlern entstehen, wenn diese denn dann baulich vorhanden sind Wenn er denn dann fehlstellenfrei eingebaut worden ist.
Die Einhaltung von Betondeckung etc. ist ein anderes Thema.
Generell jedoch ist die Bodenplatte 5 cm dicker zu erstellen und das Vorhaltemaß entsprechend zu erhöhen, sodann die Bodenplatte - nicht wie in der DINAbk. 1045 regelmäßig vorgesehen auf einer Beton Sauberkeitsschicht erstellt wird - unmittelbar gegen den Baugrund betoniert wird. Folien und Bänder gelten entsprechend dem Stand der Auslegungen zur DIN 1045 nicht als Sauberkeitsschicht.
Wir eine Sauberkeitsschicht aus Beton erstellt, auf derer dann die Bodenplatte errichtet und eingebaut wird oder werden soll, dann ist die Bodenplatte - ebenfalls entsprechend dem Stand der Auslegungen zur DIN 1045 - um das Maß der Unebenheiten der Beton Sauberkeitsschicht - mindestens aber jedoch um 2 cm - dicker auszuführen und das Vorhaltemaß ebenfalls entsprechend zu erhöhen.
Wenn Sie also denn dann in die statische Berechnung blicken, werden Sie bestimmt fündig werden.
Entweder aus der statischen Berechnung geht eine notwendig erforderliche Bodenplattendicke von 20 cm hervor, sodann unmittelbar gegen anstehendes Erdreich betoniert worden ist oder aber es geht eine 23 cm dicke erforderliche Bodenplattendicke auf einer Sauberkeitsschicht aus der statischen Berechnung hervor, die dann um das Maß der Unebenheiten der Sauberkeitsschicht, mindesttens allerdings jedoch um 2 cm dicker betoniert worden ist. Ist beides nicht der Fall sollten Sie jemanden beauftragen der sich damit auskennt und Ihnen unter die Arme greift.
Zusätzlich bleibt zu sagen, dass Sie wohl sehr offensichtlich nicht von Ihrem Architekten und auch nicht von Ihrem Ingenieur auf die "Wassereinbrüche" in einer weißen Wanne hingewiesen worden sind. Sonst würden Sie nicht derartig nachfragen.
Ihr Keller fällt sodann in die Beanspruchungsklasse 1.
Wassereinbrüche in begrenzter Form sind möglich und sogar erlaubt, zumindest in der Nutzungsklasse B ("Kartoffelkeller"). Wichtig ist nur, das planmäßig Gegenmaßnamen eingeleitet werden können.
Lediglich in der Nutzungsklasse A ("Geldscheinlager, Zigarettenlager etc. ") sind feuchte Flecken nicht erlaubt.
Zusätzlich bleibt zu sagen, dass hier bislang der Wassereinbruch in Tropfenform gemint ist und war, nicht aber der Wassereintritt in Dampfform, der in beiden Nutzungs und Beanspruchungsklassen nicht in Gänze anzuschließen bzw. zu unterbinden ist, weswegen eine Lüftungsanlage zur Planmäßigen Abfuhr des anfallenden Wasserdampfes erforderlich ist oder wird, will man Schimmelschäden vermeiden etc..
Lassen Sie sich richtig aufklären, am besten von Jemandem der sich damit auskennt.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz
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