Ist das eine richtige Baubeschreibung für einen WU Keller
BAU-Forum: Keller
Ist das eine richtige Baubeschreibung für einen WU Keller
wir wollen einen Teilkeller bauen lassen. Hierzu habe ich nun folgende Baubeschreibung bekommen. Diese scheint meiner Meinung nach nicht gut zu sein. Wo sind die Gütekontrollen usw?
Was sollte ich verändern? Ist der Preis für die beschriebenen Leistungen ok? 38200 €.
Vielen Dank für die Antworten.
WU-Teilkeller
Das Haus wird gem. Zeichnung ca. 40 m² teilunterkellert. Beim Bungalow erfolgt dadurch eine
Grundrissänderung gem. Zeichnung. Der Keller wird nach WU-Richtlinien erstellt. Die entsprechenden
Vorgaben (Beanspruchungsgruppe) ergeben sich aus dem Bodengutachten.
Erdarbeiten:
Es wird von einem ebenen Grundstück gem. Bauleistungsbeschreibung ausgegangen. Für die Lösbarkeit
des Erdstoffes wird eine Bodenklasse 2 bis 4 und ein zulässiger Böschungswinkel für den
Baugrubenaushub von 60 ° oder größer vorausgesetzt. Der Erdstoffaushub für die Baugrube wird auf dem
Grundstück gelagert (bei nicht ausreichender Lagerfläche übernimmt der Auftraggeber die Abfuhr des
Materials). Das nach der Verfüllung des Arbeitsraumes verbleibende überschüssige Material bleibt
Eigentum des Auftraggebers. Es wird von Bodenfeuchtigkeit ausgegangen. Die Verfüllung der Baugrube ist
Eigenleistung des Auftraggebers.
Entwässerungsarbeiten:
Die Abwasserleitungen aus dem Erdgeschoss werden über Fallrohre bis unterhalb der Keller-Bodenplatte
geführt und dort in den Grundleitungen aus PVC, Durchmesser mindestens 100 mm zusammengefasst. Die
Abwasserleitungen werden auf dem kürzesten Weg bis 50 cm vor die Hauskante geführt. Eine Hebeanlage
für das Abwasser ist nicht vereinbart. Sollte die Entwässerung unterhalb der Bodenplatte nicht möglich sein,
so werden die Abwasserleitungen unterhalb der Kellerdecke zusammen geführt und durch die
Kelleraußenwand bis 50 cm vor die Hauskante geführt. Die Leerrohre für die Medienzuführung werden im
Bereich des Hausanschlussraumes durch die Kelleraußenwände geführt.
Kapillarbrechende Schicht:
Unterhalb der Bodenplatte wird eine 15 cm starke kapillarbrechende Kies- und Schotterfilterschicht
eingebracht und verdichtet. Als Trennlage zwischen Filterschicht und Bodenplatte wird eine
Folienabdeckung eingebaut.
Gründung:
Es wird eine mindestens 20 cm starke Bodenplatte aus Stahlbeton Betongüte C 25/30 gem. statischer
Berechnung ausgeführt. In der Bodenplatte wird ein Betonerder aus verzinktem Bandstahl eingebaut.
Abdichtung Bodenplatte:
Auf der Bodenplatte wird eine Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit nach DINAbk. 18195 Teil 4 als
Bitumenschweißbahn oder gleichwertiges Fabrikat nach Wahl des Auftraggebers gem. § 12, "Sonstiges"
verlegt. Die Abdichtung der Kellerdecke im Bereich des Kellers entfällt.
Fußboden:
Der Fußboden wird als schwimmender Estrich auf einer Wärmedämmschicht ausgeführt. Der Aufbau ergibt
sich folgend: ca. 40 mm Wärmedämmung (PS-Hartschaum, WLG 040), 1 Lage PE-Folie, ca. 45 mm
Zementestrich.
Kelleraußen- und Innenwände (Kelleraußenwände, Innenwände):
Die Kelleraußenwände werden aus Stahlbeton, Wandstärke nach Statik, hergestellt. Die Kelleraußenwände
werden mit einer Perimeterdämmung versehen, Stärke nach Energieeinsparverordnung. Die tragenden und
aussteifenden Innenwände werden aus Kalksandsteinmauerwerk mit Fugenglattstrich in den erforderlichen
Stärken hergestellt. Die lichte Rohbauhöhe beträgt 2,27 m. Die lichte Raumhöhe verringert sich um das
Maß des Fußbodenaufbaus.
Innenputz:
Im Kellervorraum werden die Innenwandflächen mit mineralischem Dünnputz verputzt. Die Deckenflächen
der Geschossdecke im Kellervorraum werden tapezierfähig hergestellt, die Fugen tapezierfähig
verspachtelt. Die Innenputzarbeiten der weiteren Kellerräume sind Eigenleistung des Auftraggebers.
Kellerdecke:
Als Kellerdecke wird nach Wahl des Auftragnehmers eine Filigrandecke mit Aufbeton oder eine
Betonfertigteildecke, Deckenstärke gem. Statik ausgeführt.
Kellerfenster:
Die Kellerfenster werden aus weißem Mehrkammer-Kunststoffprofilen mit Zwei-Scheiben-Wärmeschutzverglasung und Dreh-Kipp-Beschlag ausgeführt. Die Kellerfenster werden eingeschäumt und
an der Innenseite mit einem Dichtvlies eingebaut. Als Außenfensterbänke werden witterungsbeständige
eloxierte Aluminiumfensteränke vorgesehen. Die Innenfensterbänke werden aus unempfindlichem Werzalit
mit marmorierter Oberfläche ausgeführt.
Kellertreppe:
Bauwerkvertrag Bleckmann/ ... vom ... Seite 21
Die Kellertreppe wird als offene Treppenanlage (System Treppenmeister) gem. Bauleistungsbeschreibung
ausgeführt.
Abdichtung senkrecht:
Die vertikale Abdichtung der Kelleraußenwände erfolgt gem. DIN 18195 Teil 6 gegen Bodenfeuchtigkeit
bzw. Schichtenwasser. Ferner erhalten die Außenwände eine Dämmung gem. Wärmeschutznachweis. Eine
Drainageplatte/-matte schützt die vertikale Feuchtigkeitssperre beim Wiederanfüllen der Kelleraußenwände
und sorgt für einen schnellen Abfluss des Wassers. Alle Rohrleitungen, die durch die Kelleraußenwände
geführt werden, werden eingedichtet. Kellerlichtschächte sowie eine Drainage (Drainrohr und Spülschächte)
sind nicht vereinbart.
Innentüren:
Im Kellervorraum werden Innentüren als Wohnungsabschlusstüren zur Abgrenzung des beheizten vom
unbeheizten Bereich ausgeführt.
Elektroinstallation:
Jeder Kellerraum einschl. Vorraum erhält einen Deckenauslass, sowie eine Steckdose und einen Schalter
der Hersteller Busch-Jäger, Merten oder gleichwertig nach Wahl des Auftragnehmers ge. § 12
"Sonstiges", Farbe weiß bzw. cremeweiß. Die Installation im Kellervorraum erfolgt unter Putz, in den
übrigen Kellerräumen als Aufputzinstallation.
Heizungsinstallation:
Im Kellervorraum wird ein fertig lackierter Niedrigtemperaturheizkörper,
Größe gem. Wärmebedarfsberechnung montiert. Der Heizkörper ist mit einem
Thermostatregelventil ausgestattet.
-
Baubeschreibung
Hallo Cengiz,
diese Baubeschreibung klingt wie eine Waschmittelwerbung. D.h. sie sagt überhaupt nichts konkretes aus.
Folgende Punkte sind unklar und führen ohne Klärung zu Mehrkosten:- was ist ein "WU-Teilkeller"?
.-"Grundrissänderung gem. Zeichnung". Mehrkosten?
.-"Der Keller wird nach WU-Richtlinien erstellt". Kennen Sie diese? Mehrkosten sind hierdurch einzuplanen!
.-"Die entsprechenden Vorgaben (Beanspruchungsgruppe) ergeben sich aus dem Bodengutachten. " Liegt Ihnen dieses vor?
Erdarbeiten:
"Es wird von einem ebenen Grundstück gem. Bauleistungsbeschreibung ausgegangen. " Hat der Anbieter dieses vorher nicht gesehen?
.-"Für die Lösbarkeit des Erdstoffes wird eine Bodenklasse 2 bis 4 und ein zulässiger Böschungswinkel für den
Baugrubenaushub von 60 ° oder größer vorausgesetzt. " Kennt er das Bodengutachten nicht? = Mehrkosten!
Der Erdstoffaushub für die Baugrube wird auf dem
Grundstück gelagert (bei nicht ausreichender Lagerfläche übernimmt der Auftraggeber die Abfuhr des
Materials). = Mehrkosten!
Das nach der Verfüllung des Arbeitsraumes (Achtung! weiter unten steht, dass das Ihre Leistung ist!) verbleibende überschüssige Material bleibt Eigentum des Auftraggebers. = Mehrkosten!
"Es wird von Bodenfeuchtigkeit ausgegangen. " = Mehrkosten! Hiermit dekuvriert er sich vollends als einer aus dem Tal der Ahnungslosen, d.h. er kennt das Bodengutachten überhaupt nicht. "Die Verfüllung der Baugrube ist
Eigenleistung des Auftraggebers. " = Mehrkosten!
Entwässerungsarbeiten:
"Die Abwasserleitungen werden auf dem kürzesten Weg bis 50 cm vor die Hauskante geführt. " Und wie geht es dann weiter? = Mehrkosten
"Eine Hebeanlage für das Abwasser ist nicht vereinbart. " Gibt es noch keinen Entwässerungsplan? = Mehrkosten!
"Sollte die Entwässerung unterhalb der Bodenplatte nicht möglich sein, so werden die Abwasserleitungen unterhalb der Kellerdecke zusammen geführt und durch die
Kelleraußenwand bis 50 cm vor die Hauskante geführt. " Macht er das alles zum gleichen Preis wie vor? = Mehrkosten!
"Die Leerrohre für die Medienzuführung werden im
Bereich des Hausanschlussraumes durch die Kelleraußenwände geführt. " Wie werden diese Leerrohre anschließend abgedichtet? = Mehrkosten!
Gründung:
"Es wird eine mindestens 20 cm starke Bodenplatte aus Stahlbeton Betongüte C 25/30 gem. statischer
Berechnung ausgeführt. " Bei WU-Beton muss diese mind. 25 cm dick sein! (Achtung!)
Abdichtung Bodenplatte:
"Auf der Bodenplatte wird eine Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit nach DINAbk. 18195 Teil 4 als
Bitumenschweißbahn oder gleichwertiges Fabrikat nach Wahl des Auftraggebers gem. § 12, "Sonstiges" (Was sagt dieser § 12 aus?)
verlegt. " Bestehen Sie hier auf einer Schweißbahn, streichen Sie den Nachsatz ".. oder gleichwertiges Fabrikat nach Wahl des Auftraggebers".
"Die Abdichtung der Kellerdecke im Bereich des Kellers entfällt. "
Klären Sie diesen Satz! Was ist damit gemeint? Vielleicht verwechselt er Dämmung mit Abdichtung?!
Fußboden:
"Der Fußboden wird als schwimmender Estrich auf einer Wärmedämmschicht ausgeführt. Der Aufbau ergibt
sich folgend: ca. 40 mm Wärmedämmung (PS-Hartschaum, WLG 040), 1 Lage PE-Folie, ca. 45 mm
Zementestrich. " Legen Sie genau fest, welche Fußböden gemeint sind!
Kelleraußen- und Innenwände (Kelleraußenwände, Innenwände):
"Die Kelleraußenwände werden aus Stahlbeton, Wandstärke nach Statik, hergestellt. Die Kelleraußenwände
werden mit einer Perimeterdämmung versehen, Stärke nach Energieeinsparverordnung. " Legen Sie die Dämmstärke genau fest! "Die tragenden und
aussteifenden Innenwände werden aus Kalksandsteinmauerwerk mit Fugenglattstrich in den erforderlichen
Stärken hergestellt. Die lichte Rohbauhöhe beträgt 2,27 m. Die lichte Raumhöhe verringert sich um das
Maß des Fußbodenaufbaus. " Wie hoch ist dieser Fußbodenaufbau denn? Genau festlegen, auch den genauen Aufbau!
Innenputz:
"Im Kellervorraum werden die Innenwandflächen mit mineralischem Dünnputz verputzt. " Hier müsste klar stehen, dass Kalkzementputz verwendet wird!
Kellertreppe:
"Bauwerkvertrag Bleckmann/ ... vom ... Seite 21
Die Kellertreppe wird als offene Treppenanlage (System Treppenmeister) gem. Bauleistungsbeschreibung
ausgeführt. " Kennen sie diese "Bauleistungsbeschreibung"?
Abdichtung senkrecht:
"Die vertikale Abdichtung der Kelleraußenwände erfolgt gem. DIN 18195 Teil 6 gegen Bodenfeuchtigkeit
bzw. Schichtenwasser. " Teil 6 der DIN beschreibt eine Abdichtung gegen "drückendes Wasser". Hier ist Klärungsbedarf!
"Ferner erhalten die Außenwände eine Dämmung gem. Wärmeschutznachweis. " Kennen Sie diesen? Sie müssen hier die Dämmstärke und das Material genau festlegen!
"Eine Drainageplatte/-matte schützt die vertikale Feuchtigkeitssperre beim Wiederanfüllen der Kelleraußenwände
und sorgt für einen schnellen Abfluss des Wassers. " Hier zeigt sich, dass der Anbieter "Null-Ahnung" hat.
"Alle Rohrleitungen, die durch die Kelleraußenwände
geführt werden, werden eingedichtet. " Wie denn? Geht wirklich dicht zu machen, nur mit Formteilen!
"Kellerlichtschächte sowie eine Drainage (Drainrohr und Spülschächte)
sind nicht vereinbart. " = Mehrkosten! (ca. € 80,00 bis
ca. € 120,00 pro m)
Sorry, aber der Schwachsinn nimmt kein Ende!
Finger weg von diesem Anbieter! Nehmen Sie sich einen Architekten oder Sachverständigen, der Sie berät. Besser wäre es wahrscheinlich, wenn Sie die Arbeiten in Teilleistungen vergeben.
Viel Erfolg! -
jetzt bin ich platt
erst einmal vielen vielen Dank für die Aufklärung.
Damit hat sich wohl für uns das Kapitel Town & Country erledigt.
Ist schon der Wahnsinn wie man als Laie über den Tisch gezogen wird. wahrscheinlich ist die restliche Baubeschreibung genauso Müll ... -
Entweder, oder?
Entweder,
"Der Keller wird nach WU-Richtlinien erstellt. "
Oder
"Die entsprechenden
Vorgaben (Beanspruchungsgruppe) ergeben sich aus dem Bodengutachten. "
Das sind zwei Paar Schuhe, ein WU-Keller ist wasserundurchlässig.
Das heißt er ist dicht selbst wenn er im Grundwasser steht.
Dazu brauchen Sie dann auch nicht unbedingt ein Bodengutachten, denn mehr als das der Keller im Wasser steht gibt es nicht.
Ist eben der höchste Lastfall und den regelt die DINAbk. 18195 Teil 6
Grüße aus Schönebeck -
WU-Beton ist nicht wasserdicht
@ Herr Struve,
gaukeln Sie den hier Fragenden doch keine Scheinsicherheit vor!
Es gibt ein Urteil des Landgerichts in Berlin (29.07.2005), worin ausdrücklich entschieden wurde, dass eine reine WU-Beton-Konstruktion für den Keller eines Einfamilienhauses, (also ohne zusätzliche Abdichtung) grundsätzlich einen Baumangel darstellt. Aus diesem Urteil ergeben sich auch für Ihr Unternehmen
weitreichende Folgen bei Nichtbeachtung.
WU-Beton ist nicht zu verwechseln mit einer "Weißen Wanne". -
WU-Keller steht im Angebot
Ein WU Keller, erstellt nach den WU Richtlinie sollte ein Wasserundurchlässiges Bauteil (Weiße Wanne) ergeben.
Darum mein Rat erstmal zu klären ob das auch so im Angebot als weiße Wanne gemeint ist oder nicht.
Die anderen angebotenen Maßnahmen lassen mich daran zweifeln.
Wenn es keine WW werden soll ist ein Bodengutachten notwendig., und das bereits vor der Planung des ganzen.
Der Rat sollte alles andere als Scheinsicherheit verbreiten.
Grüße aus Schönebeck -
welch Logik!
wenn schon, dann kann man folgern, dass e. reine WU-Konstruktion bei Beurteilung durch
einen vorsitzenden eines landgerichts mit einem speziellen "sachverständigen" genau
zu diesem, von der Fachwelt und den fachregeln abgelehnten, urteil führt.
vielleicht kommt demnächst ein gleichermaßen "fundiertes" urteil gegen
Schwarzabdichtungen ..?
im Einzelfall wird man eine Abstimmung mit dem Bauherren vornehmen, je nach
Boden- / wandbelägen ggfs. diffusionsbremsende/dichte Schichten verplanen - das
geht aber weit über das Problem des Fragestellers hinaus:
richtig geplante/ausgeführte WU-Konstruktionen sind hinreichend dicht (auch für die
nach WU-Richtlinie höchste Nutzungs- und Beanspruchungsklasse (Nutzungsklasse, Beanspruchungsklasse)) und bei
seltenen defekten, im Vergleich zu Schwarzabdichtungen, einfach sanierbar. -
hinreichend dicht?
@ Herr Sollacher,
machen Sie doch bei sich zu Hause, was immer Ihnen gefällt.
Aber die hier Fragenden bitten um möglichst konkrete Antworten. Kein Wischiwaschi!
Was soll der Fragesteller mit diesem Satz anfangen? " ... im Einzelfall wird man eine Abstimmung mit dem Bauherren vornehmen, ... "
Was soll der Bauherr denn als vermutlicher Laie "Abstimmen"? Mit wem und was?
Weiter heißt es bei Ihrem Kommentar: " ... je nach
Boden- / Wandbelägen ggfs. diffusionsbremsende/dichte Schichten verplanen.. " Was bedeutet dieser Einwurf? Wer "verplant" was? - ... "das geht aber weit über das Problem des Fragestellers hinaus. " richtig!
Weiter heißt es: " ... richtig geplante/ausgeführte WU-Konstruktionen sind hinreichend dicht ... "
Was heißt denn hier für den Fragesteller "hinreichend dicht"?
Etwa "ein bisschen dicht", oder ... "könnte dichter sein? "
Es kann nur gelten: "Dicht" oder "Nicht Dicht"!
Und weiter: ".. auch für die
nach WU-Richtlinie höchste Nutzungs- und Beanspruchungsklasse (Nutzungsklasse, Beanspruchungsklasse) und bei seltenen defekten ... ", Was sind denn "seltene Defekte"? Gibt es Öfteren Defekte?
Weiter: " ... im Vergleich zu Schwarzabdichtungen, einfach sanierbar. " Also meint der unbedarfte Leser, dass bei nackten WU-Kelleraußenwänden gleich der Schwierigkeitsgrad der Sanierbarkeit mit einkalkuliert werden muss?! .
Mann o Mann, macht doch nicht solch einen Quatsch!
Warum immer wieder dieser Leichtsinn bei der Abdichtung der erdberührten Bauteile? Für die größte Investition des Lebens für die Häuslebauer, kann ich in punkto Abdichtung nur "Gürtel und Hosenträger" empfehlen, also hier absolut sicher bauen und nichts dem Zufall überlassen. Das heißt auch, dass eine solide Abdichtung mit der richtigen Planung beginnen muss! -
Mir scheint Sie verwechseln da was
Herr Rudolf,
Ein WU Bauteil, erstellt nach der WU Richtlinie, ist ein Wasserundurchlässig Bauteil (WU)!
Die Richtlinie regelt:
"Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton"
Nicht verwechseln mit der Schubkarre WU (Rest) Beton die im Container landet.
Die wurde dann bestenfalls ordentlich entsorgt.
Grüße aus Schönebeck -
Herr Rudolf,
und weil Sie so auf dem volksmündlichen Begriff "Weiße Wanne" rumreiten.
Unter "weißer Wanne" versteht man die Abdichtung eines Kellers gegen Feuchtigkeit und (drückendes) Wasser durch Verwendung von wassertundurchlässigem Beton (WU-Beton). Die Ausführung ist in DINAbk. 1045 Beton- und Stahlbeton geregelt.
Grüße aus Schönebeck -
aua.
hr. rudolf, wenn sie nicht wissen, was zur Planung der Abdichtung eines Kellers
gehört: macht nix. aber hängen sie's halt nicht an die große glocke, sie
schädigen sich doch selbst.
selbstverständlich hat man nicht wild draufloszuplanen, sondern Randbedingungen
mit dem Bauherrn abzustimmen.
das geht so aus den fachregeln (u.a. die genannte WU-Richtlinie - und vielen anderen)
hervor und sollte dem selbstverständnis jedes kompetenten Planers entsprechen.
wer den Unterschied zwischen dicht - hinreichend dicht - undicht nicht begreifen
will, wird auch nicht begreifen wollen, ob ein Bauherr 20 Tsd € oder 40 Tsd
euro für einen Keller ausgibt.
was im Einzelfall hinreichend dicht ist, ist eindeutig geregelt.
wer das nicht kapiert, kann sich beim normenausschuss 18195 und beim dafstb ..
oder bei seinen lehrern beschweren ;)
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