In unserem Neubau wurde der Keller als weiße Wanne erstellt. Die Waschküche/Heizungsraum ist mit Gipswände erstellt und nur halb gefliest. Nun war es zu einem Wasseraustritt gekommen (geschätzt 10 Liter). Das Wasser hat sich nun vom Nichtgefliesten Teil unterhalb des Estrichs im Keller verteilt (Vollverfließt). Die Gipswände, auch weiter etfernte, wurden feucht und Schimmel setzte ein.
Frage: Muss der Feuchtraum nicht separat gemauert sein und eine eigene Estrichplatte besitzen?
Kann es sein, dass erst die Wärmepumpe aufgestellt wird und daher der Feuchtraum nicht gefliest werden konnte?
Ist es nicht ein architektonioscher Schildbürgerstreich den Feuchtraum mit Gibsmauerwerk zu erstellen?
Es trifft das Baurecht NRW zu.
Waschküche ist wasserdurchläßig unter dem Estrich. Gipswände werden feucht
BAU-Forum: Keller
Waschküche ist wasserdurchläßig unter dem Estrich. Gipswände werden feucht
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Baurecht?
"Es trifft das Baurecht NRW zu. "
In erster Linie trifft erstmal Ihr Bauvertrag und die zugehörige Leistungsbeschreibung zu!
Wenn da nichts drinsteht wird es schwierig. Gips im Keller würde ich nicht machen! Ist aber nur meine Meinung und weder Norm noch Regel der Technik.
Wie kommen Sie darauf, dass der HAR/Heizraum ein Nassraum ist? Ich sehe eine solche Einstufung nicht und deshalb ist der HAR auch nicht zwingend abzudichten.
Havarieschutz ist kein Regelbau. Wenn sie diesen Schutz hätten haben wollen, dann hätten Sie die Abdichtung als Sonderleistung bestellen und bezahlen müssen.
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