Kellerdämmung Perimeterdämmung
BAU-Forum: Keller
Kellerdämmung Perimeterdämmung
Kellerdämmung Perimeterdämmung
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Schemazeichnung
SchemazeichnungAnhang:
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt. -
Keine Drainage
Keine Drainage -
Kellerdämmung, Drainage
Kellerdämmung, Drainage -
Danke ...
Danke ... -
Aus einem anderen Beitrag mal eben schnell ...
Hallo liebe Experten,
das Baufieber hat auch mich gepackt. Bin noch Laie, ganz am Anfang des Bauens. Der Keller unseres Haus muss im Frühjahr von mir mit einer Perimeterdämmung versehen werden. Laut EnEV2007/2009 muss die Dämmung mindestens 100 mm WLG 040 sein. Es liegt der Lastfall des (zeitweise) aufstauenden Sickerwassers (DINAbk. 18195-1 ) vor, sehr lehmiger Boden. Die Bodenplatte/der Keller wird als wasserdichte weiße Wanne vorgenommen. Ich würde die Dämmung wie folgt aufbauen. Nach der Betonwand mit Abdichtung würde ich die Perimeterdämmung (XPS) in der Stärke 100 mm (lieber 120 mm) WLG 035 anbringen. Da ich trotz weißer Wanne gerne bauseits eine Dränage/Drainage (Ablauf in die Sickergrube) vorsehen will, würde ich vor die Perimeterdämmung eine Schicht mit Drainageplatten (40 mm mit Vlies 60 mm ohne Vlies) anbringen. Die Drainageplatte hat entweder ein Vlies (dann könnte man denke ich direkt mit der Erde anfahren) oder kein Vlies. Anfüllung am liebsten mit Sickerkies. Das im Boden liegende Dränagerohr würde ich gerne (habe gelesen wäre besser) wie einen Krautwickel mit einem Vlies einpacken.
Wäre das so in Ordnung, übertrieben, so wenig ...
Experten ran ... DankeAnbei noch eine laienhafte Schemazeichnung Eine Drainage um einen Keller der als weiße Wanne ausgeführt wird ist etwa so, wie den See trocken zu legen in den man stechen will. Hallo Tom,
bei den hydrologische Verhältnissen würde ich das Drainagerohr mit einlegen für den Fall der Fälle. Gern sende ich eine Zeichnung. Ja ich denke, dass das Drainagerohr nicht schaden wird ... ob die Drainageplatte bzw. Sickerplatte Sinn macht bezweifle ich eher. Mal sehen ... vielen Dank an die bisherigen Tippgeber ich denke über alle Beiträge nach ... Gruß Aus einem anderen Beitrag mal eben schnell hierhin kopiert, können Sie die nachfolgend beschriebene Vorgehensweise ablesen.
Jedenfalls sollte/darf im Druckwasser keine Dränage verlegt werden (weil dann Grundwasser in die Dränage läuft) und die Lichtschächte dürfen nicht an die Dränage angeschlossen werden.
Dränagewasser darf entsprechend der DIN 4095 nur an eine Vorflut (z.B. Vorfluter, Bach, Fluss, See, Meer, offenes Gewässer etc.) angeschlossen werden.
Ist dies nicht möglich, ist dass anfallende Dränwasser auf dem Grundstück zu verrieseln, was wiederum die "Nötigkeit" eines größeren/höheren Durchlässigkeitsbeiwertes von 10 hoch minus 4 beim anstehenden Erdreich zur Folge hat. Siehe hierzu DIN 18130.
Ist dies auch nicht möglich, weil das anstehende Erdreich einen geringeren Durchlässigkeitsbeiwert von 10 hoch minus 4 hat, ist entsprechend der Normengebung auf die Verlegung einer Dränage zu verzichten und der Lastfall "drückendes Wasser" nach DIN 18195 Teil 6 Abschnitt 8 abzudichten.
Dementsprechend wäre - wenn keine Drainageverlegung möglich ist - gegen den Lastfall "drückendes Wasser" abzudichten, was für Sie beim Bau des Hauses wesentlich höhere Kosten verursacht.
Dabei sind der Bemessungswasserstand und der höchstgelegene Grundwasserspiegel und der Stand wie sie tatsächlich stehen, völlig egal. Alleine aus den vorgenannten örtlichen Gegebenheiten ergibt sich der Lastfall und die Art der Abdichtung.
Was möglich und machbar ist und welche Bodenklassen anstehen - und wie viel Wasser ankommt - ist entsprechend der DIN 4021 und DIN 4022 zu untersuchen (schürfen anlegen).
Insbesondere Grundwasser und auch Dränwasser dürfen nicht - ohne Genehmigung - in das städtische Abwassersystem eingeleitet werden.
Auch sind - entsprechend der vorgenannten Norm DIN 4095- Dränagen gegen Rückstau zu sichern, damit Sie sich über die Dränage kein Wasser ans Haus ziehen. Es ist vielmehr nicht so, dass - wie es vielfach vermutet wird - Dränagen über die Rückstauebene zu heben bzw. pumpen sind oder wären. Diese Aussage ist falsch. Siehe Hierzu DIN 12056 und DIN 4095 aber auch DIN 752 und DIN 1986.
Aus den vor Ort vorherrschenden Gegebenheiten kann sich natürlich ergeben, dass Sie heben oder pumpen müssen, eine Vorschrift dazu - bis auf die Vorschrift die Dränage gegen Rückstau zu sichern - gibt es aber nicht.
Auch dürfen Lichtschächte und Kelleraußentreppen - bzw. deren Bodenabläufe in den Kelleraußentreppenantrittspodesten- und das dort anfallende Oberflächenwasser nicht - sowie es häufig gemacht wird - an Dränagen angeschlossen werden.
Die Dränung, die Abdichtung und auch die sonstige Grundstücksentwässerung stehen im Zusammenhang und können nur in diesem Gesamtpaket abschließend betrachtet und beurteilt werden. Aufgrund dessen kann auch erst dann die Wahl auf das für Sie, Ihr Haus und Ihr Grundstück passende Abdichtungspaket getroffen werden.
Das die angebotsunterbreitenden Firmen meist jeweils ein Angebot unter Berücksichtigung der Verlegung einer Dränage unterbreiten kommt sicherlich nur daher, dass der allgemeinübliche Sicherheitsgedanke im Hinblick auf Baumängel und daraus ggf. resultierenden Wasserschäden gestillt werden soll, es aber häufig - aus Gründen der mangelnden Fachkenntnis- hieraus logisch geschlussfolgert dazu kommen kann, dass man sich gerade durch diesen gehegten Sicherheitsgedanken einen Baumangel und mitunter den später eintretenden Wasserschaden einhandelt.
Werden die vorgenannten Normen nicht eingehalten, kann dies mitunter dazu führen, dass der Versicherer im Schadenfall frei ist von der Leistung.
All diese Infos sollten Sie aber eigentlich von Ihrem am Bau planenden Architekten erhalten können.
Das was die meisten Bauwilligen - wie es auch aus dem hier eingestellten Beitrag hervor geht - die vor Ort am Baugrundstück vorherrschenden Umstände und der damit verbundene und einhergehende Wahl der Abdichtung des Öfteren als "Problem" oder auch als "Schwierigkeit" bezeichnen, ist sicherlich meist von der Angst der Bauwilligen eines ggf. ihnen entstehenden finanziellen Schadens (an-) getrieben, was absolut nachvollziehbar ist.
Dennoch würden die Schilderungen wohl eher nicht als "Schwierigkeit" oder auch nicht als vermeintliches "Problem" ansehen, sondern wohl eher als Fleißarbeit für den planenden Architekten. Vorstehende Sachverhalte sind lediglich Erledigungen die der Reihe nach abgearbeitet und dann entschieden werden müssen - auch von Ihnen-, um ein gewisses Maß an der üblichen (Bau-) Sicherheit erlangen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz
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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen (Bauunterlagen, Planungsunterlagen) nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
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