ich hebe eine Verständnisfrage zur DINAbk. 18195 Teil 6.
Da wir mit Keller bauen möchten, haben wir ein Baugrundgutachten anfertigen lassen. Dies zeigte folgendes Ergebnis:
Schicht 1 (0,40 m): Mutterboden
Schicht 2 (2,50 m): Deck-, Lößlehm
Schicht 3 (2,50 m): fluviatile Sedimente
Grundwasser wurde nicht gefunden.
Wir haben also den Lastfall "aufstauendes Sickerwasser" vorliegen.
Die Empfehlung lautet entweder Abdichtung gemäß DIN 18195 Teil 4 unter Verwendung einer Dränage oder ohne Dränage gemäß DIN 18195 Teil 6 mit WU Bodenplatte.
Laut Leistungsbeschreibung hat die Bodenplatte folgende Spezifikationen:
- mind. 20 cm Bodenplatte aus Stahlbeton Betongüte C 25/30
- Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit gemäß DIN 18195 Teil 4 als Bitumenschweißbahn
Kann man hier von einer WU Bodenplatte sprechen?
Ist bei einer Abdichtung der Wände gemäß DIN 18195 Teil 6 wirklich keine Dränage erforderlich?
Ist bei den gegebenen Bodenverhältnissen eine Abdichtung gemäß DIN 18195 Teil 4 mit Dränage einer Abdichtung gemäß DIN 18195 Teil 6 vorzuziehen?