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Drainage bei Abdichtung nach DIN 18195-6 Punkt 9 erforderlich?
BAU-Forum: Keller

Drainage bei Abdichtung nach DIN 18195-6 Punkt 9 erforderlich?

Auf meinem Grundstück wurde per Bodengutachten der Lastfall zweitweise aufstauendes Sickerwasser wegen bindigem Boden festgestellt und für meinen Einfamilienhaus-Neubau (Bundesland: NRW) eine Abdichtung nach DINAbk. 18195-6, Punkt 9 empfohlen. Der Bauunternehmer (Generalübernehmer) bietet mir jetzt für den gemauerten Keller (Kalksandstein 30 cm) eine Ausführung der Bodenplatte als 30 cm WU-Platte und Abdichtung der Kellerwände mit Bitumenbahnen nach dieser DIN an.
Jedoch will er das so nur ausführen, wenn zusätzlich eine Drainage mit Rigole oder Pumpe gemacht wird. Der Bauunternehmer begründet das mit einem großen Wasserbruchrisiko ("es reicht ein Stich ... "), wenn keine Drainage gemacht wird. Mein unabhängiger Bauberater ist der Meinung, dass eine Drainage bei einer gut ausgeführten Abdichtung nach DIN 18195-6 Punkt 9 nicht erforderlich ist. Das Problem ist, dass das Drainagewasser im Baugebiet nicht ins Kanal eingeleitet und nicht versickert werden darf, daher ist eine Drainage grundsätzlich problematisch.
Wie seht ihr das? Gibt es Normen, nach denen eine Drainage bei dieser Ausführung geboten oder eben nicht geboten ist?
  • Name:
  • Alex
  1. Abdichtung gegen stauendes Sickerwasser auch ohne Drainage möglich

    Ihr Generalunternehmer will sich nur absichern gegen häufig auftretende Verarbeitungsmängel bei der Abdichtung., So drängt er Ihnen nun den Gürtel zum Hosenträger auf. Ist doch Quatsch. Wenn bei stauendem Sickerwasser immer eine Drainage nötig wäre, so stünde das in DINAbk. 18195 auch so drin mit Verweis auf die Drainage-DIN.
    Ihr Generalunternehmer will durch den zusätzlichen Einbau einer Drainage nur die Feuchtebelastung von "stauendes Sickerwasser" auf "nichtstauendes Sickerwasser" senken. Bei diesem leichteren Lastfall führen dann kleinere Abdichtundgsmängel nicht so schnell zu Feuchteschäden im Keller. Allein das ist sein Beweggrundd: Er hat Angst vor den (und-) Fähigkeiten seiner Abdichter.
    Bitte beachten Sie, dass bei der Kombination von WU-Beton-Bodenplatte und schwarzer Abdichtung der Kelleraußenwände insbesondere Im Sockelpunkt besondere Detailausführungen erforderlich sind. Bedenken Sie weiterhin, dass beim Ausbau des Kellers zu Wohnzwecken mindestens eine zusätzliche Sperre unter die Dämmung des Estrichs gehört. Naja  -  all das sollte Ihnen auch ihr Baubetreuer erklären können.
    Gruß aus Berlin
  2. Zustimmung zu Herrn Tilgner. Noch besser wäre, die ...

    Zustimmung zu Herrn Tilgner. Noch besser wäre, die schwarze Wanne auch in der Bodenplatte auszuführen (Aufbau von unten nach oben: 10 cm Sauberkeitsschicht Beton, Schweißbahn, 5 cm Schutzbeton, Stahlbetonbodenplatte nach Statik). Dann ist die Ausführung der Bodenplatte unproblematischer und diese Lösung ist bei ordentlicher Ausführung wasserdicht. Das ist WU-Beton nicht unbedingt!
  3. Bitumenbahnen normalerweise ausreichend

    Nur ergänzend: normalerweise muss eine dreilagige Abdichtung aus Bitumenbahnen mit partieller Metalleinlage den Job problemlos erledigen.
    Können Sie dem Bodengutachten evtl. entnehmen, an wie vielen Tagen durchschnittlich mit stauendem Wasser gerechnet werden muss und wie hoch es aufstauen wird?
    Haben Sie einen Architekten? Baubetreuer? Bauüberwacher?
    Falls nicht, können Sie für die kritische Phase ggf. einen Fachverleger des Herstellers der Bitumenbahnen hinzuziehen.
    Wie werden die Fugen ausgebildet? Sind Fugenbleche vorgesehen oder kommt eine andere Variante zum Einsatz?
    Die Angst des Generalunternehmer vor evtl. Fehlern seiner Abdichter ist übrigens gut begründet, denn welcher Unternehmer hat schon Interesse daran langwierige Prozesse ausgerechnet wegen derartiger Maßnahmen zu führen? Daran sollten Sie im Übrigen auch kein Interesse haben.
    Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass vernünftiger Boden zum Verfüllen verwendet wird. Gleichzeitig sollten Sie ggf. zur eigenen Beruhigung ein paar Referenzen des Generalunternehmer abklappern und sich  -  falls möglich  -  zusammen mit ihrem Architekten oder Bauüberwacher mal das Team in Aktion ansehen. Qualifikationen der Mitarbeiter können Sie sich auch noch zeigen lassen.
    Auch lassen Sie den Generalunternehmer bitte die Materialien die er zu verwenden gedenkt genau spezifizieren (Datenblätter, Herstellerzertifikate und während der Ausführung Chargen oder Rollen-Nummern mit Angabe, wo sie eingebaut worden sind).
    Bestehen Sie darauf, nur Bitumenbahnen von einem Hersteller zu beziehen. Lassen Sie sich Zeichnungen von den Detailanschlüssen geben und faxen Sie diese der Fachabteilung des Herstellers zur Ansicht zu oder lassen Sie dieses den Generalunternehmer für Sie erledigen.
    Das sind einige Möglichkeiten, bei Weitem aber nicht alles was man tun kann.
  4. Vielen Dank!

    Vielen Dank für die vielen sachlichen Hinweise!
    Ich baue mit einem Generalübernehmer, er hat auch den Bodengutachter beauftragt. Leider sieht man aus dem Bodengutachten nicht, an wie vielen Tagen mit einem stauenden Wasser zu rechnen ist. Das konnte mit der Gutachter auch telefonisch nicht sagen. Im BoGu steht jedoch, dass eine Drainage nicht gemacht werden soll, da eine Gefahr eines hydraulischen Grundbruchs besteht. Das hat mir der Gutachter auch am Telefon erklärt. Die Schluffpartikel werden bei einer Drainage langsam unter der Kellersohle ausgespült, die Standsicherheit des Gebäudes kann auf lange Sicht beeinträchtigt werden.
    Die Versicherung des Drainagewassers auf dem Grundstück wäre bei uns entgegen meiner Befürchtung doch erlaubnisfrei.
    Der Generalübernehmer will mir am liebsten eine weiße Wanne bauen oder er sagt, er nimmt die Kellerabdichtung aus dem Vertrag, d.h. ich muss mich darum kümmern. Wäre sowas rechtens? Ich will sowas natürlich nicht, da die Gewährleistungsfrage dann unklar wäre und die Gewährleistungsversicherung des Generalübernehmer nicht mehr greifen würde. Wir haben übrigens einen VOBAbk./B Vertrag.
    • Name:
    • Alex
  5. Drainage zieht Wasser an und führt zu hydraulischem Grundbruch

    Unbemerkt bricht die Haupttrinkwasserleitung. Das Wasser läuft 100 m im Wasserleitungsgraben im Kiesbett der Leitung. Läuft zum Haus am Hausanschlussgraben, verteilt sich durch die Dränage, unterspült das Haus und tritt im Hof wieder aus. Der ganze Hofboden wird erudiert. Ein hydraulischer Grundbruch ist eingetreten. So war es im Januar 2009. Vergangenes Jahr mussten deswegen vielfach die Häuser wegen Setzungen gehoben werden.
    Wir empfehlen daher, möglichst alle Gräben versiegeln. Am Haus dichte Böden einbauen und oberflächlichen Wasserablauf weg vom Haus. Ebenso die Regenleitungen abführen. Sollte Wasser unter dem Haus aus einer Quelle austreten, dann sollte möglichst dort ein Pumpensumpf gemacht werden. Dadurch kann man das wenige Wasser das in die Bugrube noch eintritt kontrollieren. Eventuell könnten weiter vom Haus eingebrachte Rigolen gegen Sturzfluten noch nötig sein. Im Bodengutachten können sie vorab schon evtl. die dünnen oberflächennahen temporären Wasserschichten herauslesen, genauso findet man heraus ob gespanntes Wasser oder Wasseradern bei bindigem Boden vorherrschen. Die Quellen findet man erst beim Aushub. Ist der Boden entsprechend wasserempfindlich und eine Gefahr für hydraulischen Grundbruch gegeben, dann wird für die Baugebiete bestimmt, dass dass das Drainagewasser im Baugebiet nicht in den Kanal eingeleitet und nicht versickert werden darf.
    MfG Netrafting Beck GmbH, Mainburg
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