Drainage legen
BAU-Forum: Keller
Drainage legen
unser Haus ist Baujahr 1956. Seit einer Woche haben wir im Keller an einer Stelle bei Regenfall einen Wassereinbruch.
Das Wasser kommt zwischen der Bodenplatte und den untersten Ziegelstein heraus.
An der Außenseite befindet sich das Regenwasserfallrohr. Daher wollen wir möglichst bald mit der Verlegung einer Drainage beginnen. Dieses soll an 3 Seiten des Hauses geschehen. Die Seite zum Hang, und die beiden Giebelseiten.
Die Arbeiten werden vollständig in Eigenleistung erbracht. Unsere Frage ist nun wie folgt:
Wenn wir die drei Seiten des Hauses ausschachten (ca. 2 Meter tief), ist es dann notwendig die Kellerwände abzustützen?
Unser Boden ist so beschaffen, das wir nach ca. 20 cm auf gewachsenen Schiefer stoßen.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Angermann
-
Was soll das werden? Klingt alles etwas kopflos.
-
Wer hat das denn vorgeschlagen?
Abdichtungen, Drainagen und Entwässerungen sollten geplant werden.
Vielleicht wäre es sinnvoller und ausreichend,
zunächst den Fallrohranschluss an die Entwässerungsleitung zu kontrollieren und ggf. instand zu setzen oder, wenn es keine (intakte) Entwässerungsleitung gibt, eine (neu) zu verlegen.
Dabei könnte man die vorhandene Bauwerksabdichtung an der undichten Stelle kontrollieren und begrenzt nachbessern.
Wie lange wohnen Sie da schon drin?
Was wurde in jüngster Vergangenheit außen geändert?
Welche Nutzung ist innen vorgesehen?
Grüße aus Erfurt -
Hallo, Wir wohnen nun seit 5 Jahren in ...
Hallo,
Wir wohnen nun seit 5 Jahren in dem Haus. Bisher gab es mit Wassereinbrüchen im Keller nie Probleme. Konkret haben wir nun folgende Maßnahmen vor.
Ausschachten, Kellerwand von außen komplett reinigen, Dichkschicht auftragen, Dämmplatten (5 cm) davorsetzen, anschließend Noppenfolie aufbringen. Danach eine 100 erter Drainage legen.
Ein Fallrohranschluss ist ist natürlich vorhanden. Evtl. ist dieser auch nicht mehr intakt. Bisher gab es damit jedoch keine Probleme. Beim ausschachten wird das Fallrohr jedenfalls mit erneuert.
Kann man denn nun ein das Haus Seite für Seite komplett ausschachten, oder ist davon abzuraten?
Vielen Dank
Angermann -
Was wollen Sie denn mit dem Keller machen?
Schwammerl züchten oder Kartoffel lagern ... oder was?
Welche Abdichtungsarbeiten sind im Keller machbar/notwendig?
Immer wieder gibt es heftige Diskussionen welche Abdichtungsarbeiten im Keller notwendig sind.
Wenn Keller an der Innenseite feucht sind, dann empfehlen sehr viele Fachleute: da hilft nur außen Aufgraben, Abdichten, Einbauen einer Drainanlage und dann auch noch alles mit einer Wärmedämmung versehen usw..
Vorab sollte jedoch immer genau geprüft werden, woher denn die Feuchte kommt?
Denn dies muss nicht immer von außen sein!
Diese Feststellung ist jedoch nicht einfach, und ich kämpfe oft gegen viele alte Vorurteile. Wenn ich ein feuchtes Objekt besichtige, Stelle ich oft fest, dass eine Abdichtung überhaupt nicht möglich ist. Interessant ist, kaum jemand weiß, gegen welch drückendes Wasser was, sollte abgedichtet werden und dann, auch noch wie?
Denn wenn eine Abdichtung (je nach Lastfall) sinnvoll sein sollte, so müsste man auch darüber diskutieren, wie hoch denn das Wasser an der Außenseite anstehen könnte. Aber auch wie unter dem Haus eine Ergänzung dieser Abdichtung hergestellt werden könnte. Viele Hausbesitzer wissen über-Haupt nicht, ob Stauwasser entstehen kann und kennen auch die Grundwasserstände nicht.
Meine erste Frage ist oft, wie hoch steht das Wasser im Keller?
Die Antwort ist meist - Wasser steht nicht im Keller, "nur" die Wände sind feucht.
Dies wird dann davon abgeleitet, dass Wasser eindringen muss, wenn innen die Wände feucht sind. Dass es auch noch andere Möglichkeiten von Feuchteschäden im Keller gibt, ist oft erst nach einer längeren Diskussion verständlich.
Ein Beispiel aus meiner Praxis.
An einem großem Gebäudekomplex in der Bundeshauptstadt wurde die Planung für die Abdichtung von einem namhaften Planungsbüro durchgeführt. Bei der Diskussion ergab sich dann, dass die Ab-Dichtung so ausgeführt werden solle, dass diese einen Wasserdruck von
1,5 Meter standhalten müsste. Dies auch deswegen, weil in unmittelbarer Nachbarschaft ein Wasserlauf war. Dieses Gebäude war aus Ziegelstein gemauert und es war schon vorgesehen, dass als Ab-Dichtung im Mauerwerkquerschnitt die Abdichtung mit Chromstahlplatten ausgeführt werden sollte. Nun ist zwar das Verfahren durch Eintreiben der Chromstahlplatten
als eines der sichersten Verfahren gegen kapillare Saugfähigkeit anzusehen. Es ist jedoch nicht geeignet, um eine Abdichtung im Querschnitt gegen Wasserdruck herzustellen. Da Wasser (als Flüssigkeit) ja durch die Anschlussfugen zwischen den Chromstahlplatten eindringen könnte. Des weiteren wurde diskutiert wie dem Wasserdruck von 1,5 Meter Wassersäule entgegen gewirkt werden könnte. Dabei ergab sich, dass zumindest im Bodenbereich eine 75 cm starke Betonplatte eingebaut werden müsste um diesem Druck stand zu halten. Außerdem müssten auch die Wände in einer Art Wanne nach den statischen Erfordernissen wasserdicht angeschlossen werden. All diese Maßnahmen waren jedoch sowohl räumlich als auch technisch als sinnwidrig bezeichnet worden.
Bei der weiteren Diskussion ergab sich, dass auch eine Abdichtung mit anderen Verfahren und Produkten nicht besser abschneiden könnte.
Nach dieser Diskussion habe ich mir erlaubt zu fragen, wie oft der Keller im Laufe der letzten Jahre mit den Problemen eindringenden Wassers belastet wurde, dabei stellte sich heraus, dass in den letzten 100 Jahre nie Wasser eingedrungen ist. Hierbei zeigt sich natürlich wieder ganz deutlich, dass alleine wegen der spekulativen Stauwasserhöhe ein nicht zu vertretender Aufwand betrieben worden wäre.
Es gab noch viele Diskussionen, aber ich konnte mich letztendlich durchsetzen, dass dann auf eine Abdichtung, sowohl im Mauerwerksquerschnitt als auch gegen aufstauendes oder drückendes Wasser ganz zu verzichten ist.
Stattdessen konnte ich den Vorschlag einbringen, dass eine Instandsetzung mit dem I-Bau-System © geeignet ist. Dabei handelt es sich um eine Instandsetzung der durch Feuchte und Salz geschädigten Wandinnenseite. Durch das Aufbringen einer dampfdichten Folie mit einem aufgebrachten Putzträger - auf den dann in der Regel mit Sanierputz eine trockene Oberfläche herzustellen ist.
Eine Abdichtung an der Außenseite, sowie an der Unterseite im Mauerwerksquerschnitt könnte zwar auch eine "trockenere" Wand ergeben. Es bleibt die Frage, ob dies nachträglich technisch überhaupt herzustellen ist?
Dabei ist zu berücksichtigen, dass trotz dieser sehr teuren Maßnahme (Abdichtung von außen) an der Innenseite die gleiche Problematik, nämlich die Tauwasserentstehung und damit der Wechsel zwischen - feucht und trocken - weiterhin stattfinden würde, was zu den bekannten Problemen führt. Nämlich, dass durch diesen Wechsel, Salze
a) Feuchtigkeit (hygroskopisch) aufnehmen, und
b) beim Abtrocknen einen sehr hohen Druck durch die Kristallisation aufbauen werden und weiterhin die Oberflächen zerstören bzw. schädigen.
Der Bierkrug im Sommer gibt ein gutes Beispiel.
Um zu verdeutlichen welche Problematik gelöst werden muss, gebrauche ich gerne den Vergleich: Man denke an einen schönen Biergarten, vor sich eine schöne kühle frische Maß und jedem wird sofort klar, dass der Maßkrug an der Außenseite beschlägt, d.h. es entsteht sehr schnell Tauwasser auf Grund der Feuchte in der warmen Luft und der kalten Oberfläche des Kruges. Wobei kein Mensch auf die Idee käme, diesen Krug an der Innenseite abdichten zu wollen, um an der Außenseite das Tauwasser wegzubringen.
Neben den vielen eigenen Messungen, sowohl der Temperaturen als auch der Feuchte in Kellern, verweise ich insbesondere auf Arbeiten von Herrn Prof. Dr. J. Dreyer und Herrn Dr. Clemens Hecht von der TU in Wien.
Denn daraus ergibt sich eindeutig, dass es bei Feuchteschäden im Keller sehr oft "nur" Tauwasser-Probleme sind.
Außerdem kam Prof. Dr. - Ing. L. Weichert (ehemals Universität der Bundeswehr München), bei Feuchte- und Temperaturmessungen (Feuchtemessungen, Temperaturmessungen) an Gebäuden, ebenfalls zu solchen Ergebnissen.
Deren Ergebnisse sind bei meinen Überlegungen entscheidend mit eingeflossen, nach abwägen von Aufwand und Ergebnis, und insbesondere der Kosten eine Instandsetzungen "nur" noch von innen durchzuführen.
Daraus kann auch abgeleitet werden, wenn es gelingt, dass die Salze in Lösung bleiben (die Mauer also feucht bleibt) und auch die damit zusammenhängenden Kristallisationsprobleme an den Ober-Flächen wegfällt und außerdem die Feuchteabgabe in dem Raum verhindert wird, dann sind diese Keller hochwertig zu nutzen. Im Bedarfsfall ist es ohne Problem auch eine Wärmedämmung in das System einzubauen.
Nur Nichtfachleute suggerieren den Hausbesitzern, dass durch die Feuchte, die Wände bzw. Mauern geschädigt werden. Es werden nur Ängste geschürt, es stimmt einfach nicht, denn weder der Ziegel noch der Mörtel fault. Logisch ist aber auch, dass es hinter Sanierputzsystemen (auch mit Dicht-schlämmen) auch feucht bleibt. Wände "atmen" schließlich die Feuchte nicht aus.
Noch ein Beispiel aus meiner Praxis:
1994 landete eine sehr umfangreiche Ausschreibung für die Instandsetzung der "neuen" Architekten-Kammer Bayerns auf meinem Schreibtisch.
Darin war - wie bei solchen Vorhaben üblich - davon die Rede, "das Gebäude außen aufzugraben, eine neue Abdichtung und eine Wärmedämmung aufzubringen ... " usw. Um ein Angebot für die A-Dichtungsarbeiten auszuarbeiten, begab ich mich zur genaueren Inspektion vor Ort.
Es handelte sich um ein Gebäude aus der Jahrhundertwende mit mehreren Anbauten, einer überdachter Auffahrt, sowie einer großen Terrasse und Treppenaufgängen mit schönem Natursteingeländer.
Architektenkammer München in der Waisenhausstraße erbaut 1906
Ich stellte fest, dass die Arbeiten gemäß der Ausschreibung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand durchführbar wären. Außerdem habe ich darauf hingewiesen, dass immer die Gefahr besteht, wenn außen aufgegraben wird, eine Entlastung durch den Anpressdruck (aber auch durch die fehlende Auflast) entsteht, und erst recht durch das Verdichten beim Auffüllen Verschiebungen der Wand aber auch Risse auftreten können.
Deswegen machte ich den Alternativvorschlag, das Gebäude mit dem von uns entwickelten I-Bausystem© nur von innen zu bearbeiten. Dieses besondere System bietet ein neues, außergewöhnliches Verfahren für die Trockenlegung und Instandsetzung feuchter Keller, die gegenüber den althergebrachten Methoden neben Zuverlässigkeit und erheblich geringerem finanziellen Aufwand eine Vielzahl weiterer Vorteile hat.
Es war nicht einfach, beim Bauherrn eine Lösung durchzusetzen, die der traditionellen Methode widersprach. Letztendlich jedoch konnte ich ihn vollends von den Vorzügen des I-Bausystems überzeugen. Dabei waren nicht nur die nicht unerheblichen Kosteneinsparungen von ca. € 900.000 (da die Außenbauteile nicht ab- und wieder angebaut werden mussten), sondern auch die kürzere Bauzeit und schnellere Wiedernutzung wichtige Entscheidungshilfen.
Seit der Instandsetzung ist der gesamte Kellerbereich als hochwertiger Bürobereich und zum Teil als Wohnung genutzt.
Letztendlich wird die von unserer Firma seit über 25 Jahren gemachte Erfahrung mit dem
I-Bausystem bestätigt, dass durch eine sogenannte Innen-Instandsetzung die Mauer, aber auch der Beton zwar feucht bleibt, aber damit eine kostengünstige und sichere Sanierungsmöglichkeit möglich ist.
In diesem Zusammenhang ist auch zu fragen, was hilft in einem solchen Fall eigentlich eine Drainanlage?
Hierzu wird auch sehr oft kontrovers diskutiert.
Ab wann ist eine Drainanlage sinnvoll?
Ab wann ist ein Kiesgraben immer eine sinnvolle Maßnahme und auch eine Verbesserung?
In den letzten Jahren wird sehr oft auch bei alten Gebäuden um das Haus aufgegraben und eine Drainanlage eingebaut, sowie ein Kiesgraben bis zur Oberkante Gelände hochgezogen und dies alles führt sehr oft eher zu einer Verschlechterung als zu einer Verbesserung.
Vorab muss erwähnt werden, dass die Abdichtungsnorm DINAbk. 18195 auch einen Hinweis auf eine einzubauende Drainanlage nach DIN 4095 vorsieht. Es ist jedoch auch klar, dass diese Normen nur für den Neubau gelten und auch nur dann, wenn feststeht, dass es darum geht, Abdichtungen vor erhöhtem Wasserdruck zu schützen.
Ganz andere Überlegungen müssen bei einem alten Gebäude mit einfließen und auch abgewogen werden.
Sehr oft wird bei einer nachträglichen Instandsetzung mit einer Drainanlage der gewünschte Effekt - "ein Trockener Keller" nicht erreicht, bzw. manchmal auch das Gegenteil bewirkt, insbesondere bei alten Gebäuden.
War bisher Erdreich - und Humus am Haus, durch diese konnte nur sehr wenig Wasser eindringen. Nach dem Herstellen eines Kiesgrabens und einer Drainanlage wird das Wasser von der Oberfläche und auch das Regenwasser von der Fassade regelrecht "angesaugt" und um die gesamte Hauslänge verteilt.
Dies führt oft dazu, dass an allen Stellen d.h. rund ums Haus Feuchtigkeit in erhöhtem Maße vorhanden ist. Es ist immer nur ein Wunsch, dass das Wasser durch die Drainanlage nur abläuft.
Wer jedoch wie ich, sich lange genug mit dieser Thematik beschäftigt weiß, dass sich Drainanlagen, aber auch der Kies mit Pflanzen und Schmutz oft zusetzen. Ob dann noch der gewünschte Erfolg möglich ist bleibt fraglich.
Ebenso findet dann, wenn Kies als Auffüllung eingebaut wird, in den oberen Randbereichen ein ständiger Wechsel zwischen feucht und trocken - nicht nur über das Wasser, sondern auch über die Kondensation statt. Dieser Wechsel zerstört oft die mit Sockelputzen ausgeführten Bereiche.
Und weiter kann beim Wiederauffüllen und dem Verdichten oft ein größerer Schaden durch die Vibration des ganzen Hauses entstehen.
Beim Verdichten entstehen beträchtliche - auch seitliche Drücke, und können die Wand eindrücken aber auch vom Auflager verschieben. Dies kann auch wieder zu einer Undichtigkeit führen.
Es ist also nicht ganz so einfach, immer das Richtige zu tun.
Es bleiben sicher noch genügend offene Fragen.
In all diesen Fällen ist es auch wichtig zu untersuchen, ob es sich um Stauwasser oder gar um drückendes Wasser handeln kann.
Eine genaue Prüfung z.B. nach Merkblatt WTAAbk.* ist sicher besser als der oft erwähnte Spruch - "das haben wir schon immer so gemacht".
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Da Herr Bromm wieder mal etwas falsch interpretiert
die DINAbk. 18195 GILT NICHT NUR FÜR NEUBAUTEN! Sondern auch für Altbauten bei denen eine Anwendung der Vorgaben möglich ist. -
Mal wieder etwas falsch interpretiert ...
könnten Sie - Herr Bachmann dazu etwas beitragen und die blöde Anmache auch mal weglassen.
Sie sollten doch mal die DINAbk. 18195 lesen bevor Sie sich dazu äußern.
Ich habe von Ihnen im Normenausschuss noch nichts vernommen.
Da ich bei GAEB (Gemeinsame Ausschuss Elektronik im Bauwesen) im Arbeitskreis für Abdichtungen mitarbeite sind Sie mir auch noch nicht aufgefallen.
Woher haben Sie denn Ihre Weisheiten?
Könnten Sie auch hier bitte die Stelle benennen, wenn Sie schon solche Angaben machen.
Und dann wäre mir auch recht, wenn Sie hier auch auf die Eingangsfrage eingehen würden. Wenn Sie mit meinen Beiträgen nicht einverstanden sind, senden Sie mir halt eine e. E-Mail mit Ihrer Meinung, sonst hilft dies niemanden. -
DIN 18195 - 1
1.2 Diese Norm gilt nicht für ...
... - nachträgliche Abdichtungen in der Bauwerkserhaltung oder in der Baudenkmalpflege, es sei denn, es können
hierfür Verfahren angewendet werden, die in dieser Norm beschrieben werden.
Da steht weder das Wort Neubau und es ist oft genug der Fall das Verfahren dieser Norm auch in der nachträglichen Bauwerksabdichtung anzuwenden sind.
Das "übersehen" (wollen?) wäre umso schlimmer, wenn sie daran mitgewirkt haben sollten. -
@Herr Bromm
Wo soll denn stehen oder woher meinen Sie ableiten zu können, dass die 18195 NUR für Neubauten gilt?
Ich kann das nämlich auch nicht sehen.
Und ich hätte gerne eine GENAUE Stellen- oder Quellenangabe (Stellenangabe, Quellenangabe).
Nicht nur >>DAS steht da drin<< -
Kauft Euch doch die Normen, wenn Ihr schon darüber redet wollt.
Es gibt nun mal keinen eindeutigen "Untergrund" bei Gebäuden im Bestand. Und dass diese Norm ordentlich Geld kostet ist doch logisch, erst recht noch, wenn dann noch die Kommentare (die ja noch viel wichtiger sind) dazu gekauft werden.
Ganz abgesehen davon, steht auch nichts über die zukünftige Nutzung aber auch über den Lastfall (bei der Frage) dabei.
Herr Bachmann streiten Sie hier nicht mit mir rum, sondern schauen Sie sich die Eingangsfrage an.
Und dann soll man abwägen - in welchem vernünftigen Aufwand und das Ergebnis steht.
Hier ist doch mehr die Frage, wie die Drainanlage erstellt werden kann.
Dazu ist mein Einwand gekommen.
Wer garantiert denn, dass beim verdichten der Baugrube anschließend kein größerer Schaden entsteht?
Dazu dient mein Beitrag.
Ich kenne jedenfalls genügend Objekte bei denen nach einer "Sanierung" die Wände wieder feucht wurden somit die gleichen Probleme wieder auftauchten. -
Ich habe die Norm ...
deswegen hätte ich ja gerne von Ihnen eine Stellenangabe.
Aber was kommt - Geeiere.
Kommentare sind Meinungen und nicht rechtssetzend. Und wenn die genauso Wischiwaschi sind wie Ihre "Ausführungen" hier - na dann gute Nacht.
Erst darf die Drain nicht für Neubauten, dann ist Verhältnismäßigkeit das Maß der Dinge, dann um den Boden (den man per Bodengutachten ergründen könnte), dann geht es um Pfusch - mal sehen was noch so kommt.
Ich warte immer noch auf den KONKRETEN Beleg für Ihre Behauptung, die 18195 gelte NUR für Neubauten.
Entweder belegen Sie diese oder Sie ziehen sie offiziell und hier zurück.
Wenn Sie wirklich im Normausschuss sitzen und hier unbelegbare Behauptungen aufstellen - au weia. -
Nun Herr Architekt, haben - heißt noch lange nicht gelesen und auch nicht verstanden ...
nett ... wie Sie sich da einbringen.
Haben Sie etwas zu der Frage beantwortet?
Nein.
Ihnen kommt es also auch nur auf Streit und profilieren an.
Lesen Sie doch die Frage und beschäftigen sich damit.
Dann könnte was dabei rauskommen.
Und fragen Sie doch mal bei Prof. Oswald von der RWTH nach was gemeint ist. -
Die Normen habe ich alle
und dazu Kontakte zu den Verantwortlichen.
Was ich oben zitiert habe ist der O - Ton und nichts dahingezaubertes.
ein Mauerwerk kann ein entsprechender Untergrund sein auch wenn es 50 Jahre alt ist.
Ich habe nur ihre wiederum "Verallgemeinernden" Falschangaben korrigiert. Und das Berufsüblich ... nämlich objektiv und neutral.
Ach ich kann aus der 18195 auch zitieren wenn sie Interesse haben aber das bringt eh nichts.
Ich schließe mich dem Architekten an und frage: " Wo steht das die 18195 nur für Neubauten gilt" -
Danke für die Antworten
Hallo liebe Experten,
vielen Dank für Ihre Antworten.
Einige von Ihnen haben uns ein Stück weit weitergeholfen. Der Keller bei uns ist definitiv nass. Nicht feucht. Beim letzten Wolkenbruch vor 3 Tagen kamen in 10 Minuten ca. 2 Liter Wasser durch eine Stelle an der Außenwand, zwischen dem untersten Ziegelstein und der Bodenplatte.
Nun sind wir halt keine Experte, und wir kenne uns mit diversen DINAbk. Normen auch nicht aus.
In zwei Wochen werde wir die Außenwand Seite für Seite von Außen freilegen und die Dickschicht bis hin zur Sole erneuern. Anschließend kommen Dämmplatten vor, und dann eine Folie. Die Dränage werde wir fachgerecht mit ausreichend Gefälle verlegen.
Sicher gibt es auch Möglichkeiten, eine Sanierung von innen durchzuführen. Jedoch möchte wir hier keine Experimente eingehen. Wir denke, das eine altbewährte Methode hier angebracht ist. Leider wurden unsere Eingangsfragen hier nicht beantwortet. Ein befreundeter Bauingenieur, der den Untergrund bei uns kennt, hat uns jedoch zugesichert, das es kein Problem sein wird, einzelne Hauswände nacheinander freizulegen, da das Haus auf gewachsenem Schiefer steht, und auf die Wände nur Vertikale Kräfte wirken.
Wenn die Arbeiten abgeschlossen sind, werden wir hier noch das Ergebnis unserer Bemühungen veröffentlichen.
Nochmals vielen Dank an alle, welche sich die Mühe gemacht haben, uns bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen.
Viele Grüße
Angermann -
ich würde
den offensichtlich defekten Fallrohranschluss trotzdem vorher, am besten gleich, sofortbeheben.
Das würde den Schaden begrenzen und die anschließende Abdichtfähigkeit verbessern.
Der wird doch nicht bei 2 m Tiefe liegen.
Grüße -
Ich schließe mich der Auffassung von Robby und Ralf
hinsichtlich der etwaigen Anwendbarkeit der DINAbk. auch im Altbau-Sanierungbereich an.
Steht auch genauso im Vorwort zu der benannten Norm, geht inhaltlich mit den Meinungen der Mehrheit der anerkannten Materialien überein.
Vorbeugend:
Auch ich habe die Normen
Ich habe auch eine Reihe an Printmedien, Sachverständigen-Datenbanken und Schadenssammlungen.
Aber dieses Thema hatten wir ja schon mehrfach Herr Bromm.
Sie stehen mit Ihrer Meinung alleine.
Es ist zwar OK seine Meinung zu vertreten - aber einen dogmatischen (im nicht kirchlichen Sinne) Standpunkt einzunehmen halte ich für unglücklich.
Auch der von Ihnen zitierte Herr Prof. Oswald hat hat im laufe der letzten Jahre mehrfach seine Meinung geändert.
Bitte haben Sie doch endlich auch diese Größe..
PS:
zum Thema habe ich nicht zu sagen ...
außer..
ohne eingehende Feststellung der Tatsächlichen Schadensursache, Untersuchen des Bestands und Erarbeitung eine Sanierungvorschlags von einem anerkannten Fachmann ... wird das regelmäßig nichts. -
Hallo Herr Filusch, Das Fallrohr reicht ca. 1,5 ...
Hallo Herr Filusch,
Das Fallrohr reicht ca. 1,5 Meter unter die Bodenplatte, da bei uns die Abwasserkanäle (Auch Regenwasser) wegen der Hanglage sehr tief liegen. In jeden Fall werden wir das Fallrohr im Erdreich mit erneuern.
Nochmals vielen Dank
Angermann -
Hallo Herr Angermann,
na dann mal das Fallrohr oberhalb abtrennen!
Vielleicht ist das gar nicht (Ihr) Regenwasser, was da ins Haus läuft : -O
Ihr Regenwasser hier mal auffangen oder gesittet wegleiten.
(Nachbar beachten!)
Und schauen, ob es dann immer noch/ wieder reinläuft!
Eine solche Vorhaltung/ Umleitung braucht Ihr ja dann für die eigentliche Bauphase auch.
Viel Erfolg!
Bilder werden immer gern gesehen.
Grüße -
Der Wunsch ist doch, dass bei einer Drainanlage das Wasser abgeleitet wird, aber ...
es kann auch dadurch eingeleitet werden!
Genau dies habe ich beschrieben.
Weiter soll man den Text der Norm 18195 nicht missbrauchen. Hier heißt es doch eindeutig:
1 Anwendungsbereich ... bei 1.2
Diese Norm gilt nicht für ...- nachträgliche Abdichtungen in der Bauwerkserhaltung oder in der Denkmalpflege, es sei dennes können hierfür Verfahren angewendet werden, die dieser Norm beschrieben werden.
D.h. der Untergrund - in diesem Fall Beton aus 1956 müsste auch der gültigen Norm als Untergrund gerecht werden.
Was jedoch nicht möglich ist. Dazu gibt es auch ausreichend Kommentar.
Weiter müssten alle Abdichtungen sich daran messen, welcher Lastfall anzunehmen ist ... usw.
Wie soll denn die Abdichtung unter dem Boden hergestellt bzw. ergänzt werden?
Und dann behaupte ich weiter, es kann auch wieder zu Beschädigungen durch das Auffüllen des Arbeitsraumes kommen.
Es muss doch wieder das Auffüllgut verdichtet werden und dabei ist ein Gebäude aus den Fünfziger Jahren zumindest gefährdet. Der Anpressdruck geht doch nicht nur nach unten! Die Wände sind i.d.R. ohne Bewehrung.
Ansonsten belasse ich es dabei. -
Ah ja ...
Der Fragesteller schreibt etwas davon, dass Wasser unter der ersten Ziegelreihe eintritt, aber Herr Bromm hat natürlich längst seine Glaskugel bemüht und die hat ihm verraten, dass es sich 1) nicht um Ziegel, sondern um Beton handelt, dass dieser 2) wohl unbewehrt ist und 3) als Untergrund für eine Abdichtung nach 18195 ungeeignet ist.Herr Bromm, ich habe die Frage gelesen (im Gegensatz zu Ihnen - siehe Ziegel), habe sie verstanden und gelesen, dass Sie den Fragesteller in die Irre senden wollen.
Daher habe ich mir erlaubt, Sie zu fragen, woher Ihre Ansicht stammt.
Denn vielleicht hätte ja etwas lernen können. Falsch - ich habe etwas gelernt.
Ich habe gelernt, dass Sie irgendetwas behaupten, dass Sie nicht beweisen können und anschließend so lange an den Fakten herumschrauben oder Dinge als Tatsachen hinstellen, die keiner von uns wissen kann (da nicht kommuniziert), bis sich der Bau vermeintlich Ihrer Realität angepasst hat.
Sorry, das ist schlicht Mist, was Sie da tun.@ Fragesteller
Sorry für unseren kleinen Disput, aber solche Behauptungen müssen angegriffen werden.
Der einzige für Sie sinnvolle Rat wurde bereits gegeben.
Einen Fachmann beauftragen, der sich den Bau ansieht und eine Abdichtung plant. -
Wohl wahr "Richtig stellen"
Muss man es vor allem unter dem Gesichtspunkt das andere dieses hier sehen und für "Richtig" befinden könnten.
@ Fragesteller
1: Man kann durchaus den vertikalen Bereich entsprechend KMB Richtlinie / DINAbk. 18195 - 4 oder 6 / WTAAbk. Abdichten auch wenn es Keine Abdichtung unter der Bodenplatte gibt
2. Eine Dränanlage kann durchaus sinnvoll sein um aufstauendes Wasser im verfüllten Arbeitsraum abzuleiten, jedoch setzt dies einige Grundlagen voraus (Genehmigungspflicht, Wartung, Regelgerechte Ausführung
3. Den Rat von Herrn Dühlmeyer befolgen und einen eigenen Fachmann und keinen "Quacksalber" hinzuziehen!
- bis hier Hilfestellung -
@ Herr Bromm
1: Vorab ist es ziemlich egal welches Baujahr ein Beton oder ein Mauerwerk hat! Ein Bunker des 2, Weltkrieges wird mit Sicherheit auch einen entsprechenden Abdichtungsuntergrund ergeben, selbst wenn ich den mit dem Hammer "Schmidt'e"! Solange dieser ausreichend ist, ist es furchtbar egal welches Herstellungsjahr!
2. Eine Bodenplatte auf schlecht Versickerungsfähigem Erdreich mit z.B. einem Versickerungsbeiwert Kf = 10^ -8 wird ohne Wasserführende Schicht (Kapillarbrechend oder Kiesig) unterhalb der Bodenplatte unterseitig Nicht/nicht wesentlich! mit dem drückenden Wasser aus dem aufgefüllten Arbeitsraum belastet! Dies ist ein Grund warum in solchen Fällen ein Nachweis gegen Auftrieb eigentlich entbehrlich ist! Die DIN 18195 sieht Dies anders aber Hydrogeologen können ihnen da sicher Nachhilfe geben! Nennt sich wiedermal Physik!
3. Ist es aus diesen Gründen durchaus möglich in der Praxis vertikal drückendes Wasser und unter der Bodenplatte nur Bodenfeuchtigkeit zu haben. Die DIN 18195 berücksichtigt das zu Recht nicht. Dies kann im Bereich der Sanierung zielführend sein auch wenn dieses nicht im Gesamten DIN gerecht ist.
Eine oben zitierte Dichtigkeit eines Baugrundes reicht auch anhand einschlägiger Fachliteratur für eine ausreichende Dichtigkeit (s. Lufsky Bauwerksabdichtung u.a.) Eine Hinterläufigkeit (hier besser Unterläufigkeit) ist hier durch den Anpressdruck des Gebäudes verhindert.
4. Ein Verweis auf Bücher welche geschrieben wurden sagt nicht, dass es richtig ist was da geschrieben steht. Als bösestes Beispiel seien Bücher genannt welche die oben beschriebenen Bunker erforderlich machten.
5. Ein Verweis auf Baupäpste sollte jemanden mit Hintergrundwissen nicht einschüchtern, denn es gibt Baupäpste, welche schon lange Maßnahmen als "nicht erforderlich" bezeichnen aber ihre eigene Baumaßnahme mit genau dieser "Nicht erforderlichen Maßnahme" versehen haben!
Schlussendlich verlangen sie ständig das dem Fragestellern geholfen wird und verstricken sich auf dem Weg der NICHT dahin führt ständig in Rückzugsgefechte, welche sie besser nicht führen sollten, denn eine bestimmte Fachkompetenz streitet ihnen eigentlich niemand ab. -
Auf all dies einzugehen ist verlorene Zeit ...
Auf all dies einzugehen ist verlorene Zeit es ist sowieso nur Polemik.
Wir unterscheiden uns an wichtiger Stelle.
Denn im Gegensatz von Ihnen, beschäftige ich mich nicht nebenher mit diesen Problemen, sondern ich habe sehr viele Instandsetzungen (seit 1970) durchzuführen, und dies oft von Fehlern, sowohl der Bauunternehmer und auch von Architekten.
Mir ist auch nicht klar, woher sie das alles ableiten, hier wird unsachlich - das eine mit dem anderen verknüpft.
Natürlich weiß ich nicht sicher ob die Wände aus Ziegel oder sonstigen Materialien erbaut sind. Aber aus meiner Erfahrung hat man zu dieser Zeit, bei solchen Gebäuden meistens Streifenfundamente oder wie hier angegeben die Wände auf einer Bodenplatte erstellt.
Dies Art - lässt es oft nicht zu, daraus im Nachhinein ein wasserdichtes Gebäude zu erstellen. (Ein Loch wird dicht, dann läuft es halt an anderer Stelle wieder raus).
Da hilft auch keine DINAbk..
Wenn sie dann noch meine Beiträge lesen (und auch verstehen wollen) wird sich wieder die Frage stellen, ob der Aufwand der hier beschrieben ist, noch in einem vernünftigen Verhältnis zum Ergebnis steht.
Machbar ist alles, ob dies jedoch auch immer sinnvoll ist?
Ansonsten kann ich mich den Vorschlag von Herrn Carden sehr wohl anschließen, dass hier Fachleute mithelfen müssen.
Dies heißt jedoch noch lange nicht, die Gefahr - durch das Aufgraben sowie Einbauen einer Drainanlage oder auch durch das Auffüllen und Verdichten zu unterschätzen.
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- … Insofern beschreibt der Bodengutachter auch, dass die Drainage-Entwässerung an eine geeignete Vorflut anzuschließen ist, was im Übrigen auch …
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- … aufstauendes Sickerwasser festgestellt. Der Boden ist schluffig/ lehmig. Es wurde eine Abdichtung gemäß DINAbk. 18195/6 empfohlen. Außerdem wurde die Bemerkung Oberflächenwasser und …
- … keine Drainage …
- … Aber eine Drainage wird eindeutig nicht empfohlen und ist auch, wenn …
- … Ob eine Drainage ERFORDERLICH ist, hängt am Abdichtungskonzept. …
- … richtig verständlich gemacht habe. Wir wollen weder einen WU-Keller noch eine Drainage einbauen, sondern einen normalen Stahlbetonkeller in leider etwas lehmigem Boden errichten. …
- … Eine Hautabdichtung (schwarze Masse außen) kostet auch Geld, ist schadenträchtiger und kurzlebiger. …
- … nicht teurer, vieeicht sogar preiswerter, an Stelle eines Betonkellers mit einer Abdichtung nach Teil 6 eine WW zu bauen. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauabnahme
- … vom BU, die von der Architektin. Es ist ein Hanghaus, die Abdichtung ist mit Bitumenbahnen und Drainage. …
- … 2. Muss die Drainage auf Funktionstauglichkeit geprüft werden, bevor sie zugeschüttet wird? …
- … der Abdichtung gehört zu den WESENTLICHEN Aufgaben von Architekten, also ist Ihre Architektin …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Sind solche Fotos legal?
- … der Rohbau fertig war. Nach Wassereinbruch ins Haus bei angeblich einwandfreier Abdichtung stehen wir vom Gericht. Natürlich nach der Mangelbekanntgabe und Fristsetzung. Jetzt …
- … 2. den Weg zum Gericht mussten wir antreten, weil die Abdichtung unddicht war und das Wasser ins Haus durch die Wand kam. …
- … Was war denn Pfutsch an der Abdichtung? ;-) …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauüberwachung durch Architekten
- … Zu 4) Welchen Zweck hat die Abdichtung? Abdichtung gegen Bodenfeuchte oder Dampfsperre? …
- … Warum macht man/Frau sich jetzt Gedanken zu Bewehrung und Abdichtung, wo das Haus doch fertig ist? …
- … bis auf die Sohle geführt; es wurde keine Hohlkehle gemacht; die Drainage lag in Granuasche statt in Kies; die Granuasche war nicht mit …
- … auch nichts von der versuchten Sanierung und sagte, dass die komplette Abdichtung ums Haus neu gemacht werden muss. Es folgte ein Termin mit …
- … zu 4. Abdichtung …
- … Dörken. Bei Ihrem DELTA System weisen die darauf hin, dass die Abdichtung des Fußbodens an die waagerechte Abdichtung der Wände herangeführt werden soll …
- … Mängel beseitigt werden sollen. Die Einschaltung des Gutachters für die Kellerabdichtung hat schon einiges an Geld gekostet. Es kann also nicht davon …
- … Als Dampfsperre hätte eine Berührung zwischen Wandsperre und Abdichtung ausgereicht (was von Dörken ist denn rein gekommen?) …
- … Bei drückendem Wasser funzt eine innere Abdichtung nicht, weil sie nicht dafür ausgelegt ist, dem Wasserdruck von unten …
- … Noch ein Satz zum Thema Mangelschreiben und Außenabdichtung. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Umfang der originellen Vollmacht des Planers
- … und noch verletzen und noch beleidigen. Eingebaut wurde eine 2,8 cm Drainageplatte, die mit Mörtel an der Abdichtung (Bitumenbahnen) klebte ... Und …
- … - mit Mörtel kann die Platte wohl nicht auf die bituminöse Abdichtung geklebt worden sein …
- … oder nicht. Das mit dem Wasser ist schon behoben. Die vertikale Abdichtung war falsch ausgeführt worden. …
- … Hmmmm. Da die Abdichtung wohl eine echte Dichtung und nicht nur eine Dampfsperre ist, darf …
- … befestigt sein, weil das Befestigte sonst in Folge fehlender Gleitschicht die Abdichtung schädigt. …
- … Und bis heute liegt mir kein Nachweis der Gleichwertigkeit vor. Die Drainageplatten waren mit Mörtel/Leichtmörtel an der Abdichtung angeklebt. Und wäre …
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