In unserem 1997 errichteten Einfamilienhaus mit Keller ist im Jahr 2002 Wasser durch eine Außenwand eingedrungen.
Nach langem Hin und Her wurde die Außenwand freigelegt. Dort hatten sich über der Dränage, die in einem Vlies eingewickelt ist, enorme Wassermengen gestaut, wodurch dieses in den Keller eingedrungen ist. Durch die Dränage ist jedoch gleichzeitig Wasser abgeführt worden (Kontrolle durch Drainageschacht).
Diese Wassermengen wurden zunächst abgepumpt; erst nach Aufschneiden der Dränage floss das Wasser dann schwallartig ab und stand danach über Monate permanent auf Höhe Oberkante der aufgeschnittenen Stelle. Das Vlies war stark verschlammt. Auf Anraten eines Sachverständigen ist die Außenwand dann mit einer Bitumenbahn abgedichtet worden, die Dränage (gelbes Rohr) durch eine orangenes ("Stangenware", gleicher Durchmesser, aber "mehr Löcher") ersetzt worden, dazu spezieller Filterkies und kein Vlies (nach Angabe der Dränwerke.
Der Keller ist gemauert und mit AQUAFIN-2 K + Gewebevlies abgedichtet worden, keine Abdichtung gegen drückendes Wasser.
Dazu hat das Haus eine Ringdränage, deren Wasser in einem Drainageschacht gesammelt und dann regelmäßig hochgepumpt wird.
Diese Dränage führt immer Wasser, auch nach wochenlanger Trockenheit z.B. in diesem Sommer (aber auch schon von Anfang an: wenn in der Bauphase der Baustrom mal ausfiel, sammelte sich sogleich Wasser im Drainage-Kiesbett). Die anfallende Wassermenge kann ich messen: Es fallen z.Z. ca. 3.000 l Wasser pro Tag an, konstant und unabhängig vom Wetter.
Wir befürchten nun, dass das Haus "im Grundwasser" steht. Ein Bodengutachten wurde damals nicht durchgeführt. Der Bauträger hat sich auch nicht nach Grundwasserwerten erkundigt.
Unser Haus ist ca. 0,5 m tiefer im Boden als das des Nachbarn, bei dem die Drainagepumpe auch regelmäßig, aber deutlich seltener läuft als bei uns. Ich kann mir vorstellen, dass durch das permanente Aufnehmen dieser erheblichen Wassermengen das Drainagevlies über Gebühr beansprucht wurde, zumal wir sehr bindigen Boden haben (was an den Ablagerungen im Drainageschacht sichtbar wird). Deshalb konnte das Wasser nicht mehr komplett von der Dränage aufgenommen werden und staute sich darüber.
Nach der oben beschriebenen Sanierung ist der Keller aber abgetrocknet.
Meine Frage ist nun:
Gibt es Spielraum dahingehend, wie ein Keller abgedichtet werden muss, wenn derartige Wassermengen in einer Dränage anfallen? Ist dies in einer DINAbk. eindeutig geregelt oder gibt es da Ermessensspielraum? Meiner Ansicht nach bräuchten wir eine Abdichtung gegen "drückendes Wasser", da das Wasser ja hereindrückt, wenn es nicht komplett über die Dränage abgeführt werden kann.
Wir wohnen in Nordrhein-Westfalen.
Genügt konventionelle Keller-Abdichtung, wenn die Drainage immer Wasser führt?
BAU-Forum: Keller
Genügt konventionelle Keller-Abdichtung, wenn die Drainage immer Wasser führt?
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Sehen Sie die Sache mal von einer ganz anderen Seite
und zwar beginnend mit den Planungsgrundlagen.
Sie bzw. Ihr Bauträger haben sich das Baugrundgutachten eingespart. Daher wurde der Keller wohl nach der Annahme "kein Grundwasser / Drückendes Wasser" gebaut. Und in der Bau-Leistungsbeschreibung stand daher wohl auch nichts drin. Und die haben Sie unterschrieben.
Nun müssen Sie mit dem "gesparten" Geld die Sanierung bezahlen.
PS: Wer hat den das "gelbe" Rohr eingebaut. Gehört in die Landwirtschaft aber nicht als Dränung.
Das ganze vor Gericht auszufechten dürfte Sie erstmals deutlich Geld kosten.
Und permanent Grundwasser abzupumpen (wenn es das ist) bedarf wohl einer Wasserrechtlichen Genehmigung. Ungeachtet, was passiert, wenn die Pumpe kaputt ist (haben Sie dafür eine Alarmeinrichtung / 2. Pumpe als Backup?) oder wenn der Strom ausfällt (Notstromversorgung dafür vorhanden?)
Fazit: Lassen Sie erstmals von einem Fachmann die Grundlagen klären (Drückendes Wasser oder nicht). Danach kann die Sanierung geplant werden. Und dann gelärt werden wer ggf. dafür "Zahlen" muss.
Nur nach nun fast 10 Jahren dürfte das schwierig werden.
Daher leider nur das Fazit: Buchen Sie es unter "Lebenserfahrung". So hart es auch ist. -
Ist das flexible gelbe Dränagerohr definitiv unzulässig?
Wir sind ja in der Sache bereits vor Gericht. Der mit dem Gutachten beauftragte Sachverständige schien sich nicht über das bei uns verlegte gelbe Dränagerohr zu wundern. Als ich ihm sagte, dass die rote Stangenware eigentlich vorzusehen sei (laut Prospekt der Fränkischen) und dieses mehr Öffnungsschlitze habe als das gelbe Rohr, reagierte er erstaunt.
Steht irgendwo definitiv geschrieben, dass das gelbe Rohr nicht der DINAbk. 4095 entspricht?
Danke im Voraus!
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