Hallo,
wir lassen gerade ein Haus bauen. Der Keller steht und vertraglich ist eine Drainge geregelt (plus 2 mm Bitumen). Das Bodengutachten besagt, dass Schichtenwasser vorliegt. Das Grundstück hat leichte Hanglage aber keine starke. Aufgrund des Bodengutachtens hat uns jetzt unsere Baufirma empfohlen die Drainage wegzulassen und gegen drückendes Wasser mit Bitumen abzudichten. Auf unsere Bitte doch beides zu machen, Drainage + Abdichtung gegen drückendes Wasser, haben sie gesagt, dass das doppelt sei und dass sie das nicht ausführen würden.
Zu dem Bau: Wir haben 30 cm Porotonwände. Der Keller wird mit 6 cm Perimeterdämmung gedämmt.
Kennst Sich da jemand gut aus und kann mir seine Einschätzung geben. Mir kommt es so vor als wollte uns die Baufirma die Drainage ausreden. Vielleicht mit Recht, aber vielleicht auch weil sie Ihnen zu aufwendig zu erstellen ist.
Wäre echt sehr dankbar. Viele Grüße
Christoph
Drainage oder Abdichtung gegen drückenes Wasser
BAU-Forum: Keller
Drainage oder Abdichtung gegen drückenes Wasser
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- … Den Einwand des Kollegen Dühlmeyer bzgl. Grundwasserstand, resp. wegen dem anstehenden Grundwasser, das eine Drainage …
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- … ... aber er hat keine Alternativen (zum Abdichtungskonzept) genannt außer wasserdichte Lichtschächte ... die wären aber sehr teuer! …
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauabnahme und Architekt
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Hallo, geerte Fachberater. Ich habe vor ein Einfamilienhaus zu ...
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- … Alternativ kann man natürlich auch die Lichtschächte wasserdicht ausführen. Darf nur dann von oben nicht reinregnen (Glasplatte drüber, …
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- … Anschluss einer Drainage im Bereich der Stadt Frankfurt ist nicht. …
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- … Sie sollten sich vor ihren Ratschlägen vielleicht erst einmal mit den einschlägigen Normen vertraut machen, denn nach der DINAbk. 4095 dürfen Lichtschächte (und andere Anschlüsse) nicht über die Drainage entwässert werden! …
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