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Ich bin Rechtsanwalt und habe in einer Bausache ...
BAU-Forum: Keller

Ich bin Rechtsanwalt und habe in einer Bausache ...

Ich bin Rechtsanwalt und habe in einer Bausache folgendes Problem:
Es geht um ein im Jahr 2003 errichtetes Reihenmittelhaus. Aufgrund der Bodenverhältnisse ist mit drückendem Wasser zu rechnen. Der Keller wurde als "Weiße Wanne" ausgeführt.
Vermutlich infolge einer undicht gewordenen Waschmaschine gelangte Wasser in den Bodenaufbau über der Bodenplatte und bildete sich in Form eines einzigen ca, 20 cm x 20 cm großen Wasserflecks an der Trennwand zum Nachbar-Reihenhaus ab. Daraufhin behauptete der Bauherr, dass "der Keller undicht" sei und behält bis heute ca. € 30.000,00 vom Werklohn ein.
Die Bodenplatte ist unstreitig und nach vorliegender Gütebescheinigung des Lieferanten in 30 cm starkem, rissefrei bewehrte WU-Beton der Güte B25 und max. Wassereindringtiefe < 50 mm ausgeführt; erhöhter Widerstand gegen Frosteinwirkung und hoher Widerstand gegen schwachen chemischen Angriff.
Es wird ein Bausachverständiger hinzugezogen. Dieser stellt bei seiner Ortsbesichtigung fest, dass die Bodenplatte trocken und der Wasserfleck abgetrocknet ist.
Der Bodenaufbau über der WU-Betonbodenplatte ist nach den Feststellungen des Bausachverständigen wie folgt ausgeführt:
Zitat:
"Im vorliegenden Falle hat man zunächst auf der Bodenplatte aus WU-Beton eine PE-Baufolie ausgelegt. Darauf liegen 2 Lagen Wärme- / Trittschalldämmplatten. Darüber liegt eine Abdeckschicht im Sinne der DINAbk. 18560, Teil 2, ebenfalls eine PE-Folie. Auf der Abdeckschicht ist ein calciumsulfatgebundener Fließestrich verlegt worden. Bereichsweise ist auf dem Estrich ein keramischer Fliesenbelag verlegt. "
Zitatende.
Nunmehr heißt es in dem SV-Gutachten:
Zitat:
"Wie bereits eingangs erwähnt, wurde auf der Bodenplatte eine PE-Baufolie vorgefunden. Eine solche ist jedoch keine Abdichtungsbahn im Sinne der DIN 18195 Teil 2, bzw. DIN 18195 Teil 4. Eine PE-Folie, d = 0,2 mm dick, ist als Dampfbremsschicht zu bewerten, Diffusionswiderstand µm 10000 = 20 m. Eine solche PE-Folie ist wasserdampfdichter als eine PVC-Abdichtungsbahn nach DIN 16983, welche man bereits in einer Materialdicke von 0,5 mm als Bauwerksabdichtung im Sinne der DIN 18195 Teil 2 und DIN 18195 Teil 4 hätte einbauen können. "
Zitatende.
Ich weiß mit diesen Feststellungen nichts Rechtes anzufangen.
Meine Fragen:
1.
Verstößt die Ausführung der Bodenplatte und/oder des Bodenaufbaus nun gegen die anerkannten Regeln der Bautechnik oder nicht?
2.
Wie müsste die Mängelbeseitigung ggf. erfolgen, wenn der Bodenaufbau gegen die Regeln der Bautechnik verstößt?
3.
Ich vermute Aufgrund eigenen Augenscheins, dass die erwähnten PE-Folien, über deren Eigenschaften nichts Näheres bekannt ist, tatsächlich dicker sind als 0,2 mm, habe es aber ebenso wenig genau gemessen wie der Sachverständige. Käme es für die Frage einer etwaigen Mangelhaftigkeit auf die Stärke und andere Eigenschaften der Folie an?
Ich danke für die Aufmerksamkeit und wäre für Ihre Stellungnahme dankbar.
  • Name:
  • RA Klaus Roth
  1. "mmmh"

    "ich" lese eine Bodenplatte als Weiße Wanne die nach dem Gutachter keinen Schaden aufweist ... "ich" denke damit sollte man auch dann die Bodenplatte als Weiße Wanne nach DINAbk. 1045 dann auch nimmer in Frage stellen (!)
    .-"ich" lese Abdichtung auf dem Rohboden und unter dem Estrich ... ich lese ob es durch diesen Aufbau zum Schaden gekommen ist ... und ich lese auch "nicht's" über die Kellernutzung ... nehme "aber" da 2schalige Dämmung dass es sich dabei um beheizte Räume handelt (!) ... "jaja" die DIN ich weiß "ABER" der Schaden kommt ned "weil" anstelle der Abdichtungsbahn 2 Lagen PE-Folie verwendet wurden ... "sondern" weil die Haustrennwände vermutlich gemauert wurden und "nicht" an dessen Fußpunkt abgedichtet wurden ... "in" dem Fall hätte auch die Abdichtungsbahn nichts gebracht (!)
    30.000,- € für so eine Geschichte einzubehalten iss ja auch der Hit ... "da" drehts mir für den Kollegen auch den Magen um (!) ... Sie schreiben der "Bauherr" behält diese 30.000,- € ein ... vertreten Sie den AN oder AG? ... "bitte" mal genauer erläutern (!)
  2. "ich denke"

    Sie vertreten den AN (?)
    "welche" Leistungen hat Ihr AN erbracht? ... "nur" den Keller sprich Rohbau oder als Generalunternehmer das gesamte Haus bis zur Schlüsselfertigen Übergabe? ... "wer" hat das geplant Ihr AN? ... und gab's es eine Bauleitung? ... "irgend" jemand muss ja den Fußbodenaufbau vorgegeben haben?
  3. Rechtsanwalt fragen <img loading="lazy" src="/bilder/smilies/wink.png" title=";-)" alt=";-)" width="15" height="15">

    Hallo,
    alle Achtung, dass diese Frage öffentlich "als Rechtsanwalt" gestellt wird. Im allgemeinen sind Rechtsanwälte sonst sehr RECHTSSICHER; Entschuldigung an alle mitlesenden RA ;-)
    Zunächst einmal kommt es auf den Lastfall an. Dabei gehe ich mal von drückendem Wasser (Abschnitt 8 DINAbk. 18195-6:2000-08) aus. Hier ist eine WU-Konstruktion durchaus zulässig und ausreichend. Ihrer Frage entnehme ich aber, dass NUR max. aufstauendes Sickerwasser ansteht [DIN 18195-4].
    Zu 1. hätte ich anstelle der PE-Folie auf der Bodenplatte trotzdem eine Schweißbahn vorgesehen. Diese wäre aber mehr "Gürtel zum Hosenträger" als wirklich erforderlich.
    Unterhalb des Mauerwerkes (vgl. auch Antwort zu 2.) wäre eine Abdichtung aber in jedem Falle angeraten. Für die optimale Wirksamkeit sollte dabei die erste Schicht in NFAbk. (Normalformat  -  Stein+Fuge = 83 mm) ausgeführt und die Abdichtung darüber ausgebildet werden.
    Der Anschluss der Abdichtung auf der Bodenplatte an die Abdichtung im Mauerwerk oder die Durchführung unterhalb der Abdichtung im Mauerwerk wären dann das Optimum. Dies wäre nur noch durch eine zweite (bzw. dritte) Abdichtungslage zu toppen.
    Zu 2. ist eine Aussage zum Material der Wände (Mauerwerk oder Stahlbeton) erforderlich. Bei Mauerwerk würde eine Bohrlochsperre in Frage kommen. Bei Stahlbeton würde ich den Schadensfall als wenig wahrscheinlich einschätzen.
    Zu 3. sind mir PE-Folien mit 0,1 und 0,2 mm Dicke geläufig. Die Annahme des Gutachters zur Dicke kann deshalb durchaus stimmen.
    Der angegebene µ-Wert liegt nach DIN 4108 zwar bei 100 000; der sd-Wert von 20 m stimmt dann aber wieder. Der sd-Wert gibt an, wie dick eine Luftschicht sein müsste um hinsichtlich ihres Wasserdampf-Diffusionswiderstandes der betreffenden Bauteilschicht zu entsprechen. Er ergibt sich aus der Schichtdicke und dem materialspezifischen µ-Wert.
    Der sd-Wert ist jedoch in vorliegendem Fall nicht interessant, da er Diffusionsvorgänge von Wasserdampf durch Bauteile beschreibt. Diese treten in vorliegendem Fall aber max. theoretisch auf.
    Fazit:
    Bei einer 30 cm dicken Bodenplatte aus WU-Beton (egal ob alte oder neue Norm) mit nachgewiesener Qualität, kann der beschriebene Schadensfall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht eintreten.
    Stellen Sie dem Gutachten die ergänzende Frage, ob der eingetretenen Schadensfall nach seiner Einschätzung auf die ggf. mangelhaften Fußbodenaufbau oder eher einen eventuellen Waschmaschinenschaden zurückzuführen ist.
    Da der Mangel örtlich begrenzt ist, ist der Schaden an der Waschmaschine meiner Meinung nach eher zu vermuten. Im Zweifel sollten Sie Ihrer Mandantschaft eine auf den Schadensfall örtlich begrenzte Bohrlochinjektion (vgl auch Antwort zu 2.) empfehlen. Bei der Länge sind die Rüstkosten höher als die Arbeitsleistung und alles ist mit vielleicht 300,- € abgetan.
    Mit freundlichen Grüßen
  4. Größe der weißen Wanne?

    Foto von Jochen Ebel, Dipl.-Physiker

    Da es sich um ein Riehenhaus handelt, gibt es prinzipiwll 2 mögliche Varianten für die weiße Wanne:
    • jedes Haus einzeln oder
    • alle Häuser zusammen als eine Wanne und dann Kellertrennwände

    oder ist die Kellerwand in dem Keller nass, in dem das Wasser ausgelaufen ist?

  5. "mmmh"

    lassen Sie uns bitte teilhaben Herr Völkel:
    Zitat:

    Bei Mauerwerk würde eine Bohrlochsperre in Frage kommen.

    "der" Begriff Bohrlochsperre ist "mir" nicht geläufig ... und was ich ned weiß will ich wissen (!)
    "für" mich steht folgendes außer Frage:

    • Wassermaschine hat nen Schaden und lässt das Wasser aus

    .- "dieses" Wasser versickert unter den Estrich und staut sich
    somit auf der Bodenplatte an
    .- "die" Haustrennwand sicher 2 schalig mit Haustrennwanddämmung steht sicher auf einer horizontalen Abdichtung ... "diese" Abdichtung sichert zwar halbwegs den Aufstieg dieses Wasser aber verhindert nicht dass dieses Wasser von einem Haus in's andere gelangt ... "und" genau dass dürfte hier passiert sein (!)
    .- "grundsätzlich" kann ich zwar Haustrennwände so (Mauerwerk) herstellen "aber" dann sollte man zuerst beide Haustrennwände erstellen und beiseitig den Fußpunkt mittels Dünnputz und Abdichtung versehen bevor die Hausinnenwände im Keller erstellt werden (!) ... "klar" kann man hier Schweißbahn unter der Bodenplatte über's Mauerwerk führen wo man später anschließt ... "aber" m.e. nach sind das Perlen für die Säue "denn" bei einem Wasserschaden würde dieses Wasser dann "ÜBER" dieser Schweißbahn in's Nebenbebäude dringen ... "ich" bleib da lieber meiner Variante den Mauerwerksfuß abzudichten.
    .- "Sanierung" aus meiner Sicht ... "Estrich" im Randbereich schneiden und aufbrechen und gegeben falls Mauerwerksdurchbrüche herstellen um diesen Wandpunkt von einer Hausseite zur anderen abzudichten und des dauerhaft (!)

  6. "mmmh" Herr Ebel

    in dem Falle "sicher" ... alle Keller zusammen bilden die Weiße Wanne "nur" von Haus zu Haus ist "hier" keine Dichtigkeit gegeben (!) ... sicher wurden die einzelnen Haustrennwände herkömmlich vermauert und können ohne Zusatzmaßnahmen "so" gar ned dicht sein ... eigentlich "mein" Leibgericht so kenn ich's :-)
    OT) Grüße an Ihre Frau (!)
  7. "sorry"

    meinte natürlich Herr Stöckel ... "tztztzz" wie konnte ich nur : (
  8. Die Äußerungen

    Werter Herr Roth
    des SV sind (ohne Kenntnis des Gesamtgutachtens) für mich eher erwähnender Natur.
    Zu Ihren Fragen:

    1) Eine zusätzliche Dampfsperre wäre nur bei einer höherwertigen Nutzung des Kellers wie z.B. Wohnen nötig. Einen weiße Wanne soll dicht sein. Ist sie es  -  gut-, ist sie es nicht, rettet die innere Abdichtung auch nicht viel

    2) Sollte eine Dampfsperre nötig gewesen sein und sollte diese als Schweißbahn auf der Sohle gefordert werden, müsste der Estrich und die Dämmung raus, Sperre einbauen, Dämmung + Estrich neu. Verhältnismäßig?

    3) 0,2 mm ist die Standardangabe für die auf dem Bau üblichen PE-Folien.

  9. ganz einfach ..

    1.
    prüfen, ob die bezogene Norm im Bundesland bauauafsichtlich eingeführt ist
    2.
    prüfen, ob die Norm (18195-4?) anwendbar ist  -  jeweils abschnitt 1.2 in
    den teilen 1-6 der 18195 (von 2000):
    "diese Norm gilt nicht für [.. ] Bauteile, die so wasserundurchlässig sind ... "
  10. Stimmt schon Markus, aber ...

    Wenn Hochwertig genutzt, dann bitte eine Dampfbremse, wenn Dampfbremse dann nach DINAbk. 18195-4 "Bauwerksabdichtungen; Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit (Kapillarwasser, Haftwasser) und nichtstauendes Sickerwasser an Bodenplatten und Wänden; Bemessung und Ausführung  -  2000/08". Eine 0,2 mm Pe Folie ist keine Abdichtung im Sinne der DIN. Schon alleine beim rüberlaufen zum verlegen der Dämmung können Schäden hier entstehen. Eine DD wäre also (bei beheizten und Hochwertig genutzten Räumen) anerkannten Regeln der Technik gewesen. Bei dieser Zivilrechtlichen Konstellation, sollte die Frage ob Bauaufsichtlich eingeführt oder nicht, keine Rolle spiele. Wenn ich das aber Richtig verstehe, hatte der Sachverständige die Aufgabe festzustellen, woher das Wasser rührte. Wer hat dann die Feststellung eingebracht, dass es sich hier um einen falschen Fußbodenaufbau handelt? Oder war dieses Teil des Beweisbeschlusses? = Parteienherschafft:
  11. Das ist eben die Frage ...

    hat der SV hier einen Mangel angezeigt oder nur eine  -  evtl. überflüssige Erwähnung hingeschrieben?
    Normalerweise hat der SV stur die gestellten Beweisfragen zu beantworten. Und wenn darin nicht nach der Fachgerechtigkeit des Bodenaufbaus gefragt wird, hat er auch einen mangelhaften Aufbau zu "ignorieren", sofern dieser nicht irgendwie einen Zusammenhang mit der Beantwortung der Fragen hat, manchmal sehr ansatzweise ;-).  -  Ausnahme: Mängel, die Personen oder Sachen gefährden -
  12. ist das die Frage?

    ich lese ein klares "nein"! ;-)
    ich lese indirekt "keine erhöhten Anforderungen".
    ich lese vielmehr "Verdacht auf zechprellerei" .. erst recht kein Grund,
    alle pro's und contra's zu sezieren! : -|
  13. Ich darf mich zunächst herzlich für Ihre Antworten ...

    Ich darf mich zunächst herzlich für Ihre Antworten und das unerwartet rege Interesse bedanken. Offenbar habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt, wofür ich um Nachsicht bitte, da ich mich als RA zwar rechtlich einigermaßen auszukennen glaube, nicht aber bautechnisch. Der o.a. Hinweis, dass ich einen RA fragen solle, ist daher sicher gut gemeint, aber was wären Rechtsanwälte ohne die Leute vom Bau? Gerade deswegen braucht man ja Sachverständige.
    Ich muss ergänzen, dass es um aus drei Häusern bestehende Reihenhauszeile geht. Die Bodenplatte wurde für alle 3 Reihenhäuser durchgehend in einer Platte betoniert. Darauf wurden die aufgehenden Außenwände einschließlich der beiden Trennwände des Mittelhauses zu den beiden Eckhäusern als fertige Betonelemente aufgesetzt, wobei die Fugen zwischen der Bodenplatte und den Außen- bzw. Trennwänden des Mittelhauses von Fa. adicon mittels adicon-tec-Injektionsschläuchen verpresst wurden. Es wird davon ausgegangen, dass diese Fugen dicht sind. Außerdem wird vermutet, dass der aufgetretene Wasserfleck darauf beruht, dass bei dem Wasseraustritt aus der Waschmaschine das Wasser über die Bodenoberfläche hinter die an der Wand lediglich hochgezogene, aber nicht dicht befestigte untere PE-Folie gelangte und sich danach auf der gespachtelten Wandoberfläche hochzog und als Fleck abbildete.
    Das Problem besteht hier weniger darin, worauf der Wasserfleck beruht, zumal er zwischenzeitlich längst abgetrocknet ist. Vielmehr steht Aufgrund der zwar unerbetenen aber gleichwohl getroffenen etwas "sibyllinischen" Feststellungen des Sachverständigen nunmehr die Frage im Vordergrund, ob es bei dieser Art der Ausführung bautechnisch erforderlich gewesen wäre, die Bodenplatte nach DINAbk. 18195 abzudichten. Ich habe dazu gelesen, dass WU-Beton nicht wasserdicht ist und dass sich durch Diffusion Wasser auf der Bodenplatte ansammeln könne, was  -  juristisch  -  wohl als Mangel zu bewerten wäre, jedenfalls dann, wenn es dort Schaden anrichten könnte. Dazu darf ich darauf hinweisen, dass in dem Keller keine Wohnnutzung vorgesehen ist. Er enthält nach der funktionalen Baubeschreibung lediglich einen Hobbyraum und einen Haushaltskeller.
    PS:
    Ich vertrete den Bauunternehmer, der gerne seine € 30.000,00 restlichen Werklohn hätte, sich aber Aufgrund der mir nicht ganz klaren Feststellungen des Sachverständigen nunmehr dem Einwand des Bauherren ausgesetzt sieht, dass der Kellerboden nicht ordnungsgemäß abgedichtet sei und mit hohen Kosten saniert werden müsse. (Bauherren sind ja so gemein  -  und erst recht ihre Rechtsanwälte ... *g*).
  14. hmm

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    das hört sich spannend an.
    1. Wie kann der SV ohne eingehende Untersuchung feststellen, dass es eine BAU-PE-Folie ist? Die wäre dann allerdings als Trennschicht oder Trennlage nach der 18195-2 Pkt. 5 Hilfsstoffe durchaus erlaubt.
    Woher weiß der SV um den Sperrwert der Folie? 20 m sind nebenbei eine Dampfbremse und keine Dampfsperre.
    Und was will uns der SV mitteilen, wenn er schreibt, man hätte eine PVC-Abdichtung aufbringen können?
    Es stellt sich hier die Frage: Muss überhaupt eine Abdichtung vorenommen werden? Aus meiner Sicht "nein". Eine Dampfbremse würde hier reichen. Und die braucht nicht untereinander verklebt werden, die braucht nur überlappt werden. Und auch an evtl. vorhandene Sperrschichten unter den Trennwänden braucht die nur herangeführt werden (da hatte ich mich wg. einer anderen Diskussion mal sehr genau erkundigt).
    Es könnte die Trennlage die Funktion einer Dampfbremse übernehmen (Zufall oder Absicht?).
    Um eine konkrete Antwort auf Ihre Frage 1 geben zu können, braucht es auch noch Infos über den Aufbau unterhalb der Bodenplatte (kapillarbrechende Schicht vorhanden/erforderlich?)
    2. Offenbar ist keine hochwertige Nutzung beabsichtigt, sprich, es ist kein Raum, der zum dauernden Aufenthalt von Personen eingerichtet ist, vorhanden. Mithin wird wieder die Frage nach einer Dampfbremse aufgeworfen. Wenn keine notwendig ist, dann ist der Aufbau aus meiner Sicht OK, soweit die WW technisch dicht ausgeführt ist.
    3. Auch wieder hier aus meiner Sicht: nein. Wird hier keine Abdichtung explizit erforderlich und die Folie unter dem Estrich ist als Trennlage notwendig und geeignet, dann ist die Funktion das entscheidende und nicht die Dicke und/oder die Sperrwerte.
    Alles entscheidend scheinen hier für mich die Vereinbarungen zu sein. Was konnte oder musste der AN wissen, um einen Vertrags- und fachgerechten Keller zu erstellen?
    Bitte um weitere Äußerungen :)
    Grüße
    Stefan Ibold
  15. WU, WW, DS ...

    Einmal in Kurzform (wenn ich ZU kurz war korrigiert mich)
    WU-Beton = wasserdichter Beton, Eindringtiefe von Wasser in den Bauteilquerschnitt < 5 cm  -  garantiert alleine noch keine Wasserdichtheit, weil nur ohne Risse dicht
    WW = Weiße Wanne WU-Beton mit statischer UND Rissbegrenzender Bewehrung, die verhindert, dass Risse so groß werden, dass Wasser ins Bauteil trotz WU-Beton eindringt
    DS= Dampfsperre: verhindert, dass gasförmiges Wasser/Wasserdampf durch die WW in das Gebäude eindringt.
    Ohne Dampfsperre kann! es unter ungünstigen! Bedingungen zu Tauwasserausfall unter dem Estrich kommen.
    Aber 1) eher selten und 2) ein neuer Mangel (nach meiner jur. Laienmeinung ;-)).
    @ MLS: Sezieren war für mich ja gerade Sinn der Frage
  16. Das Wichtigste..

    glatt vergessen.
    Wenn die Wanne dicht ist und keine erhöhten Anforderungen vereinbart sind, gibt's nichts zu beanstanden.
  17. So sehe ich das auch!

    Keine Höherwertigen Anforderungen, keine Heizung = keine Dampfbremse bei einer Wasserundurchlässig-Konstruktion.
  18. Rechtsanwalt fragen <img loading="lazy" src="/bilder/smilies/wink.png" title=";-)" alt=";-)" width="15" height="15"> = scherzhaft gemeint

    Hallo,
    es wäre die/eine Standartantwort an einen "normalen" Fragesteller. Die Überschrift sollte weder beleidigend noch diskriminierend sein/klingen. Wenn sie es so verstanden wurde, bitte ich um Entschuldigung.
    Mit freundlichen Grüßen
  19. Bohrlochsperre

    Hallo,
    Kurzbegriff in unserer Region für die nachträgliche Herstellung einer horizontalen Abdichtung in Mauerwerk mittels Bohrlöchern und entsprechender Sperrflüssigkeit. Sicherlich ein bekanntes Verfahren.
    Mit freundlichen Grüßen
  20. Sehe auch keinen Mangel

    Hallo,
    kann mich hinsichtlich der behaupteten Mangelhaftigkeit nur noch den Vorrednern anschließen. Es scheint unstrittig, dass die Weiße Wanne eine ist und funktioniert. Die Begründung (laut Ausgangsfrage) war aber:
    "Daraufhin behauptete der Bauherr, dass 'der Keller undicht' sei ... "
    Ich verweise hier nochmals auf meine erste Antwort. Stellen Sie dem Gutachten die ergänzende Frage, ob der eingetretenen Schadensfall nach seiner Einschätzung auf die ggf. mangelhaften Fußbodenaufbau oder eher einen eventuellen Waschmaschinenschaden zurückzuführen ist.
    Ein "undichter Keller" ist nach den bisherigen Schilderungen meiner Meinung nach nahezu ausgeschlossen.
    Mit freundlichen Grüßen
  21. "mmmh"

    des habe ich ursprünglich anders gelesen ... "ich" dachte der Wasserschaden wär beim Nachbarn aufgetreten.
    "aha" kein beheizter Wohnraum im Keller dann iss es einfach :-)
    Fragen an den Sachverständigen:
    • 1.) Keller und beheizt ... "Dampfsperre" nach DINAbk. erforderlich "JA o. NEIN"
    • 2.) Wäre der Schaden auch entstanden wenn diese Dampfsperre vorhanden gewesen wäre ... "Ja o. NEIN" ... "wenn" ja dann gleich mal eine Skizze anfordern wie er des in dem Falle dicht bekommen hätte :)
  22. "grr"

    meinte natürlich "Keller unbeheizt" (!)
  23. Danke für die vielen Beiträge

    Ich möchte mich nochmals herzlich für alle Ihre Antworten bedanken. Ich sehe jetzt klarer und weiß, was ich zu tun habe. Ich habe Ihre Antworten zum Anlass genommen, meine Registrierung zu beantragen und hoffe, dass ich meinerseits auch hin und wieder mal einen brauchbaren Tipp geben kann.
    Viele Grüße an Sie alle und ein schönes Wochenende allerseits.
    PS:
    Ich habe mich wegen "RA fragen" nicht beleidigt gefühlt. Spaß muss sein. *Smiley*
  24. toll!

    find ich gut nen RA im Boot zu haben :-)
    wenn dann neben haera außer WDVSAbk. schlampen noch betonköpfe versorgt werden? -)
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