wir haben ein Haus gebaut und haben nun eine Menge Ärger was die Kellerabdichtung angeht (anderen auch noch, aber das soll hier nicht Thema sein). Bei der von einem Gutachter (Parteigutachter) begleitet Rohbauabnahme wurde festgestellt, dass die Drainage nicht Ordnungsgemäß erstellt wurde. Die Drainageplatten wurden falsch montiert (Riffelung zur Wand) und es wurde kein Filterfließ eingebaut.
Das eingeholte Bodenguatchten (vom Bauträger) geht vom Lastfall 18195-4 in Verbindung mit Drainage nach DINAbk. 4095 aus. (Versickerungsfähigkeit 7,5*10-7 m/s, Boden ist Fels und verwitterungs Fels / Schichtenwasser wird ausgeschlossen).
Der Bauträger sträubt sich noch die Drainage DIN gerecht auszulegen, er ist der Meinung das tut es auch so. Diesen Punkt werden wir nun über ein Schiedsgutachten klären lassen.
In diesem Zusammenhang und für den Themenkomplex sensibilisiert, tauchen bei uns weitere Fragen auf.
- Wie lange muss die KMB Beschichtung trocken bevor Styropor - Drainplatten aufgebracht werden können. Die komplette Abdichtung und Anlage der Drainage wird in einem Tag durchgeführt. Morgens hat meine Frau gesehen wir KMB gestrichen wurde, abends war alles angefüllt. Meine Sorge ist nun, dass durch zu kurzes Trockenen die Bitumenschicht undicht wird.
- Wird eine Gleitschicht benötigt?
- Die Drainage muss Filterfest sein. Reicht es dazu aus ein Vliesummanteltes Drainrohr zu verwenden? Die DIN sagt ein Vlies um die Kiesschicht oder etwas gleichwertiges.
- Sind die Kontrollschächte DN300 die in der 4095 beschrieben sind zwingend erforderlich oder handelt es sich um ein "Soll". Kann man hier mit dem Stand der Technik argumentieren? Dieser Punkt ist Streitig.
- Was mir allerdings größte Sorge bereitet ist der Anfall der Wassermengen an Drainagewasser, dass in unseren im Kellerliegenden Pumpensumpf läuft. Mein persönlicher Eindruck ist das hier kontinuierlich Wasser einläuft.
Bei starken Regenfällen wie in den vergangenen Tagen liefen hier bis zu 400 Liter die Stunde in den Pumpensumpf. Die Pumpe springt alle 3,5 Min an.
Gibt es hier irgendwelche Vorschriften, die sich über die Menge des erlaubten Wasseranfalls auslassen? Bei den Anfallenden Wassermengen ist mir sehr unwohl. Wenn die Pumpe bei einem starken Regen mal 5 Std. unbemerkt ausfällt, saufe ich wohl ab.
Ich bedanke mich schon mal im Voraus für die Beantwortung der Fragen.
Mit freundlichem Gruß
Götz Langer