ich habe soeben mit dem Bau eines Gussek-Fertighauses begonnen. Den Keller dazu lasse ich in Eigenregie, allerdings nach Plänen und Statik der Firma Gussek erstellen, und schon geht der Ärger los!
Der Keller sollte als weiße Wanne aus zweischaligen mit WU-Beton gefüllten Außenwänden bestehen.
Die Bodenplatte besteht aus einer 20-25 cm starken Betonplatte mit Bewehrung in Q 670.
Nachdem die Bodenplatte nun fertiggestellt ist fiel mir allerdings auf, dass die in der Statik vorgegebenen Anschlusseisen, sowie die Steckbügel nicht vorhanden sind. Lediglich das Fugenblech ist, wenn auch ziemlich dellig, angebracht.
Auf meine Nachfrage beim Kellerbauer erfuhr ich, man habe ein eigenes System für den Keller und die Statik der Firma Gussek wäre für den Keller belanglos. Das hätte schon alles seine Richtigkeit.
Leider hat die Firma Gussek (inkl. Statiker) natürlich bis zum 5.1.04 geschlossen, sodass ich dort nicht nachfragen kann. Der
Kellerbauer besteht anderseits natürlich auf Zahlung der fälligen Rechnung ...
Weiter ist gem. Statik eine 5 cm Sauberkeitsschicht vorgesehen. Auch in der Baubeschreibung des Kellers ist im Komplettpreis eine 10 cm starke Kies-, Schotter- oder Lavapackung mit einer 0,2 mm starken PE-Folie vorgesehen.
Nun ist diese Schicht wohl Aufgrund der guten Bodenverhältnisse nicht nötig, was ja auch soweit in Ordnung ist, nur frage ich mich nun was denn mit den gesparten Kosten geschieht. Da der Kellerbauer jedes Extra zusätzlich berechnet sollte doch für Einsparungen auch eine Vergütung rausspringen, oder sehe ich das falsch?
Gemäß Baubeschreibung war im Festpreis seitliche Lagerung des Erdaushubs vorgesehen. Der Abtansport überschüssigen Lehmbodens wurde mir deshalb mit pauschal 242 € pro Vierachser (ohne Nennung eines m³Preises) berechnet. Zur Abrechnung sollten Quittungen des Depots vorgelegt werden.
Die Rechnung erhielt ich nun über 18 KLW-Ladungen. Vorgelegt wurden 4 Lieferscheine. 2 LS a 7 Touren, 2 LS a 2 Touren. Drei der Lieferscheine waren auch völlig in Ordnung, inkl. Firmenstempel, Unterschrift Depot und Fahrer. Ein Lieferschein über 7 Touren bestand allerdings aus einem normalkäuflichen Lieferschein, ohne Firmenstempel und ohne Depotunterschrift. Lediglich der Fahrer selbst hat darauf unterschrieben. Zufällig ist mir bekannt, dass der Kellerbauer gerade im Nachbarort einen weiteren Keller baut.
Nun frage ich mich natürlich, ob der Gedanke diese sieben Lkw-Ladungen könnten statt auf der Deponie auf dieser Baustelle gelandet sein völlig abwegig ist? Muss ich diese Rechnung wirklich so akzeptieren?
Zur Veranschaulichung habe ich einen Link zu einer eben erstellten HP mit einigen Fotos der Bodenplatte reingestellt.
Für schnelle Hilfe bedanke ich mich recht herzlich und wünsche den Lesern einen guten Rutsch ins neue Jahr.