Ähnliches Problem wie Frage 999
BAU-Forum: Keller
Ähnliches Problem wie Frage 999
Ähnliches Problem:
Wir bauen mit einem Bauträger in der Nähe von Freiburg im Br.
Keller ist jetzt fertig, Wände 25 cm stark, kein WU da nicht nötig (zumindest laut Aussage Bauträger) und der verfüllt jetzt einfach - ohne Drainage, ohne Schwarzabdichtung und ohne Dämmung.
Sofort hellhörig geworden und bin nun von der Arbeit aus hier im Forum.
Der Bauträger behauptet, das sei nach DINAbk. so richtig, habe aber hier (fast) alle betreffenden Beiträge durchgelesen und glaube, mein heute morgen ausgesprochener Baustopp ist richtig?!?
Der Keller soll übrigens teilweise als Wohnraum (Kinder- und Hobbyzimmer), Hanglage ausgebaut werden.
Nun die Kernfragen an alle:
War mein Baustopp (Verfüllarbeiten) berechtigt?
Kann nach DIN gebauter Keller mit Wohnanteil ohne Schwarzabdichtung und Dämmung ausgeführt werden?
Was muss ich im Umgang mit dem Bauträger tun, damit ich bei einer nicht gütlichen Einigung nicht den kürzeren ziehe?
Das im Moment hier sehr hektische Telefonate mit dem Bauleiter und mir geführt werden kann sich jeder vorstellen, freue mich für eure schnelle Antwort!
Gruß
Stephan Riedele
-
DIN
Erstens ist DINAbk. noch nicht allgemein anerkannte Regel der Technik, sondern es besteht nur die (widerlegbare) Vermutung, dass es so ist.Aber ich glaube Ihr Bauträger interpretiert mal wieder falsch. Lassen Sie sich von ihm die DIN-Nummer, den Teil davon und den Punkt sagen, auf den er sich bezieht. Und dann gibt es mehrere Möglichkeiten.
Die DIN gibt es gar nicht und er kann Ihnen nichts nennen. Am Besten gleich zum RA (mit einem SV), denn sonst hängt er Ihnen noch eine Baubehinderung an.
Er nennt etwas - und dann ist Ihre Frage ganz konkret beantwortbar. Ergebnis wahrscheinlich das Gleiche.
Und wenn doch alles gut geht: nehmen Sie sich auf jeden Fall einen guten Baubetreuer, der Unsinn vom Bauträger Paroli bieten kann und Sie ggf. auf weitere Mängel aufmerksam macht. Möglicherweise sind Ihnen z.B. Mängel bereits an der Bodenplatte nicht aufgefallen.
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Wohn-Keller!
Wenn Sie Ihren "Keller" bewohnen wollen, muss er er abgedichtet und wärmegedämmt werden. Haben Sie einen Wärmeschutznachweis?
Jupp -
@ Herr Ebel
Danke Herr Ebel - ich nehme an, Sie sehen dies ähnlich kritisch wie ich (leider nur ein bisschen Ahnung vom Bauen), habe inzwischen über einen Freund (Statiker) eine Adresse von einem Gutachter bekommen, wir treffen uns schon heute vor Ort.
Den Tipp mit der Bodenplatte nehme ich mit ...
@Herr Welschbillig
Der Bauleiter des Bauträgers verweigert mir das Anschauen des Wärmeschutznachweises - Frechheit!
Muss mich hier jetzt ausklinken - Baustelle ruft!
Danke
Stephan Riedele -
Hallo Herr Riedele es klingt unglaublich Hanglage keine ...
@Hallo Herr Riedele
es klingt unglaublich: Hanglage, keine Dränage, keine Dämmung, weder Weiße noch Schwarze Abdichtung, Wärmeschutznachweis vorenthalten ... aber höherwertige Nutzung (Wohnen)? Haben die überhaupt etwas geplant?
Sie bauen doch nicht in der Wüste! Dort dürfte allenfalls der Bauträger hingehören!
Mich würde interessieren, wie Ihre Geschichte weitergeht. Pardon. Reine Neugier!
Nette Grüße -
Hallo!
@ Herr Ger-143-opä; Herr Ebel
Baustopp!
Der Gutachter hat gestern noch einen weiteren Sachverständigen mit auf die Baustelle genommen + Rechtsanwalt eingeschaltet und diverse Briefe sind schon verschickt.
Gutachter: "Gefahr in Verzug" sei das Stichwort
"Mein" Bauleiter arbeitet seit 2 Wochen! gar nicht mehr für den Bauträger - bin total verwirrt, ineinander verschachtelte GmbH's usw ...
RA: bin wohl "Profineppern" auf den Leim gegangen.
Darf "leider" noch nicht den Namen des Bauträgers nennen, werde es aber tun um alle hier in der Region zumindest hier im Forum vorzuwarnen.
Hab aber laut Aussage RA "sehr gute Chancen", den Bauvertrag in Kürze für ungültig zu erklären.
Auf den Kosten der Bodenplatte (auch völlig falsch, Danke Herr Ebel) und des Kellers werde ich wohl sitzen bleiben ...
Zum Glück von uns bisher "nur" eine A-Konto Zahlung von 15.000 € herausgegagen.
Tipp an alle:
Lasst euch um Gottes willen nie mit einem Bauträger ein,
baut mit Architekt und Handwerkern, ist mir echt eine Lehre!
Stephan -
@Stephan
tut mir leid, dass Sie so reingefallen sind.
Aber bevor noch mehr passiert: nennen Sie um Himmelswillen den Namen nicht öffentlich - und schon gar nicht hier im Forum! Ihr Gegner hetzt Ihnen alle Gerichte der Welt auf den Hals.
Und wir (bau.de ) müssen Ihre Beiträge, in denen Namen genannt werden, zur eigenen Sicherheit löschen. -
@ Tu
OK - Entschuldigung!
Halt'mich selbstverständlich an die Regeln.
Aber der Frust sitzt tief ...
Wir haben fast 9 Jahre aufs Häuschen gespart - kein Urlaub,
11 Jahre alter Golf als Auto usw.
Das war unser Lebenstraum und seit Freitag ist es ein Alptraum!
Gruß
Stephan Riedele -
Stephan dachte ich mir s doch rufen sie ...
@stephan
dachte ich mir's doch!
rufen sie sofort ihre Bank an und veranlassen sie eine Rückholung der a-Kontozahlung.
wenn es nicht schon zu spät ist ... wenigstens versuchen! -
Kommt noch besser!
Der Sachverständige hat grad'in der Mittagspause angerufen um mir mitgeteilt, dass nach Augenscheinnahme von 5 Kernbohrungen in Wand und Bodenplatte und Decke über Keller ein Bewehrungsgrad von nur ca. 40-50 % im Vergleich der vorliegenden Statik vorhanden ist.
Nur die Filigrandecke ist OK.
Bewehrungsabnahme hatte der ominöse BL des Bauträgers ...
Der hat dem Rohbauer andere Matten vorgeschrieben als sie im Verlegeplan waren - keiner hat was gesagt ...
So ein Irrsinn, wegen 2 oder 3 to Bewehrung einsparen so rumzupfuschen.
Werde' nachher mal rausfahren und mir das alles angucken.
Mein Freund (Statiker) hat gemeint, dass er es vielleicht noch hingerechnet kriegt.
Bin froh, dass mir so viele helfen.
Stephan
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