Situation:
an der Außenwand eines unserer Kellerräume sind zwei "feuchte Flecken", die vom Boden weg jeweils einen knappen Meter hoch und rostfarben sind, es gibt auch "Ausblühungen" (wenn ich mich recht erinnere), also Bereiche, wo sich die Farbe schimmelartig von der Wand hebt - Schimmel ist keiner da. Die beiden Flecken sind ca. einen Meter auseinanderDer Bauträger hat bereits den Beton ca. 1 cm tief abtragen lassen. Es stellt sich heraus, dass an _beiden_ Stellen bereits einmal verpresst wurde (ca. Ende 1998/Anfang 1999, wie mir der Vorbesitzer sagt). Innerhalb weniger Stunden trat nun an der abgetrockneten Wand wieder Wasser ein, was, wenn ich es recht verstanden habe, als "drückendes Wasser" bezeichnet wirdDer Bauträger sagt selbst, er kann sich nicht erklären, wo das Wasser herkommt, möchte aber jetzt (im Rahmen der Gewährleistung) diese beiden Stellen wieder verpressen lassen. Wir zweifeln allerdings an der Sinnhaftigkeit, einige Leute "vom Fach", denen ich die Situation geschildert habe, ebenfallsAls weitere Maßnahme plant er, die Dachrinne, die in der Nähe dieser Flecken ist, mittels Kamera (?) sonde anzuschauenAußen an besagter Wand ist ein gepflasterter Fußweg und links und rechts Blumenbeete (und besagte Dachrinne) == folgende Fragen/Überlegungen: ==
- wenn bereits einmal verpresst wurde, wie erfolgversprechend ist eine Wiederholung dieses Vorgangs (dh. wie lang wird das erwartungs- / erfahrungsgemäß halten)?
- in welcher Größenordnung bewegen sich Kosten für
a) Verpressung
b) Aufgraben außen und anschließende Isolierung
c) andere Maßnahmen?
- als Laie würde ich annehmen, dass es zielführender ist, nach der Quelle des Wassers zu suchen, und nicht, es einfach nur von der eintretenden Stelle zu vertreiben, da ich erwarte, dass es sich dann einen anderen Weg sucht (siehe auch
- http://www.isar-bau.net/schriften_pdf/028.pdf
- Würde ein Gutachten von einem österreichischen Sachverständigen hier in Deutschland anerkannt werden?
- wenn ich den Bauträger, bzw. denjenigen, der mir gegenüber zur Gewährleistung verpflichtet ist, schriftlich auf meine Bedenken Hinweise, aber trotzdem "nur" verpresst wird, welche Handhabe habe ich, falls wieder Wasser eintritt, und wie lange habe ich die? Anders formuliert: um welche Art von Mangel handelt es sich dann?
besten Dank im Voraus für alle HinweiseM. Schuster