Hallo liebes Forum,
nachdem ich durch das aufmerksame Lesen älterer Beiträge gelernt habe, dass zu einer Drainage nach DINAbk. 4095 auch das Setzen von Spülrohren, Kontrollschächten etc. gehört bin ich mit der Frage auf meine Baufirma zugegangen, weshalb diese denn bei uns nicht gesetzt wurden. Ich bekam zur Antwort, dass wir lediglich eine Sohlplattenentwässerung erhalten haben, bei der Spülrohre, Kontrollschächte nicht enthalten sind.
Frage 1: Ist solch eine Differenzierung zulässig?
Aber es geht noch weiter. Ich habe daraufhin die Baubeschreibung der Firma herausgeholt und da steht drin:
"Zitat: Für den Fall, dass wir eine Drainage für erforderlich halten, wird eine Ringdrainage nach DIN 4095 ausgeführt. "
Da unserer Baufirma unsere Bodenbeschaffenheit (Lehmiger Boden sog. Keuper-Boden) bekannt ist, denke ich, dass hier die Erforderlichkeit gegeben ist. (Ein Bodengutachten existiert leider nicht). Auch wurde in der Bemusterung die Erstellung einer Drainage nach DIN 4095 mit Reinigungs-Kontroll und Sickerschächten vereinbart, die Kosten allerdings nicht.
Mir geht es nun konkret um die nachträgliche Ergänzung unserer "Sohlplattenentwässerung" zu einer DIN gerechten Ringdrainage, aber verbunden mit keinen Mehrkosten, da eine Drainage nach DIN 4095 m.E. hier (wie oben geschildert) notwendig ist.
Natürlich erwarte ich hier keine Rechtsberatung. Ich bedanke mich im Voraus und wünsche einen schönen Feiertag.
Viele Grüße
Unterschied zwischen Sohlplattenentwässerung und Drainage nach DIN 4095
BAU-Forum: Keller
Unterschied zwischen Sohlplattenentwässerung und Drainage nach DIN 4095
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Ermessensspielraum vertraglich vereinbart
Sie haben der Firma einen Ermessensspielraum vertraglich eingeräumt und wollen nun die volle Leistung für Null Aufpreis, dies erstmal zur Zusammenfassung.
Meine eigentliche Frage beim Streit um Drainagen geht zumeist in eine periphere Richtung: Wie ist denn Ihr Haus, abgesehen von der Drainage, abgedichtet - gegen welchen Lastfall? Danach richtet sich nämlich die tatsächliche Erfordernis einer Drainage. Ist Ihr Haus auch ohne Drainage hinreichend abgedichtet, dann kann sich die Firma natürlich rausreden und sagen: Wir hätten gar keine Dränung bauen müssen und haben die vorhandene Abgespeckte Dränung nur als Bonus eingebaut. Sollte die Dränung jedoch zum Abdichtungskonzept zwingend dazu gehören, dann ist eine Drainage nach DINAbk. selbstverständlich geschuldet.
Soviel zum linklichen. -
So einfach ist es nun wieder nicht
Hallo, danke für die schnelle Antwort.
Eine Firma, die in der Baubeschreibung dadurch dem Kunden eine Sicherheit suggeriert und mit auch zum Abschluss bewegt, dass sie schreibt "Zitat: Für den Fall, dass wir eine Drainage für erforderlich halten, wird eine Ringdrainage nach DINAbk. 4095 ausgeführt. " und dann eine Drainage ausführt, muss wohl eine solche für erforderlich gehalten haben, sonst hätte sie nicht einmal die Sparversion eingebaut.
Ich schaue in der Baubeschreibung die Kellerdaten noch mal nach und poste sie dann.
Grüße -
Kellerdaten gefunden
Hallo,
die Ausführung des Kellers ist wie folgt:
Fertigteilkeller Wandstärke 20 cm, konstruktiv bewährte Bodenplatte ca. 20 cm stark. Die Kellerwände und der Kellerboden haben eine Perimeterdämmung erhalten. In Eigenleistung haben wir dann eine Bitumendickbeschichtung Fa. Remmers aufgebracht.
Zum Schutz gegen das Erdreich wurde noch eine Noppenbahn angelegt.
Nach Gesprächen mit dem Ortsbaumeister ist in unserer Gegend nicht mit drückendem Wasser zu rechnen. Der Boden ist dennoch nicht unproblematisch, alle um uns herum entstehenden Häuser haben eine DINAbk.-gerechte Drainage.
Generell ist ja bei uns eine Art Drainage vorhanden, diese wird sich mangels Spülschächte aber mit den Jahren zusetzen.
Für mich wesentlich ist, dass wir mit der Baufirma eine DIN gerechte Drainage vereinbart haben, und auch darauf hingewiesen haben, dass diese angesichts unseres Bodens auch dringend notwendig ist.
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