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Horizontalsperre noch vorgeschrieben?
BAU-Forum: Keller

Horizontalsperre noch vorgeschrieben?

Hallo,
nachdem unsere Bodenplatte nun gegossen wurde kam bei uns die Frage nach einer Horizontalsperre auf. Unser Kelleraufbau: 5 cm Magerbeton, 2 Lagen PYE 250 S5 (Bitumenbahnen), 5 cm Magerbeton und 25 cm Bodenplatte. Der Keller soll ganz mit einer "Schwarzen Wanne" ausgestattet werden. Der Keller wird ca. 1,39 m aus dem Erdreich herausragen. Es ist mit Zeitwiese anstauenden drückenden Sickerwasser zu rechnen.
Nun meine Fragen:
1. Sind trotz "Schwarzer Wanne" noch Horizontalsperren vorgeschrieben?
2. Falls ja, wie viele und in welcher Höhe?
3. Und aus welchem Material?
Mit freundlichen Grüßen
Frank
  1. eine ist ja schon da

    Also eine haben Sie ja schon in Form der Flächendichtung der Bodenplatte. Eine weitere, und sowas meinen Sie whl eher, kommt noch in die Außenwand, sofern die gemauert wird und zwar 30 cm über Oberkante Gelände. Bis dahin muss auch die vertikale Abdichtung hochgeführt werden. Eine zusätzliche, jedoch nicht mehr normativ vorgeschriebene, Horizontalsperre würde ich unbedingt ca. 15-20 cm über OK Fertigfußboden KG einbauen, wenn Sie gemauerte Wände haben. Für den Fall eines Instalationsschadens begrenzt diese Sperre die kapillare Steighöhe der vorhandenen Nässe im Mauerwerk. Vorgeschrieben war diese Sperre nur in der alten Fassung der DINAbk. 18195.
  2. Fundamenterder

    Foto von Jochen Ebel, Dipl.-Physiker

    Wenn ich den Aufbau lese, kommt wieder meine Standardfrage!

    Haben Sie den "Fundamenterder" mit "2 Lagen PYE 250 S5" sorgfältig von der Erde isoliert? Wenn ja, dann liegt wieder ein Verstoß gegen die DINAbk. 18014 und weitere Vorschriften vor. Denn nach diesen Vorschriften muss der Beton, in dem der Fundamenterder liegt großflächig mit der Erde verbunden sein.

  3. Fundamenterder

    Vielen Dank für den Hinweis.
    Wegen der Wasserbedingungen wird der Keller ganz eingepackt. Der Fundamenterder sieht im Moment so aus: Rechteck-"Ring" zwischen den beider Bewehrungen aus Flachbandstahl mit einer Anschlussfahne in den HWR. Sie meinen also dies so nicht ausreichtet ist (nach DINAbk.). Wie sollte es denn dann gemacht werden? Mir hat man gesagt das die Verbindung zum Erdreich über die Wasserleitung erfolgen wird.
    MfG
    Frank
  4. Wasserleitung

    Foto von Jochen Ebel, Dipl.-Physiker

    Ich weiß jetzt nicht, bis wann die Verbindung über die Wasserleitung zulässig war  -  auf jeden Fall war das nur solange, wie die Wasserrohre aus Metall waren. Jetzt bestehen die Leitungen nur noch selten aus Metall, sondern aus PE und ähnlichem  -  also selten so gelacht.

    Der Fundamenterder hätte in eine genügend dicke Sauberkeitsschicht gehört! Wie es jetzt zu machen ist?

    Evtl. in der Nähe des Fundaments und auch in dieser Tiefe einen ca. 13 cm tiefen und breiten Graben ziehen, in ca. 6 cm Höhe das Erdungsband fixieren und den Graben mit Beton füllen. Von dort aus das Erdungsband isoliert! (wegen Korrosionsgefahr) in den Hausanschlussraum einführen.

    Aber vielleicht gibt es noch bessere Vorschläge?

  5. @Herrn Ebel

    Foto von Lieselotte Tussing

    reicht nicht u.U. ein Tiefenerder aus anstelle des Ringerders?
    • Name:
  6. Ein Tiefenerder

    muss, um den erforderlichen Erdungswiderstand zu erreichen, ca. 10 m tief eingebracht werden. Und je nach Gebäudegröße sind evtl. mehrere erforderlich. Das ist auch aufwendig.
    Diese Erdungsstäbe mit 50 cm Länge wie bei manchen Baustromverteilern sind ein Witz.
    • Name:
    • Herr Manni
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