wir haben mit unseren Bauträger ein Haus aus Porenbeton (alle Wände und Decken) mit einer pauschalen Endsumme vereinbart. Hierfür war ein Keller ebenfalls aus Porenbeton mit Bitumenschicht zur Abdichtung, Schrammschutz an den Kelleraußenwänden, Wiederverfüllen des Arbeitsraumes mit dem auf der Baustelle gelagerten und wiederverfüllfähigen Aushubmaterial, umlaufende Drainage mit Anschluss der Entwässerung der Lichtschächte vorgesehen.
Ein Bodengutachten hat nun Grundwasser festgestellt und festgestellt, dass der Keller gegen drückendes Wasser zu isolieren ist.
Danach hat unser Bauträger folgendes Nachtragsangebot erstellt:
Kellergeschoss
Ausführung eines wasserundurchlässigen Stahlbetonkellers unter Berücksichtigung folgender Annahmen:
- temporär drückendes Wasser
- Außenwände in Stahlbeton, d=25 cm, inkl. Bewehrung Q 221, je einmal außen und innen
- die Stahlbetonwände sind deckenhoch vorgesehen
- Bodenplatte, d = 28 cm, inkl. 2 Lagen Bewehrung Q 378
- Standarlichtschächte; höchster Grundwasserstand ca. 30 cm unter Unterkante Lichtschacht
- Dämmung der Stahlbetonwände
Hierbei entfällt dann der Schrammschutz und die umlaufende Drainage
Hierbei wird ein MEHRPREIS VON 17026 € verlangt!
Stimmt hier hier noch die Verhältnismäßigkeit?