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Wasser im Keller durch Rückstau von Regenwasser
BAU-Forum: Keller

Wasser im Keller durch Rückstau von Regenwasser

Hallo,
wir wohnen in NRW und hatten letzte Woche ca. 10-15 cm hohes Wasser im Keller. Da wir im Urlaub waren und unsere Nachbarin (hatte das gleiche Schicksal) einen Schlüssel hatte, konnte die Feuerwehr das Wasser relativ rasch abpumpen. Jedoch ist der Schaden erheblich.
Wie es heißt, haben ca. 30 Minuten starke Regenfälle gereicht, um durch einen Rückstau das Wasser in zahlreiche Keller der Straße zu befördern.
Wir haben das Haus vor einem Jahr gekauft und über solche Dinge nie nachgedacht. Aber anscheinend ist es nicht das erste Mal in dieser Straße, denn einige Nachbarn sind nicht betroffen, da sie ein Rückstauventil im Revisionsschacht eingebaut haben. Das Haus wurde 1981 fertiggestellt.
Nun habe ich hier das Forum entdeckt und auch darin gestöbert. Da ist die Rede von einer Rückstauebene und von mechanischen und elektrischen Rückstauventilen.
Können Sie mir sagen, welches am sinnvollsten ist? Kann ich irgendwo meine Schäden geltend machen? Der Keller liegt unterhalb der Straßenebene. Hätte es überhaupt eine Baugenehmigung geben dürfen ohne Rückstauventil?
  • Name:
  • Gabi Heringhaus
  1. In welcher Höhe

    gehen das Abwasserrohr (e) ins Haus? ... unter der Bodenplatte oder in den Außenwänden?
  2. Rückstau

    Foto von Martin G. Halbinger

    Ob die Ausstattung der Entwässerungsleitungen (z.B. mit Rückstauklappen) im Prüfumfang der Baugenehmigung liegt Stelle ich sehr in Frage.
    Was ich mir eher vorstellen kann ist, dass der Sanitärbetrieb etwas gespart hat und somit evtl. DINAbk.-abweichend gebaut hat.
    Heutige Vorschrift ist, dass alle Entwässerunsanschlüsse unter der Rückstauebene (z.B. Gulli od. Wachbecken im Keller) über eine Pumpe über die Rückstauebene zu führen sind, oder (ausnahmsweise) durch Rückstauklappen zu sichern sind.
    Ob die damalige Ausführung so zulässig oder üblich war ist Sache eines Gutachters (evtl. auch alteingesessener Meister)
    Wenn damals vorsätzlich (arglistig) gegen Vorschriften verstoßen wurde, kann evtl! ein RA noch was erreichen. (wg. 30j. Gewährleistung)
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