in meiner Baubeschreibung ist der Keller wie folgt beschrieben:
Kellersohle:
Die Keller-Sohlenplatte d= 0,30 m ist in Beton der Güteklasse B25 WU-Beton nach statischen Erfordernissen eingebaut. Unter der Sohlenplatte ist eine Delta Platte verlegt.
Ein Fundamenterder aus verzinktem Bandstahl ist nach VDE-Vorschrift umlaufend im Fundament eingebaut.
Kellergeschoss:
Die lichte Rohbauhöhe im Kellergeschoss beträgt 225 cm. Das Kelleraußenmauerwerk über dem Terrain ist verblendet. Kelleraußenwände d=0,30 m. B25 WU-Beton inkl. Dichtblech. Die Innenwände sind nach statischen Erfordernissen in Kalksandsteinmauerwerk (Quadro) erstellt.
Die erdberührenden Flächen der Kelleraußenwand haben eine elastische Dickbeschichtung mit Gewebeeinlage dicker als 6 mm. Am Fundamentansatz ist eine Hohlkehle eingearbeitet. Die Kelleraußenwände sind mit 4 cm Dämmung versehen. Die waagerechte Isolierung unter dem aufgehenden Mauerwerk wird mit chemischer Dichtungsschlämme nach Herstellerrichtlinien vorgenommen.
Aller Kellerräume erhalten Wischputz.
Der Vorkeller wird mit Mörtelputz versehen.
Die Kellerdecke ist als Stahlbetondecke B25 eingebaut (Filigrandecke) gem. Statik.
Alle Kellerfenster sind aus Kunststoff, einflügelig mit Isoglas in den Größen 100/62 cm, als DK. Fenster Zargen eingesetzt inkl. Kunststoffkasematten.
Fragen:
Es ist von hohem Grundwasserspiegel auszugehen (eventuell drückendes Wasser).
Ist der Keller ok? Auf was müsste evtl. noch geachtet werden.
Haftet die Baufirma bei einem undichten Keller automatisch für 30 Jahre auch wenn im Vertrag für den Keller nur 10 Jahre Gewährleitung definiert sind?
Für Ihre Antworten bedanke ich mich
im Voraus
Jörg B.