Hier wird festgelegt, dass die bisherigen Anforderungen an die Lage der Mündung angewendet werden können, wenn das Gebäude vor Inkrafttreten der Änderungsverordnung errichtet wurde, bzw. eine Baugenehmigung erteilt wurde, eine Feuerungsanlage errichtet werden soll, wenn im Einzelfall die neuen Anforderungen unverhältnismäßig sind.
Bedeutet das, das ich z.B in einem Gebäude Bj 1990 einen Schornstein an der Traufe errichten kann? Mein Haus hat ein Satteldach mit Flachdachgiebel daraus würde der Schornstein ab der letzten Wandhalterung 3 Meter auskragen und den First um 40cm überragen