Ich will mir einen Grundofen setzen lassen, aber erst Anfang 2015. Sollte ich das Projekt verziehen damit noch 2014 auf einem Zettel steht, damit ich noch in die günstige gesetzeslage rutsche?
Oder ist das mittlerweile kein Thema mehr?
Gruß Mike aus Baden-Württemberg _________
Grundöfen, die nach dem 31. Dezember 2014 errichtet und betrieben werden, sind mit nachgeschalteten Einrichtungen zur Staubminderung nach dem Stand der Technik auszustatten. Satz 1 gilt nicht für Anlagen, bei denen die Einhaltung der Anforderungen nach Anlage 4 Nummer 1 zu Kachelofenheizeinsätzen mit Füllfeuerungen nach DINAbk. EN 13229/A1, Ausgabe Oktober 2005, wie folgt nachgewiesen wird: 1. 2. bei einer Messung von einer Schornsteinfegerin oder einem Schornsteinfeger unter sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen der Anlage 4 Nummer 3 zu Beginn des Betriebes oder im Rahmen einer Typprüfung des vorgefertigten Feuerraumes unter Anwendung der Bestimmungen der Anlage 4 Nummer 3.