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Messpflicht für Heizkamine rückwirkend?
BAU-Forum: Kamin und Kachelofen
Messpflicht für Heizkamine rückwirkend?
Hallo,
mein Kaminkehrer wies mich darauf hin, dass die Bayerische Regierung eine Messpflicht für wassergeführte Öfen und Heizkamine einführen will, welche rückwirkend zu Februar 2012 gelten soll.
Ich solle bedenken, dass damit Zertifikate eine untergeordnete Rolle bekommen und die tatsächlich vor Ort gemessenen Werte über den weiteren Betrieb der Feuerstelle entscheiden.
Ofenhersteller reden erst immer von Bestandschutz und erst als ich auf eine Garantie gedrängelt habe sagten sie mir, dass man diesen Entwurf kennt und deswegen eine Lücke ausnutzt. Angeblich müssen nur Wassergeführte Kamine gemessen werden, bei denen der wasserseitige Anteil größer ist als der Luftseitige.
Aber es handelt sich nur um einen Entwurf. Das kann sich alles noch ändern.
Meine Frage: ist das jetzt ein Gerücht oder plant Bayern tatsächlich ein Gesetz, dass moderne Anlagen mit derzeit ab 2014 schon erfüllenden Zertifikaten Rükwirkend stilllegen kann?
An wen wendet man sich da? Wer ist in der Haftung falls so ein Kamin stillgelegt wird? Der Ofenbauer oder der Ofenbesitzer?
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BimschV-Geschichte
Hallo Michael, alles was bis jetzt durch den Kaminkehrer abgenommen wurde hat Bestandsschutz. Für Einzelraumfeuerstätten mit oder ohne Wassertechnik besteht keine Messpflicht. Bayern plant kein Gesetz nur eine genauere Definition der Einzelraumfeuerstätte. Bis diese Definition spruchreif ist, bleibt alles so wie es ist. Dein Kaminkehrer sollte sich bei seinen technischen Innungswart genauer erkundigen und keine solchen Halbwahrheiten in die Welt setzten. Gruß Hans
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