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wird ein offener Kamin genehmigt?
BAU-Forum: Kamin und Kachelofen

wird ein offener Kamin genehmigt?

Hallo liebe Experten, wir möchten im Herbst mit dem Bauen beginnen und würden auch gerne einen offenen Kamin bekommen. Der soll weder heizen noch sonstigen Anforderungen speziell genügen, sondern nur einfach schön aussehen und ab und zu einmal angemacht werden. Nun meinte ein ehemaliger Kaminofen-Verkäufer (und wir dachten, der müsse es wohl wissen), dass offene Kamine heute auf gar keinen Fall mehr genehmigt bzw. abgenommen werden. Stimmt das, bzw. was sollten wir beachten? Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.
  • Name:
  • Uwe Stein
  1. offener Kamin = Feuerstätte ... damit genehmigungspflichtig

    Der Kamin muss sowieso durch den Kaminkehrer abgenommen werden. Der kennt seine lokalen Anforderungen ganz genau, also könnt Ihr Euch gleich an den wenden.
  2. offener Kamin ist eingeschränkt erlaubt, aber ...

    Hallo Herr Stein, aktuell ist es durchaus noch zulässig einen offenen Kamin zu erstellen und eingeschränkt zu betreiben. So darf der offene Kamin nur gelegentlich (= Definitionssache eines Richters, beim letzten mir bekannten Verfahren: 2 x 5 Stunden in der Woche = gelegentlich, mehr = regelmäßig) betrieben werden und muss ständig beaufsichtigt werden (vor allem versicherungstechnisch).
    Weiterhin besteht die Problematik darin, dass Sie in einer modernen Bauweise einen wirklichen Oldtimer installieren wollen. Sollte eine Dunstabzugshaube im Abluftverfahren vorhanden sein, benötigt dieser offene Kamin pro m² Feuerraumöffnung eine Zuluft von 540 m³ Luft pro Stunde. Bei einer Deckenhöhe von 2,5 m entspricht dies einer Grundfläche von 216 m²! Bei alten Häusern waren die Türen, Fenster und selbst das Mauerwerk so undicht, dass ausreichend Luft nachströmen konnte, aber bei Ihrem modernen Haus wird die Außenhülle quasi dicht sein. Der offene Kamin kann als nur funktionieren ohne herauszuqualmen, wenn Sie eine entsprechende Zuluft installieren. Weiterhin ist es nicht möglich den offenen Kamin während des Nicht-Betriebs hermetisch zu verriegeln. Das bedeutet, Sie haben immer eine Undichtigkeit im Gebäude durch die (aufgeheizte) Raumluft entweicht.
    Insofern kann ich ebenfalls nur dazu raten einen modernen Regel- und verschließbaren Heizkamin vorzusehen. Wird dies im Rahmen der Hausplanung (durchaus auch nach Rücksprache mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister) berücksichtigt, kann die erzeugte Wärme durchaus einen Großteil Ihres Hauses mit beheizen, sodass dann der Aufstellraum nicht zu warm wird und Sie trotzdem Ihr Feuervergnügen erleben können.
    Viel Erfolg bei der Suche!
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