Gas-anschluß, Druckregler
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Gas-anschluß, Druckregler
Wer ist für die Reparatur und Kosten dieses Teils zuständig und verantwortlich, Gashauptversorger oder Hauseigentümer ? Bzw. Wer für welchen Teil der Gasleitung ?
(Der Gasdruckregler wurde von Gashauptversorger bereitgestellt.)
Danke für klärende Antwort.
Jenny
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schnell handeln sonst macht es WUMM
Zuerst den Gasversorger informieren, der stellt die Leckagestelle fast. Der klärt auch die Zuständigkeit. Meist ist die Eigentumsgrenze der Haupthahn: davor der Gasversorger, danach der Eigentümer bzw. eine Firma mit Zulassung. -
Gas-anschluß, Druckregler
vielen Dank für die prompte Antwort.Die Gaszufuhr ist nun gesperrt.
Die Haupthahn ist die Eigentumsgrenze. Vor oder nach dem Gasdruckregler ? Da dieser von Gasversorger bereitgestellt, somit dem Versorger gehört.
Zudem, wenn Leckage durch den Teil des Gasversorgers verursacht wird, dass der Teil von Anschlußnehmer mit erneuert/ersetzt werden muß, wer trägt dann welche Reparaturkosten ?
Danke. Jenny
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wie schon geschrieben wurde
[ Zitat Anfang ] ...
Die TAB (Technische Anschlussbedingungen) der Versorger sind ähnlich. Grundlage ist die Niederdruckanschlussverordnung - NDAV.Zuerst den Gasversorger informieren, [...] . Der klärt auch die Zuständigkeit.
... [ Zitat Ende ]In den TAB sind auch die Schnittstellen definiert.
Auch wenn der Druckregler und der Zähler nicht im Eigentum des Hausbesitzers sind, endet die Verantwortlichkeit des Versorgers in der Regel mit der Hauptabsperreinrichtung. Alle Reparaturkosten dahinter trägt der Hauseigentümer.