Ich habe eine Frage zu einer ...
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Ich habe eine Frage zu einer ...

Ich habe eine Frage zu einer 1985 installierten Wasserleitung aus verzinktem 2 1/4" Rohr. Ich wohne in Westsachsen in Glauchau. Diese Leitung wurde damals (DDR) als gemeinsamer Hausanschluss konzipiert und führt innen durch drei Reihenhaus-Eigenheimkeller. Ich bewohne das Mittelhaus. Diese Leitung führt u.a. durch je einen Kellerraum mit der Öltankanlage mit je 4500 l Fassungsvermögen in ca. 60 cm Höhe vom Fußboden aus gerechnet. Diese Tankkeller wurden 1992 vom damaligen TÜV-Mitarbeiter abgenommen obwohl diese Leitung bei mir und beim linken Nachbarn 3x das Mauerwerk unterhalb OK Schutzanstrich quert. Vor ca. 4 Jahren wurde der Teil welcher durch das Grundstück des Nachbarn führt mehrfach undicht (spudelnde Wasseraustritte auf Wiese). Dieses Stück wurde durch PE-Rohr vom Schieber bis ins Haus des Nachbarn (Mauerabschluss neu) verlegt und zu gleichen Teilen bezahlt.
vor ungefähr 2 Jahren wurde innerhalb meines Hauses ein untergeordnetes Rohrstück nach der Wasseruhr undicht, es tropfte leicht durch ein kleines Loch.
Das Stück Wasserinstallation nach der Wasseruhr wurde fachgerecht repariert (alles neu in Cu).
In den Rohren war außer Zuwachsungen auch Materialverluste in der Rohrwandung von über 50 % Nachweisbar.
Ich konfrontierte meine Nachbarn mit den Ergebnissen und bat um Austausch der maroden Leitung auch in Anbetracht dessen was passiert wenn in Abwesenheit oder Nachts die Leitung bricht in den Öltank Kellern.
Bis jetzt gab es keine Reparatur mit Äußerungen wie "kein Geld" etc..
Nun möchte ich mir auf Grund des Gefahrenpotentials und möglicher Folgen (Strafe, Versicherungsverlust, Umweltschäden etc.) einen eigenen Wasseranschluss legen lassen.
Nun meine Frage: Muss ich nach der Installation, die dennoch auch in Betrieb sich befindliche Wasserleitung durch mein Haus dulden? Welche rechltichen Möglichkeiten habe ich dazu und falls es keine Duldung geben Muss, welche Fristen muss ich den dann ganz "abgeschnittenen" Nachbarn geben um sich einen ebenfalls neuen Hausanschluss zu errichten?
Über eine verbindliche Antwort würde ich mich sehr freuen. Das Problem ist sicherlich auch für andere Hausbesitzer aus den neuen Bundesländern interessant. Es gehörte in der Mangelwirtschaft zum Standard.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Aschmann
  • Name:
  • Dieter Aschmann
  1. Gefahr erkannt

    In absehbarer Zeit wird der Schaden eintreten, und zwar durch das Zwischenstück aus Kupfer.
    Die Ausführung führt zur Elementbildung und ist damit wie ein Zeitzünder für Undichtigkeiten.
    Nach den Bedingungen für Ihre Versicherung dürfte die die Regulierung des Schadens verweigern, auch für den Öltank.
    Insgesamt sind alle Keller unsicher und für Öltanks nicht geeignet.
    Entweder alle stellen eine sichere Wasserversorgung her und alle tragen den Teil der Kosten oder Sie machen einen neuen Öl-Tank im Erdreich für sich nach dem Stand der Technik.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus

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