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Gewohnheitsrecht für ein Fremdrohr auf dem Grundstück?
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Gewohnheitsrecht für ein Fremdrohr auf dem Grundstück?

Hallo zusammen!
Wir haben letztes Jahr ein Grundstück gekauft. Der Verkäufer hat von dem Grundstück seines Mehrfamilienhauses eine Parzelle abgetrennt und ist jetzt quasi unser Nachbar. Weder mündlich noch schriftlich gab es einen Hinweis auf den folgenden Sachverhalt.
Unser Tiefbauer ist gerade dabei eine Baustraße herzustellen (wir haben eine längere Zuwegung zu unserm Haus). Bei den Ausschachtugsarbeiten ist ein Kanalrohr des besagten Nachbarhauses zu Tage gekommen. Es macht einen Bogen über die Grundstücksgrenze hinaus, sodass dieser "Schlenker" ca. 1 m auf unserem Grundstück liegt. Wie es aussieht handelt es sich um das Regenwasser-Kanalrohr. Da es sehr oberflächig verlegt ist (direkt unter dem Mutterboden), wird es sicherlich beschädigt, wenn unsere Baufahrzeuge darüber fahren. Meiner Meinung nach muss der Nachbar das Rohr von unserem Grundstück auf eigene Kosten entfernen, da wir beim Kauf nichts davon wussten. Er (er hätte wohl auch nichts von diesem Rohr gewusst) ist jedoch der Meinung, dass er Aufgrund von Gewohnheitsrecht nicht dazu verpflichtet ist, sondern dass wir für die Absicherung und evtl. Beschädigungen verantwortlich sind. Wer hat Recht?
Für hilfreiche Antworten wären wir sehr dankbar.
  • Name:
  • ellabaut
  1. Ist das für eine Baulast oder ähnliches im Grundbuch eingetragen?

    Falls nicht, würde ich als Laie sagen (daher keine Rechtsberatung), so gehts nicht.
    Was passiert denn später mal, wenn Reparaturen anstehen würden.
    Fazit: Wenn der nicht mit sich reden lässt und KEINE Baulast o.ä. eingetragen ist, dann sollte ein nettes Schreiben vom Anwalt ausreichen um das zu klären.
    Vielleicht ist dann der Nachbarschaftsfrieden hinüber, aber das ist ein anderes Thema ...
  2. Gewohnheitsrecht?

    Der Verkäufer hat den Zustand selbst hergestellt und verschwiegen.
    Hier liegt eine Beeinträchtigung des Kaufgegenstandes vor.
    Zudem ist das Rohr unsachgemäß verlegt.
    Setzen Sie eine Frist zur Beseitigung des Rohres und schließen Sie jede Verantwortung bei Beschädigungen aus, mehr noch: fordern Sie Schadenersatz sollte das Rohr ab sofort behindern und Ihre Arbeiten verzögern.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Klaus
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