Hallo zusammen,
ich habe für unseren Neubau einige Zusatzleistungen über den Werkvertrag hinaus mündlich beim Elektriker beauftragt (Steckdosen, Rollladenschalter, Netzwerk und Antennendosen). Zu diesem Zeitpunkt einzig bekannte Information waren die Zusatzkosten pro Dose (Mischkalkulation), nämlich 35,- €. Nach Fertigstellung Rohinstallation kam dann mit einer Abschlagsrechnung erst das konkrete Angebot. Hierbei stellte sich heraus, dass der Preis exklusive MwSt. und ohne die benötigten Materialien wie Steckdosen, Antennendosen, Schalter oder Netzwerkdosen gemeint war. Da mir der Angebotsbetrag zu hoch war, habe ich alle bislang geleisteten Arbeiten gemäß Teilposten des Angebots bezahlt und weitere Arbeiten für Zusatzleistungen abgelehnt. Die Abschlagsrechnung geht über die Summe der geleisteten Arbeiten hinaus, und der Elektriker mahnt nun die Zahlung des verbleibenden Betrages an.
Wie soll ich mich jetzt verhalten? Wie bekomme ich eine saubere Abnahme der Teilleistungen hin, wenn ich selbst die Fertiginstallation machen möchte? Darf ich eine Garantie des Elektrikers erwarten, dass in jedem Leerrohr funktionsfähige und später auch mit Strom versorgte Leitungen eingezogen sind? Wir haben nach Erhalt des Angebots noch zwei Netzwerkleitungen und zwei Antennenleitungen nachinstalliert, und der Elektriker erwartet deshalb jetzt von uns einen schriftlichen Verzicht auf sämtliche Gewährleistung seiner Installation, das kann doch wohl nicht sein?
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Neumann
Rechnung und Angebot gleichzeitig, was tun?
BAU-Forum: Installation: Elektro, Gas, Wasser, Fernwärme etc.
Rechnung und Angebot gleichzeitig, was tun?
-
Wenn
Sie die Fertig- / Endinstallation (Schalter/Steckdosen einbauen)
und eventuell noch etwas mehr würde ich Ihnen auch keine
Gewährleistung geben. Glaube auch nicht das dies ihr Eli wegen
der nachgezogenen Antennen- / Netzwerkleitungen ablehnt, sondern
aus vorgenannten Gründen.
Wenn Sie Zusatzleistungen mündlich beauftragt haben ohne zu
wissen was in den 35.-- € enthalten ist frage ich mich warum
Ihnen das jetzt zu teuer ist. Sie hätten die Ausführung erst
beauftragen sollen wenn Sie den genauen Angebotsumfang gekannt
hätten.
Was soll man Ihnen jetzt raten? . Setzen Sie sich mit ihrem Eli
an den Tisch und sprechen über alles. -
Das beweist, wie kompliziert "einfache" Sachverhalte seoin können
Zitat: "Ich habe für unseren Neubau einige Zusatzleistungen über den Werkvertrag hinaus mündlich beim Elektriker BEAUFTRAGT (Steckdosen, Rollladenschalter, Netzwerk und Antennendosen). "
Klare Sache. Auftrag erteilt. Mündlicher Vertrag ist wirksam - es sei denn, Sie hätten mündliche Verträge explizit ggü. dem Elektriker im Elektrikervertrag ausgeschlossen - aber gibt es den überhaupt? Haben Sie einen Vertrag mit dem Elektriker?
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Zitat: "Nach Fertigstellung Rohinstallation kam dann mit einer Abschlagsrechnung erst das konkrete Angebot. "
Frage: Von Ihrem Auftrag - ist da irgendetwas bereits erledigt?
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Zitat: "Hierbei stellte sich heraus, dass der Preis exklusive MwSt. und ohne die benötigten Materialien wie Steckdosen, Antennendosen, Schalter oder Netzwerkdosen gemeint war. Da mir der Angebotsbetrag zu hoch war, habe ich alle bislang geleisteten Arbeiten gemäß Teilposten des Angebots bezahlt und weitere Arbeiten für Zusatzleistungen abgelehnt. "
Offenbar ja! Also war das kein Angebot mehr. Das Problem bei mündlichen Verträgen ist die Feststellung gleichlautender Willenserklärungen im Konfliktfall - wie hier ...
Sie können als privater Auftraggeber jederzeit die Abnahme weiterer Leistungen verweigern. Sie müssen diese dann auch nicht bezahlen, wohl aber den entgangenen Gewinn entschädigen ...
_____________
Zitat: "Wie soll ich mich jetzt verhalten? Wie bekomme ich eine saubere Abnahme der Teilleistungen hin, wenn ich selbst die Fertiginstallation machen möchte? "
Einigen! Abnahme Teilleistungen / Fertiginstallation durch Sie ist eigentlich einfach: jeder ist für seinen Teil verantwortlich.
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Zitat: "Darf ich eine Garantie des Elektrikers erwarten, dass in jedem Leerrohr funktionsfähige und später auch mit Strom versorgte Leitungen eingezogen sind? "
Sofern Sie das so beauftragt haben, ja. Leistungsverzeichnis?
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Zitat: "Wir haben nach Erhalt des Angebots noch zwei Netzwerkleitungen und zwei Antennenleitungen nachinstalliert, und der Elektriker erwartet deshalb jetzt von uns einen schriftlichen Verzicht auf sämtliche Gewährleistung seiner Installation, das kann doch wohl nicht sein? "
Nein, eigentlich nicht. Nur da, wo Sie in sein Gewerk eingegriffen haben, und das ist hier eher unwahrscheinlich.
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Im Streitfall prophezeie ich Ihnen daher Rechtsanwaltbedarf. Versuchen Sie sich, sinnvoll zu einigen. Sie sind vermutlich durchaus nicht ganz unshculdig am rechtlichen Wirrwarr.
ich bin juristischer Laie - daher: keine Rechtsberatung!
Gruß -
Nochmal nachgefragt
Herr Rosberg schrieb:
> Wenn 15.04.06 Sie die Fertig- / Endinstallation (Schalter/Steckdosen einbauen)
> und eventuell noch etwas mehr würde ich Ihnen auch keine
> Gewährleistung geben.
Darum geht es ja nicht, selbstverständlich erwarte ich keine Garantie auf Dinge, die der Elektriker nicht ausführt. Die Frage war nach Gewährleistung auf die bisher erbrachten Leistungen Leerrohre installieren und Kabel einziehen. Muss der Elektriker auch garantieren, dass in den Leerrohren tatsächlich für den Zweck geeignete Kabel eingezogen, dass diese nicht beschädigt sind und dass Sie später dann auch Strom führen?
> Wenn Sie Zusatzleistungen mündlich beauftragt haben ohne zu
> wissen was in den 35.-- € enthalten ist frage ich mich warum
> Ihnen das jetzt zu teuer ist.
Ich bin davon ausgegangen, dass mit den 35,- € alles abgegolten ist und hätte das dann auch für angemessen gehalten. Jetzt steht zum Beispiel bei jedem Rollladenschalter nochmal zusätzlich 50,- € plus Wippen plus Rahmen plus MwSt. im Angebot, wobei auch auf Nachfrage nicht klar ist, welche Ausführung denn da angeboten wird.
Wenn ich Ihre Ausführungen also richtig verstehe heißt es jetzt in jedem Falle erstmal Stopp und einen wasserdichten Vertrag unterschreiben (oder auch nicht). Der Sinn eines Angebots ist in meinen Augen auch eine Leistung mit anderen Angeboten vergleichen oder eben auch ablehnen zu können. Unser Problem war auch, dass der Elektriker schon im Rohbau war und die Leitungen schon mal verlegt werden mussten. Mit diesem Auftrag können wir ja nicht blanko alle nun angebotenen Folgekosten abgenickt haben, oder?
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Neumann -
Wer
bitte ist Herr Rosberg?
Fragen Sie Ihren Eli nach einem Messprotokoll, er sollte
ja die erforderlichen Messungen durchgeführt haben.
Eine andere Garantie werden Sie gewiss nicht bekommen.
Für 50.-- € bekommen Sie keinen Standard-Schalter, sondern
bestimmt einen elektronischen Jalousieschalter und dann wäre
der Preis einigermaßen in Ordnung. Aber besser mal nachfragen.
Sie sollen nicht blind alle Kosten abnicken aber in Ihrem
Fall ist es aber auch nicht ganz so einfach. Bitten Sie Ihren
Eli um einen Gesprächstermin und lassen sich alle Angebotspositionen erläutern und beauftragen dann. -
Messprotokoll gibt es sicher nicht
Hallo,
erstmal sorry Herr Simon für die falsche Anrede.
> Fragen Sie Ihren Eli nach einem Messprotokoll, er sollte
> ja die erforderlichen Messungen durchgeführt haben.
Sowas gibt es sicher nicht, ist das obligatorisch? Wir haben bis jetzt noch nicht mal einen ordentlichen Plan der Installation bekommen, ist laut Elektriker nicht im Preis enthalten. Es gibt nur eine Kopie von in einen Grundriss eingekritzelten Symbolen aus der Erstplanung. Ich gehe mal davon aus, dass die Leitungen zur Messung abisoliert werden müssen, mindestens bei den Netzwerkkabeln bin ich mir da sicher, sie sind aber einfach nur eingezogen worden und fertig. Ich habe jetzt auch ein Leerrohr mit einem Netzwerkkabel gesehen (ohne danach gesucht zu haben), das wie mit einem Dorn durchschlagen wurde, das Kabel darin ist bestimmt nicht mehr in Ordnung.
> Für 50.-- € bekommen Sie keinen Standard-Schalter, sondern
> bestimmt einen elektronischen Jalousieschalter und dann wäre
> der Preis einigermaßen in Ordnung. Aber besser mal nachfragen.
Wie gesagt, das war auch auf Nachfrage nicht zu erfahren. Die Antwort war, dass er es nicht sagen kann, weil wir ja noch nichts festgelegt haben.
> Bitten Sie Ihren Eli um einen Gesprächstermin und lassen sich alle Angebots=>Positionen erläutern und beauftragen dann.
Das habe ich ja versucht, das Ergebnis war aber unbefriedigend. So war für mich eigentlich klar, dass wir so nicht weitermachen und die Fertiginstallation selbst machen wollen. Um nur mal eine Vorstellung vom Angebot zu geben: Für eine Sat-Anlage mit 8 Anschlüssen, 26 zusätzliche Dosen (davon 16 Rollladen und 6 Netzwerk (kein Patchfeld im Angebot enthalten) ) sollen wir 3800,- € bezahlen. Dafür kann man schon eine komplette Hausinstallation kaufen!
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Neumann -
Herr Thiele,
>Haben Sie einen Vertrag mit dem Elektriker?
Nein, die Situation ist folgende: Wir lassen von einem Bauunternehmer ein schlüsselfertiges Haus bauen. Die vertraglich vereinbarte Elektroinstallation erfüllt genau die Mindestanforderung, wir brauchten wie beschrieben noch einiges. Die restlichen Informationen sind bekannt, alles weitere lief leider nur mündlich ab, der Elektriker hat das Angebot erst nach Fertigstellung Rohinstallation zusammen mit der Abschlagsrechnung erstellt.
> Sie sind vermutlich durchaus nicht ganz unshculdig am rechtlichen Wirrwarr.
Ich bin ja nur Laie und baue mein erstes und erstmal letztes Haus. Darf man nicht vom Elektriker also Profi erwarten, dass er das übliche Vorgehen in einem solchen Fall kennt und durchführt?
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Neumann -
Sie haben ein
eigenes Grundstück, auf dem Sie bauen lassen?
Oder kaufen Sie am Ende das Gesamtpaket inklusive Grundstück, wenn es fertig ist?
Egal, den Vertrag haben Sie mit BU. Bauunternehmer muss Ihnen gegenüber für durchgemessene protokollierte normgerechte etc. Elektroinstallation sorgen. Wenn Sie hier sich hier einmischen (Fertiginstalltion selbst etc.), schießen Sie sich gewährleistungsmäßig selbst ins Knie, lassen Sie es besser. Wenn was nicht stimmt, ist Ihr Ansprechpartner dann auch Bauunternehmer und nicht E! Das ist der eine Teil.
Zusätzlich haben Sie mündlich einen davon völlig getrennten Auftrag an E erteilt. Worüber eigentlich? Wieviel davon ist schon erledigt? Jedenfalls gibt es hier offensichtlich keine Übereinstimmung zwischen Ihnen und E. Baustopp und erstmal Vertrag klären. Ggf. neuen Elektriker suchen. Schwierig. Das übliche Problem bei Bauträgern: Der Gewinn kommt mit den Nachträgen, Sie sollen abgezockt werden.
Gruß -
Ob
ihr Eli überhaupt 3.800.-- von Ihrem Bauunternehmer für
die komplette Installation erhalten hat wage
ich zu bezweifeln.
Jetzt versucht er halt mit allen Mitteln etwas
Geld zu verdienen oder er hat schon den BU-Aufschlag eingerechnet den er Ihrem Bauunternehmer wieder abgeben
muss.
Manche Elektriker lernens leider nie.
Installationspläne muss er nicht machen, eine
ordentliche Beschriftung der Verteilung sowie
Messprotokolle schon.
Lassen Sie ihren Eli die vertragliche vereinbarte
Grundinstallation zu Ende bringen. Für den Rest
einigen Sie sich nach der BU-Abnahme mit Ihrem Eli
oder suchen sich eine richtige Fachfirma die sie
nicht über den Tisch ziehen will bzw. die nicht von
der Gunst eines BU/Generalunternehmer abhängig ist.
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