Halle Forumsexperten,
wir habe gerade unsere Rechnung für den Gasanschluss erhalten und finden dort einen straßenfrontabhängigen Baukostenzuschuss, der nicht nur die Straßenfront mit dem Anschluss, sondern beide Strßenfronten (Eckgrundstück) "berücksichtigt". Ist das zulässig, bzw. wo wird sowas geregelt (Die Stadtwerke verweisen ausschließlich auf die AVBGasV § 9 und dort wird dies nicht definiert).
Hat hier jemand einen Hinweis für uns?
Vielen Dank,
Tanni
Gas, Baukostenzuschuss und Strßenfrontlänge
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Gas, Baukostenzuschuss und Strßenfrontlänge
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Berechnung der Anliegergebühren
Bei Eckgrundstücken ist eine Berechnung nach Straßenlänge extrem ungerecht.
Deshalb wird oft nach Quadratmeter des Grundstücks (nur bebaubare Fläche) oder nach Wohnfläche gemacht.
Bei Eckgrundstücken und Berechnung nach Straßenlänge wird meist ein Reduzierfaktor verwendet.
Fragen Sie dazu bei städtischen Ämtern nach.
Auch unterliegen Versorger mit Monopolstellungen einer staatlichen Kontrolle der Kalkulation.
Fordern Sie vom Gasversorger eine Überprüfung der Kalkulation.
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