Hi,
habe Doppelhaushälfte so um 1960 Baujahr, Früher waren die Gebäude mal miteinander verbunden, jetzt nicht mehr, deshalb ist ein Brandschutz zur Nachbarhaushälfte erforderlich und auch sinnvoll.
Meine Frage, die ehemaligen Zugänge und Durchreichen sind meiner Meinung teilweise nicht ausreichend verschlossen.
1. in einer zugemauerten Druchreiche vermute mal nur mit ein normalen Klinkerstein zugemauert, befindet sich auf der Nachbarseite ein vertiefter Stromverteilkasten, ist dies zulässig diesen in der Form in einer Brandschutzmauer zu haben?
2. andere Druchreichen sind auch nur unzureichend vermauert, also auch vertieft mit teilweise "Fensterbrett" auf Nachbarseite.
hier wäre ja durch zumauern, schnell eine ausreichende Stärke der Brandmauer erreichbar,
Wie sieht die Sache mit dem Stromverteiler aus? auch die Stromkabel liegen ja in der Brandschutzmauer, zulässig?
(Bayern)
Gruß
Brandschutzmauer F90
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Brandschutzmauer F90
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