Hallo liebe Forum-Gemeinde,
ich besitze eine Eigentumswohnung (7 Jahre alt), habe diese
damals neu erworben, Gewährleistung seit 2 Jahren erloschen.
Frage: in meiner Wohnung hat sich ein senkrechter Riss in
einer Innenwand gebildet (geht durch bis auf diese andere
Wandseite) und nun bröckelt der Putz von der Wand. Der
Bauherr sieht kein Verschulden darin.
Wo bekomme ich einen kostenlosen Sachverständigen her, der
sich das mal genau ansieht?
An der Wohnung wurde damals vom Bauherren viel falsch
gemacht und nie repariert!
Dank für alle Infos
Gibt es kostenfreie Sachverständige (Baumangel Innenwand)?
BAU-Forum: Innenwände
Gibt es kostenfreie Sachverständige (Baumangel Innenwand)?
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Hallo Lilly
was soll der Sachverständige den machen?
Natürlich gibt es kostenfrei die Kontaktadressen von Sachverständigen?
Die Arbeit wird dann sicher nicht kostenlos sein oder Arbeiten Sie nur "just for fun"? -
Geringe Kosten Sachverständiger z.B. Anfahrt
Hallo Axel, ich meinte eigentlich dass ich z.B. Anfahrt zahle und einen "normalen" oder "pauschalen" Betrag fürs Anschauen. Aber nicht Beträge um die zig tausend € nur damit er das Loch in meiner Wand ansieht.
Ich benötige hierfür einen fachmännischen Rat ob ich die Wand nur verputzen sollte oder ob der Bauherr dafür haftet und somit komplette Sanierung nötig ist (abreißen und neu bauen!) Meines Erachtens sieht es aus als senke sich die Wand (bin im 3. Stock) da der Riss zackenhaft senkrecht ist.
Wo krige ich Infos her, dass sich das jemand ansieht (objektiv und preisgünstig)?
Und berät der Sachverständige auch über die weitere (möglw. rechtliche) Vorgehensweise? Danke für die Hilfe!
Grüße Lily -
die billigsten Sachverständigen haben Sie hier im Forum
die Kosten Sie nämlich nicht mehr als eine Bierkasteneinheit bei irgendeinem potentiellen Treffen oder Stammtisch ...
Wie wäre es, wenn Sie einfach mal ein paar Fotos machen, die im Internet veröffentlichen oder einem von den Spezialisten hier zukommen lassen - oft kann man schon anhand des Rissbildes die Ursachen erkennen. Und machen Sie sich keine Hoffnung, dass Sie nun, 2 Jahre nach Ablauf der Gewährleistung irgendwas drehen können, da wird eigentlich jeder sagen: "wenn die Schäden so groß sind, dann sind die nicht erst in den letzten zwei Wochen aufgetreten, sondern waren schon innerhalb der Gewährleistungszeit sichtbar. Warum haben Sie keine Mängel gerügt? " Und damit war es das dann. -
das ist halt so eine Sache ...
Danke Martin, da haben Sie schon recht.
Allerdings war die Schwierigkeit, dass die Wohnung die ersten 5 Jahre vermietet war (den Mieter hat es wenig gekümmert). Seitdem ich sie selbst bewohne habe ich folgendes bemängelt: seit 3 Jahren:
Schimmel an den gesamten Außenwänden + Feuchtigkeit, sodass sich das Parkett hob und die Haustüre verzog
(gelüftet und geheizt habe ich)
Abhilfe: Wände um die Fensterbretter wurden provisorisch verputzt (auf ca. 10 cm Höhe entlang d. Fenster) Seit 1/2 Jahr:
Feutigkeitseintritt (übers Dach) in das Badezimmer so, dass sich der Putz von der Decke löste und verfärbte
Fazit Bauherr: kein Wassereintritt, kommt durchs Duschen, muss ich selbst richten Selbes Scenario seit 1/2 mit riss in Küche:
Wird stetig seit 1/2 Jahr schlechter, erst seit 2 Wochen föllt der Putz von der Wand.
Sachverständiger war vor 5 Monaten da und meinte, ich soll mich darum kümmern und selbst verputzen.
Fazit: der Beton sei noch nicht vollständig getrocknet und in seine endgültige Lage geschrumpft (Bau vor 7 Jahren!) Wie lasse ich bitte Bilder den Spezialisten hier zukommen? Per Email direkt?
Sorry wenn ich blöd frage ...Danke!
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ja, einfach per Email
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Danke!
Herzlichen Dank Herr Kempf!
Werde dieses WEAbk. Fotos machen und übersenden!
Vielen Dank für Ihre Unterstützung. MfG -
fand denn eine Abnahme statt
und wurden (vom Architekten/Generalunternehmer/Bauherrn/Ihnen?) Mängel festgehalten und gerügt, wurden diese Mängel dann daraufhin abgestellt (Verputz und Fensterbretter). Von wem wurde denn der SV beauftragt, was sagte er denn zur Ursache der Schäden? -
Leider nicht!
Bzgl. uspr. festgestellter Mängel wurden sie "notdürftig" behoben.
Meinerseits wurde nie der "Verzicht auf weitere Mängelbeseitigung i. Rahmen d. Gewährleitung" unterschrieben. Ich habe immer auf weitere Beseitigung bestanden. Die neuen Mängel (Riss und Feucht. im Bad) sind erst vor 1/2 Jahr entstanden und wurden bei dem Besuch des SV nicht anerkannt und daher auch nicht festgehalten (bzw. Ich habe nie eine Schriftform/ Protokoll erhalten) Die Gebäudeverwaltung hat den SV beauftragt (diese Firma verwaltet den gesamten Komplex - ca. 190 Wohneinheiten). Alle Ursachen vom SV m.E. fadenscheinig: Austrocknung und somit Bewegung der Betonwände (nach 7 Jahren?)
Wasserdampf eintritt in die Deckenfuge im Bad (und somit Ablösung vom kompletten Putz?) Nebenan ca. 100 m entfernt wird ein großer Komplex gebaut. Ist es möglich dass diese Baumaßnahmen zu einer Veränderung der Gebäudestruktur und somit meinen Rissen/ Feuchtigkeit von Dach verursachen? Haftet der andere Bauherr dafür?
M.E. hat sich das Grundwasser durch nahen Bau gesenkt, folglich unser Fundament sich bewegt und somit eine Veränderung der Statik den Riss ausgelöst. MfG -
das müsste schon konkret überprüft werden
und nicht 'kostenlos und unverbindlich' aus der Ferne,
ob es z.B. einen Architektenvertrag gibt, zu dessen Vertragspflichten die Leistungsphase 9 gehört mit der Überprüfung der Mängelbeseitigungsarbeiten zum Ende der Gewährleistung
dann würde durchaus noch eine Gewährleistung für diese Arbeiten laufen, die die Hausverwaltung auch durchaus durchsetzen kann und müsste
ist die Hausverwaltung unabhängig vom Verkäufer?
nur, wie gesagt, dass müsste konkret ... -
ich wage es mal ...
ein stehgreif-Ferndiagnose zu versuchen (obwohl ich kein Freund davon bin), viel zu den juristischen/technischen Problemen kann man da natürlich noch nicht viel sagen, aber ich zitiere einen Juristen zur frage der Haftung bei Baumängeln und der Gewährleistungsfrist, der in etwa sagte "da muss man sich [vor Gericht] auf eine rechte Katzenmelkerei einstellen". nun, ich habe noch keine Katzen gemolken, Stelle mir das allerdings kompliziert und langwierig vor. dabei drängt sich die Frage auf: soll man den schaden (nach fachlich kompetenter Beurteilung) sanieren und die Angelegenheit auf sich beruhen lassen? oder soll man "allein aus prinzipiellen Gründen" vor Gericht ziehen, mit e. womöglich mehrfach größeren Prozesskostenrisiko, der zeitlichen u. nervlichen Inanspruchnahme ... und was weiß ich noch? gebranntes Kind scheut das Feuer ... obligatorischer Disclaimer: ich bin juristischer Laie.
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