mich erreichte soeben eine Email meines Architekten, dass er Post von der Stadt Abt. Entwässerung bekommen habe und seine beim Bauantrag eingereichten Pläne für die Entwässerung unzureichend und nicht prüffähig wären. Es fehle grundlegend der Entwässerungsantrag und ein Lageplan mit Entwässerungsplanung und Schächten etc.
Es handelt sich bei uns um einen Anbau an eine bestehende Doppelhaushälfte und der Architekt wurde für die LP1-4 gebucht.
Nun fragt der Architekt mich, ob er auch den Auftrag für den Entwässerungsantrag bekommt. Das wäre dann mit Mehrkosten verbunden.
Ohne Entwässerungsantrag bekomme ich ja keine Baugenehmigung. Also hätte es doch Bestandteil seiner Arbeit sein müssen oder?
Zwei Abschlagsrechnungen habe ich schon bezahlt. Die Abschlussrechnung habe ich noch offen, da mir von mehreren Seiten dazu geraten wurde diese erst mit der endgültigen Baugenehmigung zu überweisen, da es sonst bei Nichterteilung Probleme geben könnte. Ist das so richtig oder wann wird die Abschlussrechnung gezahlt?
Am wichtigsten ist aber die Frage, ob der Entwässerungsantrag nicht Bestandteil der Aufgabe des Architekten beim Bauantrag ist und inwiefern er jetzt dafür noch wieder extra Kosten berechnen kann?
Vielen Dank im Voraus!
Falls wichtig: Schleswig Holstein ist das Bundesland