Lt. Architekt wurden die Kosten für die Renovierung auf 45.500 € netto geschätzt. Daraufhin wurde ein Honorarvertrag abgeschlossen (Abeitsschritte Grundlagenermittlung - Objektbetreuung und Dokumentation).
Das Baugesuch wurde vorbereitet, die Baugenehmigung auch erteilt. Es ging eine Ausschreibung mit LVAbk. an 10 Firmen. Der Rücklauf war spärlich, nur 2 Firmen boten an, keine der Firma nahm eine Vorortbesichtigung vor. Viele Firmen klagten über das aufwändige LV. Das günstigste Angebot lag bei 59.000 € netto, das teuerste bei 73.000 € netto, allerdings ohne Treppe und Geländer, ohne Garagentore, was separat durch Landschaftsgärtner und Schlosser noch hinzugekommen wäre.
Für die Architektenleistung wurden inkl. MwSt. 7400 € als Abschlagzahlungen bereits bezahlt. Zusätzlich weitere 950 € für Erstellung des Lageplans, 1550 € für die Statik und 500 € an das Baurechtsamt, also in Summe 10400 €.
Da die Kosten für die 3 m Garagenverlängerung nun aus dem Ruder liefen (mit Treppe, Geländer und Terrasse dann auf über 80.000 € gekommen wären), wurde beschlossen, die Garage so zu belassen, wie sie ist.
Daraufhin schickt der Architekt eine Rechnung über weitere 2600 € für entgangenen Gewinn.
Unserer Meinung ist das nicht gerechtfertigt, da seine Schätzung der Baukosten viel zu niedrig war und wir bei Beträgen von 80.000 € das ganze gar nicht in Angriff genommen hätten. Außerdem war er nicht in der Lage, genügend Angebote zu generieren, um eine wirtschaftlich angemessene Lösung zu präsentieren.
Wir haben also über 10.000 € ausgegeben, um zu erfahren, dass eine wirtschaftliche Verlängerung unserer Garage nicht möglich ist.
Müssen wir dem Architekten den entgangenen Gewinn nun auch noch erstatten?