wir bauen gerade ein Haus um und haben einen Architekten mit allen Leistungsphasen nach HOAIAbk. beauftragt. Im August wurde uns vom Architekten eine aktuelle Kostenübersicht übergeben (beauftragte Leistungen knapp 120.000,00 €), auf deren Grundlage wir unsere finanzielle Situation geprüft haben. Daraus ergab sich noch ein Polster von ca. 5000 €. Daraufhin haben wir noch einen Auftrag über 4000 € vergeben. Anfang Oktober erhielten wir eine neue Kostenübersicht bei welcher wir plötzlich bei knapp 130.000,00 € beauftragten Leistungen lagen. Ich habe mir dann alle Unterlagen heraus gesucht und festgestellt, dass der Architekt in der Kostenübersicht vom August beauftragte Leistungen / Nachträge von knapp 5.400 € vergessen hatte anzugeben, obwohl ihm diese bereits seit längerer Zeit vorlagen.
Unter dem Strich war unsere Budgetgrenze bereits im August erreicht und wir hätten den Auftrag über 4000 € nicht mehr vergeben können. Nun bleiben wir natürlich auf den Kosten sitzen, da das Gewerk die Arbeiten schon ausgeführt und abgerechnet hat.
Haben wir ein Recht das Honorar zu kürzen (wenn ja um wieviel %) oder gar auf Schadenersatz?
Vielen Dank