Hallo!
Wir planen einen Anbau an ein bestehendes Haus.
Der Anbau soll in Leichtbauweise erfolgen (wahrscheinlich Holzständerbauweise). Hat eine Fläche von 8 x 4 m,
also ca. 30 qu Grundfläche, 2stöckig, also insgesamt 60 m² Grundfläche ohne Keller. Wir wissen schon, dass unten ein Wohnzimmer und kleiner Abstellraum werden soll und oben 2 Schlafzimmer. Wir bräuchten vor allem deswegen einen Architekten, weil der Anbau natürlich zum bestehenden Haus passen soll. Also es geht uns vor allem um Planung der Außenansicht.
Wie errechnet sich denn ein Architektenhonorar?
Kann man ungefähr abschätzen, welche Kosten hierfür entstehn würden?
Vielen Dank für Antworten!
Grüße, Leni
Wie errechnet sich ein Architekten-Honorar?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Wie errechnet sich ein Architekten-Honorar?
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Guten Morgen, einen Architekten benötigen Sie ...
Guten Morgen, einen Architekten benötigen Sie Guten Morgen,
einen Architekten benötigen Sie nicht für die Gestaltung, sondern auch für das Genehmigungsverfahren. Ebenso für die folgenden Werkplanung, Vergabe, Bauleitung etc. Hinzu kommen Sonderfachleute, mindestens Tragwerksplaner, Bodengutachter, ggf. Haustechnikplaner.
Die Kosten (als Schätzung zunächst, später exakter berechnet) erfahren Sie von einem Architekten.
Eine Erstberatung bei einem solchen sollte (!) in der Regel kostenfrei sein.
Informationen zur Berechnung von Honraren finden Sie unter dem angefügten Link.
MfG -
z.B. hier für eine erste Orientierung
Ansonsten einen Planer kontaktieren und fragen. Letztlich hängt das Honorar auch davon ab, welche Leistungen überhaupt erbracht werden sollen.
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Ich habe mir mal ...
Ich habe mir mal die Mühe gemacht, den Honorarrahmen darzustellen. Der angehängten Grafik können Sie entnehmen, in welcher Größenordnung sich das Architekten-Gesamthonorar nach § 39 HOAIAbk. für Ihr Objekt in Abhängigkeit von den Baukosten bewegt.
Unterer Wert = Honorarzone III, Mindestsatz, 20 % Umbauzuschlag, 4 % Nebenkosten, 19 % MwSt.
Oberer Wert = Honorarzone III, Höchstsatz, 80 % Umbauzuschlag, 4 % Nebenkosten, 19 % MwSt.
Besondere Leistungen sind nicht berücksichtigt. -
Und hier ...
Und hier die GrafikAnhang:
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt. -
Das muss ...
Das muss natürlich § 34 HOAIAbk. heißen. Die Zahlen stimmen aber. -
Sie brauchen ...
den Architekten auch für den höchstwahrscheinlich nötigen Bauantrag!
Wie hoch das Honorar liegt, hängt nicht nur an den von C. Wolz genannten Rahmenbedingungen, sondern auch daran, wie weit Sie den Architekten beauftragen.
Nur bis einschl. Bauantrag sind 27 % des Gesamthonorars, die Ausführungsplanung weitere 25 %, Ausschreibung und Vergabe 14 %, Bauleitung 31 % und Gewährleistungsüberwachung 3 %.
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- … hatten mit dem Architekt nie einen Vertrag oder ähnliches abgeschlossen, er hat auch nie einen Betrag erwähnt. Wir hatten jedoch mal E-Mail Kontakt mit ihm, indem kleine Änderungen verlangt wurden wie z.B. der Flur soll anstatt 1 Meter 1,5 Meter breit sein usw. …
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- … das ihr als Bauherren nun die Gebühren des BA und das Honorar des Planers zahlen müsst. …
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- … Ja hätte Sie, denn in Ihrem Angebot stand eine Pos. Mit Architekten und Genehmigunskosten. …
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- … das ihr als Bauherren nun die Gebühren des BA und das Honorar des Planers zahlen müsst. …
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