wir haben 2007 mit Freunden ein Grundstück (NRW), in einem Neubaugebiet, durch einen hiesigen Vermesser, in 2 Teile teilen lassen.
Mit Vertragsunterzeichnung beim Bauträger, beauftragten wir zusätzlich, das Vermessungbüro, das muit dem Bauträger immer zusammenarbeitet, den Lageplan für den Bauantrag zu erstellen.
Dieser schickte uns einen Gebührenbescheid mit folgenden Angaben:
Wertfaktor 2.8
Länge der Umringgrenzen 50 bis 100 m
Schwierigkeitsgrad mittel => Faktor 1.0
Erfassung zusätzl. planungsrelevanter Topografie
Alles in allem sollte jede Partei 1.800 € zahlen.
Kurz und gut, er hat, obwohl beide Parteien zusammen beim gleichen Bauträger bauen, jedes Haus voll und einzeln abgerechnet!
Dagegen haben wir Widerspruch eingelegt, da wir die Vermessung als gemeinschaftliches Grundstück vorgenommen haben wollten und auch den Schwierigkeitsgrad des Geländes allenfalls als gering (wie gesagt, Neubaugebiet mit Baustraßen und Vermessungpunkten der Grundstücke vorhanden) erachteten und zahlten den von uns errechneten Betrag. (ca. 900 € je Partei)
Alle weiteren Arbeiten (Grob/Feinabsteckung und Katasteramtl. Einmessung) haben wir von dem hiesigen Vermessungsbüro erledigen lassen.
Letzten Monat bekamen wir dann, nach ca. 15 Monaten, ein Schreiben vom Vermesser, das er unserem Widerspruch abhilft, indem er den Gebührenbescheid von damals aufhebt.
Gestern bekamen wir neue Post:
Ein neuer Gebührenbescheid vom Vermesser. Diesmal nach HOAIAbk., bezogen auf Herstellungskosten (Schätzung) und anrechenbare Kosten des Bauvorhaben:
3 % Grundermittlung
15 % Geodätisches Festpunktfeld
52 % Vermessungstechn Lage und Höhenpläne
15 % Absteckunterlagen
85 % Honorar Entwurfsvermessung
zugüglich Postgebühren, Lichtpausen von Plänen und Vermessungsunterlagen, kommen diesmal 3275 € pro Partei zusammen!
Jetzt meine Frage: Kann der Vermesser einfach einen Gebühren Bescheid aufheben, weil er , mit der Abrechnung nach HOAI, eine Möglichkeit gefunden hat, an sein Geld zu kommen?
Gruß Lageplan_ärger