HOAI Architekten & Statiker: Abrechnung, Leistungsphasen, Kosten & Honorarzonen?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

HOAI Architekten & Statiker: Abrechnung, Leistungsphasen, Kosten & Honorarzonen?

Im Herbst habe ich mit einem Planungsbüro für Bauplanung einen Vertrag über die Leistungsphasen 1-8 nach HOAIAbk. geschlossen. Der Planer des Büros hatte mir mitgeteilt, dass für den Statiker noch Kosten auf mich zu kommen werden. Die Kosten hatte er noch nicht benennen können, sicherte mir aber einen guten Preis zu, da er schon oft mit dem Statiker zusammengearbeitet hat. Nun wurde dem Statiker der Plan 1:200 vorgelegt und der Statiker hat mir ein Angebot über € 17.955 gemacht. Dieser Preis übertrifft bei weitem die Summe, die mir mein Planer geschätzterweise mündlich in etwa mitteilte.
Das Bauvorhaben wird mit geringen Schwierigkeiten in die Honorarzone 2 eingestuft, mit einem umbauten Raum von 4.000 m³ und die anrechenbaren Kosten werden mit € 440.000 kalkuliert.
Was mir nicht verständlich ist, der Statiker hat in seinem Angebot folgende Leistungen aufgeführt:
  • Genehmigungsplanung (LPH 4), Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung.

Des weiteren enthält sein Angebot:

  • Ausführungsplanung (LPH 5) und die Vorbereitung der Vergabe.

Meine Frage ist, ob für Statiker eine eigene Leistungsphasenabrechnung nach HOAI gilt oder werden mir hier einige Leistungsphasen doppelt berechnet.
Das Angebot des Statikers wird mir auch noch als sehr günstig vom Architekten vorgestellt, weil der Statiker mir sogar bereits 30 % Nachlass gewärt hat.
Zudem werden für die Bauüberwachungen Stundensätze vom Statiker angekündigt. Der Planer hat aber von uns die gesamte Baubetreuunge übertragen bekommen. Muss der Statiker zudem noch vor Ort?
Da ich Existenzgründer bin, steht für mich sehr viel auf dem Spiel. Für Ihre Auskunft bedanke ich mich im Voraus.

  • Name:
  • A.H.
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    Ich verstehe, dass Sie einen Vertrag mit einem Planungsbüro für die Leistungsphasen 1-8 nach HOAIAbk. geschlossen haben und nun Fragen zur Abrechnung des Statikers haben.

    Abrechnung des Statikers: Die Kosten für den Statiker sind in der Regel nicht direkt in den Architektenleistungen enthalten und werden separat abgerechnet. Der Planer sollte Ihnen ein Angebot für die Statikerleistungen vorlegen.

    • Leistungsphasen: Die HOAI definiert verschiedene Leistungsphasen für Architekten und Ingenieure. Die Abrechnung erfolgt in der Regel pro Leistungsphase.
    • Honorarzone: Die Honorarzone bestimmt die Höhe des Honorars und hängt vom Schwierigkeitsgrad des Bauvorhabens ab.
    • Stundensätze: Die Abrechnung kann auch auf Basis von Stundensätzen erfolgen, insbesondere bei zusätzlichen Leistungen oder Änderungen.

    👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie ein detailliertes Angebot vom Planer für die Statikerleistungen an, das die einzelnen Leistungsphasen und die zugehörigen Kosten aufschlüsselt. Klären Sie, ob ein Nachlass möglich ist, insbesondere als Existenzgründer.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Planungsleistungen. Sie definiert Leistungsphasen, Honorarzonen und anrechenbare Kosten. Die HOAI dient als Grundlage für die Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen.
    Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Honorarzone, Anrechenbare Kosten
    Leistungsphasen
    Die HOAI unterteilt die Planungsleistungen in neun Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Phase umfasst spezifische Aufgaben und wird prozentual am Gesamthonorar vergütet. Die Leistungsphasen ermöglichen eine strukturierte Planung und Abrechnung.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Honorar, Abrechnung
    Honorarzone
    Die Honorarzone bestimmt die Höhe des Honorars und hängt vom Schwierigkeitsgrad des Bauvorhabens ab. Es gibt fünf Honorarzonen, wobei Zone I den geringsten und Zone V den höchsten Schwierigkeitsgrad darstellt. Die Honorarzone beeinflusst die Vergütung der Planungsleistungen.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Honorar, Schwierigkeitsgrad
    Statik
    Die Statik befasst sich mit der Standsicherheit und Tragwerksplanung von Bauwerken. Der Statiker berechnet die Belastungen und Dimensionen der Bauteile, um die Stabilität des Gebäudes zu gewährleisten. Die Statik ist ein wichtiger Bestandteil der Bauplanung.
    Verwandte Begriffe: Tragwerksplanung, Standsicherheit, Baustatik
    Bauüberwachung
    Die Bauüberwachung umfasst die Überwachung der Bauausführung, die Koordination der Gewerke und die Einhaltung der Bauvorschriften. Der Architekt oder Bauleiter ist für die Bauüberwachung verantwortlich. Die Bauüberwachung dient der Qualitätssicherung und der Einhaltung des Bauplans.
    Verwandte Begriffe: Bauleitung, Koordination, Qualitätssicherung
    Genehmigungsplanung
    Die Genehmigungsplanung ist ein Teil der Architektenleistung und umfasst die Erstellung der Unterlagen, die für die Baugenehmigung erforderlich sind. Dazu gehören Bauzeichnungen, Lagepläne und Berechnungen. Die Genehmigungsplanung ist ein wichtiger Schritt im Bauprozess.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauantrag, Bauzeichnungen
    Abrechnung
    Die Abrechnung bezieht sich auf die finanzielle Abwicklung der erbrachten Leistungen. Im Kontext der HOAI erfolgt die Abrechnung in der Regel nach den erbrachten Leistungsphasen. Die Abrechnung muss transparent und nachvollziehbar sein.
    Verwandte Begriffe: Honorar, Leistungsphasen, HOAI

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was sind die Leistungsphasen nach HOAI?
      Die HOAI definiert neun Leistungsphasen (1-9) für Architekten- und Ingenieurleistungen, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Phase umfasst spezifische Aufgaben und wird prozentual am Gesamthonorar vergütet.
    2. Wie wird die Honorarzone bestimmt?
      Die Honorarzone richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad des Bauvorhabens. Faktoren wie Komplexität, technische Anforderungen und gestalterische Ansprüche beeinflussen die Einordnung in eine der fünf Honorarzonen.
    3. Was ist der Unterschied zwischen Architekten- und Statikerleistungen?
      Architektenleistungen umfassen die Planung, Gestaltung und Bauleitung eines Gebäudes. Statikerleistungen konzentrieren sich auf die Standsicherheit und Tragwerksplanung, um die Stabilität des Bauwerks zu gewährleisten.
    4. Wie erfolgt die Abrechnung nach HOAI?
      Die Abrechnung erfolgt in der Regel nach den erbrachten Leistungsphasen. Der Architekt oder Ingenieur stellt eine Rechnung, die sich an den vereinbarten Prozentsätzen der jeweiligen Phase orientiert.
    5. Was sind anrechenbare Kosten?
      Anrechenbare Kosten sind die Kosten, die zur Berechnung des Honorars herangezogen werden. Dazu gehören beispielsweise die Baukosten, aber auch Kosten für technische Anlagen und Freianlagen.
    6. Kann ein Nachlass auf das HOAI-Honorar gewährt werden?
      Grundsätzlich sind die Honorare nach HOAI verbindlich. Allerdings sind in bestimmten Fällen, wie beispielsweise bei Existenzgründern, individuelle Vereinbarungen und Nachlässe möglich.
    7. Was bedeutet Bauüberwachung?
      Die Bauüberwachung umfasst die Überwachung der Bauausführung, die Koordination der Gewerke und die Einhaltung der Bauvorschriften. Sie ist eine wichtige Aufgabe des Architekten, um die Qualität des Bauwerks sicherzustellen.
    8. Was ist eine Genehmigungsplanung?
      Die Genehmigungsplanung ist ein Teil der Architektenleistung und umfasst die Erstellung der Unterlagen, die für die Baugenehmigung erforderlich sind. Dazu gehören Bauzeichnungen, Lagepläne und Berechnungen.

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  2. HOAI: Architekten- vs. Statiker-Honorar – Unterschiede

    Die HOAIAbk. gilt ...
    für Architekten und die Ingenieure (fachlich Beteiligte) gemeinsam. Allerdings gelten unterschiediche §§ für die Berechnung des Honorars.
    Ohne Ihre Fragen hier beantworten zu können, da eine Einstufung des BV gem. Art. 2 BayBOAbk. mit den von Ihnen gegebenen Angaben vorgenommen werden kann, so kann ich Ihnen hier dennoch, gem. Ihren Mitteilungen, mitteilen, dass:
    1. i.A. der Ersteller der stat. Berechnungen als Nachweisberechtigte für die Tragwerksplanung die ordnungsgemäße Ausführung der Tragwerke bescheinigen muss. Hierzu muss dieser natürlich auch die entsprechende Ausführung auf der Baustelle überprüfen. (Diese Leistung hat nichts mit der Bauüberwachung durch einen Architekten zu tun).
    2. hat Ihnen der Statiker lediglich Pläne im Maßstab 1:200 übergeben, so hat dieser mit Bestimmtheit Ihnen nicht die stat. Berechnung, gem. § 68 (ich hoffe es ist, auswendig, der korrekte §) Ziff. 3. und 4. erbracht, da diese bspw. stat. Planungen im Maßstab bis zu 1:25 vorsehen (diese sind notwendigerweise zu erbringen!)
    etc., etc.
    Die Bausumme erscheint mit für die Größe des BVAbk. (4.000 m³) etwas sehr gering.
    Meine Empfehlung:
    a) fragen Sie explizit bei Ihrem Architekten und dem Statiker nach und lassen Sie sich deren Rechnungen erläutern
    b) sollte dies nicht für Sie zufriedenstellen sein, informieren Sie sich bei der Bay. Architektenkammer und der Bay. Ingenieurekammer-Bau, beide in München,
    oder
    c) beauftragen Sie einen externen Dritten (Sachverständigen) mit der Überprüfung der vorliegenden Rechnungen und Leistungen. (kostet nicht allzu viel und ist i.A. recht verlässlich)  -  hierfür keine Gewähr des Antworters.
    MfG
    R. Kaiser
  3. Tragwerksplanung: Anrechenbare Kosten & Gebäudeart

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Durcheinander
    Der Statiker hat keine Plän 1:200 vorgelegt, sondern ihm wurden ebensolche zur Angebotserstellung vorgelegt Herr Kaiser. Zu den anrechenbaren Kosten: wir wissen nicht um welche Gebäudeart es sich handelt. Eine Aussage zum Preis ist deshalb spekulativ. Außerdem sind die anrechenbaren Kosten der Tragwerksplanung nicht identisch mit den Baukosten.
    @A. H. : Bei den LPh 4 und 5 des Tragwerksplaners handelt es sich um keine Doubletten der Architektenleistung. Beide Leistungsbilder sind in nummerierte Leistungsphasen aufgeteilt. Auch die Bauüberwachung des Tragwerksplaners ist etwas anderes als die Objektüberwachung des Architekten, es wird nicht doppelt geleistet und abgerechnet.
  4. HOAI Honorar: Überschlagsformel vs. Leistungsumfang

    passt!
    zumindest nach einer überschlagsformel (und genauer geht es mit den
    Angaben nicht), passt das Honorar.
    die Einstufung in Zone II ist regelmäßig optimistisch, aber
    entscheidend ist, dass die Leistungen passen.
  5. HOAI Hallenbau: Kosten, Architekt & Statiker – Details

    sehr hilfreiche Informationen
    Sehr geehrte Herren,
    ich bin Ihnen sehr dankbar für die ausführlichen Stellungsnahmen, die mich ein gutes Stück weitergebracht haben.
    Falls ich mich in einigen Punkten nicht deutlich ausgedrückt habe, tut es mir leid. Einige Punkte möchte ich noch mal vervollständigen. Es handelt sich um einen Hallenbau für ein Gewerbegebäude. Die Bausumme soll nicht über € 550.000 gehen, so ist es mit dem Architekten vereinbart. Warum der Statiker in seinem Angebot von einer anrechenbaren Summe von € 440.000 ausgeht, weiß ich nicht.
    Der Architekt setzt für seine LPH (1-8) nach HOAIAbk. € 53.000 netto an. Wenn ich sie richtig verstehe hat der Statiker ebenfalls, nach HOAI, Kosten für die Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe, die er mir auf jeden Fall in Rechnung stellt, egal wie der Architekt dem Statiker zuarbeitet.
    Ich werde mich auf jeden Fall nochmal an entsprechende Beratungsstellen mit den Verträgen und Angeboten wenden.
    Nochmals vielen Dank für Ihre Hilfe. Zusätzliche Gedanken zu diesem Thema würde ich sehr begrüßen
    Mit freundlichen Grüßen
    • Name:
    • A.H.
  6. Tragwerksplaner: Aufgaben, Honorar & Leistungsphasen

    Die Aufgabe des Tragwerksplaners..
    ist, den Architekten und den Bauherren in dessen Funktion als Sonderingenieur (Fachingenieur) zu beraten und die Tragwerksplanung zu erstellen, d.h. die stat. Berechnungen und die Statikpläne (bspw. Positions- und Schalpläne) zu erstellen. ie Leistungen des Statikers fallen in allen Lesitungsphasen 1-9 an, sodass dementsprechend für alle LPAbk. ein Honorar anfällt.
    Im Übrigen arbeitet nicht der Architekt dem Statiker zu, sondern der Tragwerksplaner, wie bspw. auch der HLSE-Ingenieur, Vermessungsingenieur, etc. stellen dem Architekten deren spezielles explizites Fachwissen zur Verfügung gegen Honorar. Sie wirken als am Bau Beteiligte mit (bes. wichtig, m.E. an erster Stelle ist hierbei der Statiker i. Albei allen BVAbk.)
    Sollten Sie weitere Hilfe bauchen vgl. mein Beitrag oben.
    MfG
    Ralph Kaiser
  7. Hallenbau HOAI: Infos zur Honorarberechnung

    schön wär's ..
    ... wenn von vornherein mehr Infos kommen würden  -  oder wenn ich selber
    nachgefragt hätte.
    wegen "hallenbau" zihe ich meinen obigen Beitrag zurück.
  8. Hallenbau: Festpreis durch Generalbauunternehmen – Tipp

    Generalbauunternehmen
    Bevor Sie weiter über Kosten staunen, beauftragen Sie erst mal die LPAbk. 1-4. Dann lassen Sie verschiedene Hallenbaufirmen anbieten und schreiben denen, wenn Sie sich für ein Angebot entschieden haben, auch die statischte Berechnung in den Vertrag.
    So erreichen Sie Kostensicherheit, denn Hallenbaufirmen bieten zum Festpreis an.
    Den Architekten beschäftigen Sie auf Basis Stundenhonorar mit den Bauabnahmen.
    Die hier schreibenden Architekten werden mich kritisieren, aber die Erfahrung zeigt, dass Baukostenüberschreitungen bei Architekten keine Seltenheit sind. Einen ersten Eindruck zwischen Ankündigung und Preisangebot haben Sie bereits erlebt.
    • Name:
    • Reg2023-Herr Rog-2149-Kan
  9. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    HOAI Architekten & Statiker: Abrechnung, Kosten & Honorar

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Abrechnung von Architekten- und Statikerleistungen nach HOAIAbk., insbesondere bei einem Hallenbau. Es werden Fragen zu anrechenbaren Kosten, Honorarzonen und dem Leistungsumfang der Tragwerksplanung erörtert. Ein wichtiger Punkt ist die Unterscheidung zwischen Architekten- und Statikerhonoraren sowie die Möglichkeit, durch die Beauftragung eines Generalbauunternehmens Kostensicherheit zu erreichen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Gemäß dem Beitrag HOAI: Architekten- vs. Statiker-Honorar – Unterschiede gelten unterschiedliche Paragraphen für die Berechnung des Honorars von Architekten und Ingenieuren. Die Einstufung in Honorarzone II ist laut HOAI Honorar: Überschlagsformel vs. Leistungsumfang regelmäßig optimistisch.

    💰 Kosten: Im Beitrag HOAI Hallenbau: Kosten, Architekt & Statiker – Details wird ein Hallenbau für ein Gewerbegebäude mit einer Bausumme von unter 550.000 € thematisiert. Die anrechenbaren Kosten der Tragwerksplanung sind nicht identisch mit den Baukosten, wie in Tragwerksplanung: Anrechenbare Kosten & Gebäudeart erläutert wird.

    🔧 Praktische Umsetzung: Der Beitrag Tragwerksplaner: Aufgaben, Honorar & Leistungsphasen betont die beratende Funktion des Tragwerksplaners und die Notwendigkeit eines Honorars für alle Leistungsphasen. Eine Möglichkeit zur Kostensicherheit bietet der Beitrag Hallenbau: Festpreis durch Generalbauunternehmen – Tipp, indem Hallenbaufirmen mit statischer Berechnung beauftragt werden.

    ✅ Empfehlung: Es wird empfohlen, die Leistungsphasen 1-4 zu beauftragen und Angebote von verschiedenen Hallenbaufirmen einzuholen, um Kostensicherheit zu erlangen (siehe Hallenbau: Festpreis durch Generalbauunternehmen – Tipp). Architekten sollten auf Basis von Stundenhonoraren mit den Bauabnahmen beschäftigt werden, um Baukostenüberschreitungen zu vermeiden.

    👉 Handlungsempfehlung: Für eine genaue Honorarberechnung sollten alle relevanten Informationen von Anfang an bereitgestellt werden, wie im Beitrag Hallenbau HOAI: Infos zur Honorarberechnung angemerkt wird. Es ist ratsam, sich von einem Tragwerksplaner in allen Leistungsphasen beraten zu lassen, um eine korrekte Tragwerksplanung sicherzustellen.

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