Hallo,
ich bin nicht die erste, die den Architekten auf den Mond schießen will.
Es ist nach der Bauabnahme Rohbau. Es hat geregnet und ich habe Wasser im Keller, auch unter der Bitumenabdichtung. Laut einen SV ist meine vertikale Abdichtung von außen mangelhaft angebracht (Bauträger 21 mit schwarzem Anstrich). Den Bauunternehmer juckt es wenig. Der Architekt meint, es kann sein, dass es von oben kommt, da noch das Dach nicht mit allen Dachziegeln gedeckt ist.
Ich will aber weiterbauen.
Muss ich den Weg des Beweissicherungsverfahrens gehen und Zeit und Geld verlieren, oder reicht eine Ablehnungsandrohung und die Vergabe an andere? Es geht um die Zeit, es wird langsam Herbst.
Reicht mein öbSV als Gutachter/Zeuge vom Gericht?
Danke Dorothea
Architektenhaftung nach der Bauabnahme
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Architektenhaftung nach der Bauabnahme
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Erstmal vorweg ...
ist es IHR Architekt oder der eines Bauträger/GÜ?
Wenn die Abdichtung wirklich mangelhaft ist, sind alle an der Erstellung beteiligten über den Mangel zu informieren und zur Behebung aufzufordern.
Als da wären- Architekt (so es Ihrer ist)
- Abdichter Außenwände
- Abdichter Sohle
Wenn die nicht oder nur mangelhaft spuren, können Sie (mit juristischem Vorspiel) den Auftrag entziehen und Dritte weitermachen lassen.
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Wusste ich's doch,
dass ich Dühlmeyer den Vortritt lassen kann. Mein zusätzlicher Rat als Laie mit ähnlichen Problemen: Sofort einen Baurechtsanwalt suchen. Wenn Sie wirklich diese Maßnahmen planen (müssen), sollte ein Anwalt sicherstellen, dass keine Formfehler passieren und der kann die Situation auch genauer einschätzen. Kostet etwas Geld, aber ist wie eine Versicherung: Wenn es später massiv werden sollte, war's das Geld Wert.
Gruß
VL -
Muchas gracias ...
@ VL).
Noch eins zum SV. Egal ob öbuvAbk. oder nicht, es ist IMMER ein Parteigutachter, dessen Aussagen im Zweifel nach der Devise "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing" gewertet werden.
In soweit ist der Rat mit dem RA wichtig.
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