Architektenhonorar trotz Baumängel: Wann zahlen? Rechte & Pflichten für Bauherren in Bayern
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Architektenhonorar trotz Baumängel: Wann zahlen? Rechte & Pflichten für Bauherren in Bayern
benötige Eure Hilfe:
1- Zu welchem Zeitpunkt kann / muss der Architekt seine eigene Honorar SR stellen?
2- Was ist, wenn die SR gestellt wurde, jedoch noch Mängel der beteiligten Baufirmen offen sind (die SR dieser Firmen sind jedoch bereits bezahlt), Bspw. : Klingelanlage noch nicht funktionsfähig, für die der Architekt die Bauleitung inne hatte.
3- Wieviel kann / sollte man dann hier bei der Bezahlung der SR zurückhalten?
4- wie lange (Zeitrahmen) hat man normalerweise für die Bezahlung der SR Zeit?
5- Was wären die notwendigen nächsten Schritte aus Bauherren Sicht gegenüber dem Architekten.
Bin für jede Info dankbar.
Vielen Dank
D. Wagner
Rosenheim
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Ich verstehe, dass Sie als Bauherr in Bayern unsicher sind, wann Sie das Architektenhonorar trotz bestehender Mängel zahlen müssen. Hier sind einige wichtige Punkte:
1. Zeitpunkt der Honorarforderung: Der Architekt kann seine Schlussrechnung (SR) stellen, sobald seine Leistungen im Wesentlichen erbracht sind. Das bedeutet aber nicht, dass alle Arbeiten vollständig abgeschlossen sein müssen.
2. Mängel und Honorarzahlung: Bestehen Mängel, berechtigt dies Sie als Bauherr, einen angemessenen Teil des Honorars zurückzubehalten. Dieser Einbehalt soll die voraussichtlichen Kosten für die Beseitigung der Mängel decken. Die Höhe des Einbehalts sollte in einem angemessenen Verhältnis zu den Mängelbeseitigungskosten stehen.
3. VOBAbk./B beachten: Wenn der Bauvertrag die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) einbezieht, gelten spezielle Regelungen. Nach Abnahme der Architektenleistung beginnt eine Verjährungsfrist für Mängelansprüche.
4. Beweissicherung: Dokumentieren Sie alle Mängel detailliert (Fotos, Protokolle) und setzen Sie dem Architekten eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung.
👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, sich von einem Fachanwalt für Baurecht beraten zu lassen, um Ihre Rechte und Pflichten im Detail zu klären und eine rechtssichere Vorgehensweise zu gewährleisten.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Schlussrechnung
- Die Schlussrechnung ist die abschließende Abrechnung aller erbrachten Leistungen eines Auftragnehmers (z.B. Architekt) nach Fertigstellung eines Bauprojekts. Sie enthält eine detaillierte Aufstellung der erbrachten Leistungen und der dafür vereinbarten Vergütung. Die Schlussrechnung wird in der Regel nach der Abnahme der Leistungen gestellt.
Verwandte Begriffe: Abschlagszahlung, Honorarordnung, Leistungsverzeichnis - Abnahme
- Die Abnahme ist die förmliche Entgegennahme einer Leistung (z.B. Bauwerk, Architektenleistung) durch den Auftraggeber. Mit der Abnahme bestätigt der Auftraggeber, dass die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Die Abnahme ist ein wichtiger Zeitpunkt, da sie den Beginn der Verjährungsfrist für Mängelansprüche markiert.
Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Teilabnahme, förmliche Abnahme - Mangel
- Ein Mangel liegt vor, wenn eine Leistung nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Mängel können sowohl sichtbare als auch versteckte Mängel sein. Der Auftraggeber hat das Recht, die Beseitigung von Mängeln zu fordern.
Verwandte Begriffe: Sachmangel, Rechtsmangel, Gewährleistung - VOB/B
- Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) ist ein Regelwerk, das die Vertragsbedingungen für Bauleistungen regelt. Sie wird häufig in Bauverträgen vereinbart und enthält Bestimmungen zu Themen wie Ausführung, Abnahme, Vergütung und Mängelhaftung. Die VOB/B ist ein wichtiger Bestandteil des Baurechts.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Leistungsbeschreibung, Bauordnung - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.)
- Die HOAI ist eine Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie enthält detaillierte Tabellen und Berechnungsmodelle zur Ermittlung des Honorars. Die HOAI ist zwar nicht mehr bindend, dient aber weiterhin als Orientierungshilfe bei der Honorarvereinbarung.
Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Leistungsphasen - Verjährung
- Verjährung bedeutet, dass ein Anspruch nach Ablauf einer bestimmten Frist nicht mehr durchgesetzt werden kann. Die Verjährungsfristen für Mängelansprüche sind im BGBAbk. geregelt und betragen bei Bauwerken in der Regel fünf Jahre ab Abnahme. Es ist wichtig, Mängel innerhalb der Verjährungsfrist geltend zu machen.
Verwandte Begriffe: Verjährungsfrist, Hemmung der Verjährung, Neubeginn der Verjährung - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Das BGB ist das zentrale Gesetzeswerk des deutschen Zivilrechts. Es regelt unter anderem das Vertragsrecht, das Sachenrecht und das Schadensersatzrecht. Viele Bestimmungen des BGB sind auch für Bauverträge und Architektenverträge relevant.
Verwandte Begriffe: Schuldrecht, Sachenrecht, Vertragsfreiheit
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Wann darf ein Architekt seine Schlussrechnung stellen?
Ein Architekt darf seine Schlussrechnung stellen, sobald seine vertraglich vereinbarten Leistungen im Wesentlichen erbracht wurden. Dies bedeutet nicht, dass alle Details abgeschlossen sein müssen, aber die Hauptleistungen sollten erbracht sein. Es ist wichtig, dass die erbrachten Leistungen den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen und keine wesentlichen Mängel aufweisen. - Was passiert, wenn nach der Schlussrechnungstellung Mängel auftreten?
Auch nach der Schlussrechnungstellung und Bezahlung des Architektenhonorars können Mängelansprüche geltend gemacht werden, sofern die Mängel nicht bereits bei der Abnahme bekannt waren. Der Bauherr hat das Recht, die Beseitigung der Mängel zu fordern und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Es ist ratsam, die Mängel schriftlich zu dokumentieren und dem Architekten eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu setzen. - Wie hoch darf der Honorareinbehalt bei Mängeln sein?
Der Honorareinbehalt bei Mängeln muss in einem angemessenen Verhältnis zu den voraussichtlichen Kosten der Mängelbeseitigung stehen. Es sollte sich um einen Betrag handeln, der realistisch ist, um die Mängel fachgerecht beheben zu lassen. Eine pauschale Aussage ist hier schwierig, da die Höhe des Einbehalts von der Art und dem Umfang der Mängel abhängt. Im Zweifelsfall sollte ein Sachverständiger hinzugezogen werden, um die Mängelbeseitigungskosten zu schätzen. - Welche Rolle spielt die VOB/B bei Mängeln und Honorarzahlung?
Die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) regelt die Rechte und Pflichten von Bauherren und Auftragnehmern im Falle von Mängeln. Sie enthält Bestimmungen zur Mängelanzeige, Mängelbeseitigung und zu den Verjährungsfristen für Mängelansprüche. Wenn die VOB/B im Bauvertrag vereinbart wurde, gelten diese Regelungen auch für das Architektenhonorar und die Mängelhaftung des Architekten. - Was ist der Unterschied zwischen Abnahme und Schlussrechnung?
Die Abnahme ist die förmliche Entgegennahme der Architektenleistung durch den Bauherrn. Mit der Abnahme bestätigt der Bauherr, dass die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Die Schlussrechnung ist die abschließende Abrechnung der Architektenleistungen, die nach der Abnahme gestellt wird. Die Abnahme ist Voraussetzung für die Fälligkeit der Schlussrechnung, aber die Schlussrechnung kann auch gestellt werden, wenn noch geringfügige Mängel vorhanden sind. - Wie lange habe ich Zeit, Mängel nachzuweisen?
Die Verjährungsfristen für Mängelansprüche sind im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Bei Bauwerken beträgt die Verjährungsfrist in der Regel fünf Jahre ab Abnahme der Leistung. Es ist wichtig, Mängel innerhalb dieser Frist geltend zu machen, da die Ansprüche ansonsten verjähren und nicht mehr durchgesetzt werden können. - Was kann ich tun, wenn der Architekt die Mängel nicht beseitigt?
Wenn der Architekt die Mängel trotz Aufforderung und Fristsetzung nicht beseitigt, haben Sie als Bauherr verschiedene Möglichkeiten. Sie können die Mängel selbst beseitigen oder durch einen anderen Fachmann beseitigen lassen und die Kosten dem Architekten in Rechnung stellen. Alternativ können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen oder den Vertrag mit dem Architekten kündigen. - Brauche ich einen Anwalt?
Es ist ratsam, einen Anwalt für Baurecht zu konsultieren, wenn Sie unsicher sind, wie Sie mit Mängeln und Honorarzahlungen umgehen sollen. Ein Anwalt kann Ihre Rechte und Pflichten prüfen, Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen und Sie vor Fehlentscheidungen bewahren. Insbesondere bei komplexen Sachverhalten oder Streitigkeiten mit dem Architekten ist die Unterstützung eines Anwalts empfehlenswert.
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Architektenhonorar: Fälligkeit bei vertragsgemäßer Leistung
Die Honorarschlussrechnung des Architekten
wird (sofort) fällig, wenn dessen Leistung vertragsgemäß erbracht wurde und seine Honorarschlussrechnung (prüffähige ~) vorgelegt wird.
Ihr Fall erscheint m.E. nicht ganz durchsichtig und in Teilen widersprüchlich. Zum einen teilen Sie mit, dass bspw. Ihre Klingelanlage "noch nicht funktionsfähig" ist (ich setzte voraus Ihr Architekt hat die Leistung des Elektrikers mit Protokoll abgenommen), zum anderen haben Sie aber (ggf. vorbehaltslos) die Schlussrechnung des Elektrikers (für eine mängelbehaftete Leistung) bereits bezahlt.
Grundsätzlich kann Ihr Architekt seine Schlussrechnung für die Bauleitung erst stellen (auch andere Leistungen sind noch notwendig um die LPH 8 (Bauleitung) abzuschließen), wenn auch die Überwachung der Mängelbeseitigung (Mängelverfolgung) bspw. der Klingelanlage abgeschlossen ist und keine Mängel mehr vorhanden sind. Allerdings kann er stets angemessene Abschlagszahlungen verlangen. Und, anderes kann schriftlich vereinbart werden. Ist die Kostenkontrolle erfolgt, so dürfte i.A. keine allzu große Honorarforderung für die Mängelverfolgung (s.o.) als Abzug auf die Schlussrechnung anfallen.
Falls Sie Bedenken über die Voraussetzungen zur Stellung der Schlussrechnung durch Ihren Architekten haben und sich nicht anderweitig mit Ihrem Architekten einigen können, möchte ich Ihnen empfehlen die Schlussrechnung durch einen Sachverständigen für Architektenhonorare/Architektenleistungen überprüfen zu lassen. Eine erste Information hierzu erhalten Sie auch sicherlich durch die Architektenkammer in München. Es sind aber jedenfalls alle notwendigen Unterlagen zur Prüfung vorzulegen.
Zu Punkt 5- möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass ein offenes Gespräch (auch Bedenken außern), falls die Vertrauensbasis noch nicht dahin ist, meist Wunder wirkt.
MfG
Ralph Kaiser -
Bauleitung LPH 8: Welche Leistungen sind erforderlich?
Hallo Herr Kaiser, danke für die schnelle Info: ...
Hallo Herr Kaiser,
danke für die schnelle Info:
Was sind denn "auch andere Leistungen sind noch notwendig um die LPH 8 (Bauleitung) abzuschließen" an die Sie gedacht haben?
Bitte nochmal um kurze Info.
Danke -
Kostenkontrolle: Vergleich Angebotssummen vs. Rechnungssummen
Die Kostenkontrolle, ...
d.h. ein Vergleich der Angebotssummen (Kostenanschlag) mit den Rechnungssummen, stellt bspw. eine solche Leistung dar, wie auch die Aufstellung von Gewährleistungsübersichten, etc.
Entscheiden ist aber in jedem Fall, was Sie mit Ihrem Bauleiter vertraglich vereinbart haben. So sind bspw. Grundleistungen (bspw. der Kostenanschlag) nach HOAIAbk. nicht zu erbringen, wenn diese nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil sind, also der Vertrag nur in Anlehnung an die HOAI geschlossen wurde. Entscheidend bleibt aber jedenfalls der werkvertraglich geschuldete Erfolg, also ein mängelfreies Objekt. Fraglich bleibt allerdings, ob untergeordnete Anlagenteile, wie hier die Klingelanlage, mängelbehaftet sein können, ohne den o.g. Erfolg zu beeinträchtigen, was allenfalls rechtlich zu entscheiden wäre.
Also, ohne Kenntnis der vertraglichen Vereinbarung im konkreten Fall, kann Ihnen keine verbindliche Auskunft erteilt und keine wirkliche Lösung Ihres "Problems" mit dem Bauleiter geboten werden.
MfG
Ralph Kaiser -
HOAI: Wo finde ich alle Leistungen zur Schlussrechnung?
Wo finde ich die Info
Hallo Herr Kaiser,
danke für die schnelle Info. WO findet man ALLE mit/bis zur SR zu erbringenden Leistungen: HOAIAbk.🔴 Wäre über einen Hinweis sehr dankbar.
D. Wagner -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Architektenhonorar bei Baumängeln: Rechte und Pflichten
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Fälligkeit des Architektenhonorars trotz bestehender Baumängel. Entscheidend ist, ob die Architektenleistung vertragsgemäß erbracht wurde. Die HOAIAbk. regelt die zu erbringenden Leistungen, wobei vertragliche Vereinbarungen Vorrang haben. Die Kostenkontrolle ist eine wichtige Leistung des Architekten.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Architektenhonorar: Fälligkeit bei vertragsgemäßer Leistung wird die Honorarschlussrechnung fällig, wenn die Leistung vertragsgemäß erbracht und die Rechnung prüffähig vorgelegt wurde. Offene Mängel können die Fälligkeit beeinflussen.
✅ Zusatzinfo: Die Frage nach den notwendigen Leistungen zur Bauleitung (LPH 8) wird im Beitrag Bauleitung LPH 8: Welche Leistungen sind erforderlich? aufgeworfen. Hierbei sind die vertraglichen Vereinbarungen maßgeblich.
📊 Fakten/Zahlen: Der Beitrag Kostenkontrolle: Vergleich Angebotssummen vs. Rechnungssummen betont die Bedeutung der Kostenkontrolle als Architektenleistung. Ein Vergleich von Angebotssummen und Rechnungssummen ist hierbei essentiell.
👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten ihre vertraglichen Vereinbarungen mit dem Architekten genau prüfen und sich über die Leistungen der HOAI informieren. Bei Unklarheiten empfiehlt sich eine rechtliche Beratung im Bereich Baurecht und Architektenrecht.
🔧 Praktische Umsetzung: Umfassende Informationen zu den Leistungen, die bis zur Schlussrechnung zu erbringen sind, finden sich in der HOAI, wie im Beitrag HOAI: Wo finde ich alle Leistungen zur Schlussrechnung? erfragt wird. Die Kenntnis dieser Leistungen ist entscheidend für die Honorarzahlung.
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