Hallo Forum,
benötige Eure Hilfe:
1- Zu welchem Zeitpunkt kann / muss der Architekt seine eigene Honorar SR stellen?
2- Was ist, wenn die SR gestellt wurde, jedoch noch Mängel der beteiligten Baufirmen offen sind (die SR dieser Firmen sind jedoch bereits bezahlt), Bspw. : Klingelanlage noch nicht funktionsfähig, für die der Architekt die Bauleitung inne hatte.
3- Wieviel kann / sollte man dann hier bei der Bezahlung der SR zurückhalten?
4- wie lange (Zeitrahmen) hat man normalerweise für die Bezahlung der SR Zeit?
5- Was wären die notwendigen nächsten Schritte aus Bauherren Sicht gegenüber dem Architekten.
Bin für jede Info dankbar.
Vielen Dank
D. Wagner
Rosenheim
Bezahlung SR Architekt (= Bauleiter) trotz Mängeln (Bayern)
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Bezahlung SR Architekt (= Bauleiter) trotz Mängeln (Bayern)
-
Die Honorarschlussrechnung des Architekten
wird (sofort) fällig, wenn dessen Leistung vertragsgemäß erbracht wurde und seine Honorarschlussrechnung (prüffähige ~) vorgelegt wird.
Ihr Fall erscheint m.E. nicht ganz durchsichtig und in Teilen widersprüchlich. Zum einen teilen Sie mit, dass bspw. Ihre Klingelanlage "noch nicht funktionsfähig" ist (ich setzte voraus Ihr Architekt hat die Leistung des Elektrikers mit Protokoll abgenommen), zum anderen haben Sie aber (ggf. vorbehaltslos) die Schlussrechnung des Elektrikers (für eine mängelbehaftete Leistung) bereits bezahlt.
Grundsätzlich kann Ihr Architekt seine Schlussrechnung für die Bauleitung erst stellen (auch andere Leistungen sind noch notwendig um die LPH 8 (Bauleitung) abzuschließen), wenn auch die Überwachung der Mängelbeseitigung (Mängelverfolgung) bspw. der Klingelanlage abgeschlossen ist und keine Mängel mehr vorhanden sind. Allerdings kann er stets angemessene Abschlagszahlungen verlangen. Und, anderes kann schriftlich vereinbart werden. Ist die Kostenkontrolle erfolgt, so dürfte i.A. keine allzu große Honorarforderung für die Mängelverfolgung (s.o.) als Abzug auf die Schlussrechnung anfallen.
Falls Sie Bedenken über die Voraussetzungen zur Stellung der Schlussrechnung durch Ihren Architekten haben und sich nicht anderweitig mit Ihrem Architekten einigen können, möchte ich Ihnen empfehlen die Schlussrechnung durch einen Sachverständigen für Architektenhonorare/Architektenleistungen überprüfen zu lassen. Eine erste Information hierzu erhalten Sie auch sicherlich durch die Architektenkammer in München. Es sind aber jedenfalls alle notwendigen Unterlagen zur Prüfung vorzulegen.
Zu Punkt 5- möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass ein offenes Gespräch (auch Bedenken außern), falls die Vertrauensbasis noch nicht dahin ist, meist Wunder wirkt.
MfG
Ralph Kaiser -
Hallo Herr Kaiser, danke für die schnelle Info: ...
Hallo Herr Kaiser,
danke für die schnelle Info:
Was sind denn "auch andere Leistungen sind noch notwendig um die LPH 8 (Bauleitung) abzuschließen" an die Sie gedacht haben?
Bitte nochmal um kurze Info.
Danke -
Die Kostenkontrolle, ...
d.h. ein Vergleich der Angebotssummen (Kostenanschlag) mit den Rechnungssummen, stellt bspw. eine solche Leistung dar, wie auch die Aufstellung von Gewährleistungsübersichten, etc.
Entscheiden ist aber in jedem Fall, was Sie mit Ihrem Bauleiter vertraglich vereinbart haben. So sind bspw. Grundleistungen (bspw. der Kostenanschlag) nach HOAIAbk. nicht zu erbringen, wenn diese nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil sind, also der Vertrag nur in Anlehnung an die HOAI geschlossen wurde. Entscheidend bleibt aber jedenfalls der werkvertraglich geschuldete Erfolg, also ein mängelfreies Objekt. Fraglich bleibt allerdings, ob untergeordnete Anlagenteile, wie hier die Klingelanlage, mängelbehaftet sein können, ohne den o.g. Erfolg zu beeinträchtigen, was allenfalls rechtlich zu entscheiden wäre.
Also, ohne Kenntnis der vertraglichen Vereinbarung im konkreten Fall, kann Ihnen keine verbindliche Auskunft erteilt und keine wirkliche Lösung Ihres "Problems" mit dem Bauleiter geboten werden.
MfG
Ralph Kaiser -
Wo finde ich die Info
Hallo Herr Kaiser,
danke für die schnelle Info. WO findet man ALLE mit/bis zur SR zu erbringenden Leistungen: HOAIAbk.? Wäre über einen Hinweis sehr dankbar.
D. Wagner
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Architekt, Bezahlung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kostenberechnung eines Architekten und daraus folgend sein Honorar
- … Kostenberechnung eines Architekten und daraus folgend sein Honorar …
- … ich plane einen eingeschossigen Anbau und habe mir für die Baugenehmigung einen Architekten empfehlen lassen. Er hat spontan einen Entwurf erstellt, der …
- … Ich finde es befremdlich, dass ein Architekt eine Schätzung abgibt und auf der Basis seiner eigenen Schätzung sein …
- … Statiker, Vermesser, Gebühren, etc. Mehr als die Baugenehmigung einholen soll der Architekt auch gar nicht machen. …
- … reduzieren. Bei den aktuell explodierenden Baupreisen profitieren ja vor allem die ArchitektInnen ohne eigentlich mehr zu leisten. …
- … der Vorentwurf nicht den Abstimmungen entspricht, wäre hier schonmal seitens des Architekten nachzubessern. …
- … Kostenberechnung eines Architekten …
- … Vorstellungen. So mindern Eigenleistungen, nach meinem Kenntnisstand, nicht das Honorar des Architekten. Er muß schließlich das Treppenloch für die Treppe mit Eigenleistung …
- … es natürlich, Sie vereinbaren zunächst einen gut vorbereiteten Gesprächstermin mit dem Architekten und einem eigenen Fachmann. Im derzeitigen Zustand, mit einer völlig …
- … Ich würde die Bezahlung nicht ohne Begründung ablehnen. Einfach die Zahlung endgültig und schriftlich verweigern, …
- … Ein Architekt wäre übrigens für so einen Bauantrag nicht notwendig gewesen. Es gibt …
- … muß man früh merken dass was schief läuft. Wenn Bauherr und Architekt nicht miteinander sprechen, dann ist ein Scheitern vorprogrammiert. Und wenn miteinander …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Hallo zusammen, ich hätte da eine Frage ...
- … Nähe gefragt was das kosten würde, diese hat darauf gleichen ihren Architekten hinzugezogen und er hat sofort Pläne und Skizzen somit später …
- … wollten. Er meinte dann, wir würden diesen erst bekommen wenn der Architekt seine Arbeit erledigt hat, wir haben uns dann nichts weiter gedacht, …
- … Dieses vereinfachte Baugesuch hat der Architekt sofort nach der Nachricht des Bauamts erstellt und per Post zu …
- … Jetzt stehen wir da, wollten alles känzeln, doch der Architekt beharrt jetzt auf seine Rechnung. …
- … hatten mit dem Architekt nie einen Vertrag oder ähnliches abgeschlossen, er hat auch nie einen Betrag erwähnt. Wir hatten jedoch mal E-Mail Kontakt mit ihm, indem kleine Änderungen verlangt wurden wie z.B. der Flur soll anstatt 1 Meter 1,5 Meter breit sein usw. …
- … Ihr habt durch konkludentes Verhalten einen Architekten mit der Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung) beauftragt. …
- … auf die Nebenkosten aufmerksam machen müssen. Mit dem Auftrag an ihren Architekten hat sich die Holzbaufirma den Auftrag gesichert, denn mit dem …
- … mit erledigt statt dem Bauherrn klar zu sagen: Such dir einen Architekten, der eine Planung macht und eine Ausschreibung und dann komm …
- … Angebotspreis. Keine Ausschreibung - kein Angebot! Gern vermitteln wir dir einen Architekten. Dessen Kosten verrechnen wir dann gerne mit dem Ausführungskosten, wenn …
- … erstmals nicht wir den Vertrag, sondern der Zimmermann mit dem freiberuflichen Architekten geschlossen, und wir nur ein unverbindliches Angebot über den Umbau …
- … Ja hätte Sie, denn in Ihrem Angebot stand eine Pos. Mit Architekten und Genehmigunskosten. …
- … und unsere Skizzen der Zimmerei übermittelt. Diese gab die dem freiberuflichen Architekten weiter. Anhand dieser Skizzen erstellte der Architekt seine Pläne, da …
- … nicht ganz zusagten, gab der Zimmermann uns die E-Mail Adresse des Architekten, mit dem wir dann die Änderungen per E-Mail durchsprachen. …
- … Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Architektenleistungen, Ingenieurleistungen) (Honorarordnung für Architekten …
- … Der Architekt behauptet er hätte die LPAbk. 1-4 durchgeführt, LP1 ist doch die …
- … spätestens hier aufgeklärt werden mit welcher Summe wir u.a. mit dem Architekten rechnen müssen? …
- … dann zahlen Sie weder das Architekten-Honorar noch die Gebühren des BA. Verweisen Sie beide an die Zimmerei. …
- … Oder wollen Sie (als Bauherr/Bauanfragesteller) zumindest die BA-Gebühren für die Fallbearbeitung lieber doch bezahlen und nur dem Architekten sein Honorar verweigern? Das wäre dann aber streng genommen …
- … inkonsequent, da sie mit der Bezahlung der BA-Gebühr in gewisser Weise anerkennen, dass sie Planerleistungen in Anspruch genommen haben, diese dem Planer mangels schriftlichem Auftrag aber nicht bezahlen wollen. …
- … Wenn der Generalunternehmer den Gesamtauftrag bekommt, sind Planungs- und Genehmigungsleistungen im Gesamtpreis inkludiert. Springt der Kunde zwischendurch ab und das Haus wird nicht gebaut, so muss er aber zumindest die bis dahin erbrachten Planerleistungen zahlen. Die Zimmerei hätte ihnen gleich nach dem ersten Telefonat genau solch einen Vorvertrag vorlegen sollen und sie anschließend zu ihrem Architekt schicken sollen, nachdem Sie festgestellt hat, dass sie allein auf …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt arbeitet kaum noch
- … Architekt arbeitet kaum noch …
- … wir bauen seit über einem Jahr ein Einfamilienhaus. Wir haben zu diesem Zweck einen Architekten nach HOAIAbk. mit den Leistungsphasen 1-8 beauftragt. …
- … der Baustelle weitergeht? Und wie sieht es mit der noch ausstehenden Bezahlung des Architekten aus, müssen wir ihm wirklich die komplette Summe …
- … bezahlen, obwohl er uns so hängen lässt? Leider wurde im Architektenvertrag keine Bauzeit festgehalten, er sagte damals nur, dass er von etwa 9 Monaten ausgeht. Da mein Mann den ganzen Tag arbeiten muss und ich mich um unsere Töchter kümmere, kann ich natürlich auch nicht so viel selber erledigen. Wir versuchen mit einigen Handwerkern abzustimmen wie es weitergeht, aber da nun unterschiedliche Gewerke sich miteinander abstimmen müssten, wollen die Handwerker dies auch lieber mit unserem Bauleiter, dem Architekten, abstimmen. Wir überlegen, ob wir einen Anwalt einschalten sollen, …
- … ist zwar nicht bei Ihnen direkt anwendbar, denn dazu hätte der Architekt sie mit Ihnen vereinbaren müssen, aber das BGBAbk. gilt etwa sinngemäß. …
- … Auch ein Bauingenieur kann seine Arbeit fortsetzen. Es muss kein Architekt sein. …
- … Leistungsphase 9 vereinbaren die Architekten sehr ungern. Viel Arbeit und Verantwortung, wenig Geld. …
- … Der Architekt ist dabei in der Haftung. Sie sollten dem Architekt diesen …
- … Dabei müssen Sie unterscheiden unter den vom Architekt geplanten Gewerken und dem Restausbau. Dabei sollten Sie Termine und Kosten …
- … Vermutlich ist es aus Vertragsgründen aber notwendig, dem Architekten Gelegenheit zu geben, Schlechtleistungen zu beheben und die Bauüberwachung doch …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bilanz des Bauträgers prüfen
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Vertrags - Vertragsänderungen -
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt kündigt, da Vertrauensverhältnis zerstört ist
- … Architekt kündigt, da Vertrauensverhältnis zerstört ist …
- … Kündigung des Architektenvertrages …
- … des Architektenvertrages …
- … Mich beschäftigt derzeit ein Problem mit unserem Architekten, der Aufgrund einer beabsichtigten Hinzuziehung eines Sachverständigen das Vertrauensverhältnis …
- … so stark gestört empfindet, dass er den Architektenvertrag gekündigt hat. Man muss dazu sagen, dass wir bisher keine Zweifel an seiner fachlichen Kompetenz hatten und auch haben. Wir möchten jedoch gern, dass ein zweiter Fachmann sich die Ausführungspläne nochmal ansieht und sich eine weitere Meinung bildet, da wir bereits in der Vergabephase von einigen Baufirmen zu hören bekommen haben, dass manche Dinge nicht ganz so zu realisieren sind oder andere Materialen genutzt werden müssen. Wir sprechen sicherlich nicht von riesen großen Abweichungen, aber ich kann sie als Laie nicht bewerten. Unsererseits liegt derzeit nur ein Angebot eines Sachverständigen vor, welchen wir nach belieben auf Stundenbasis hinzuziehen können. Er übernimmt somit keine Bauleitung wie in der LPAbk. 8. Sofern wir aber möchten, würde er uns auch bei den Abnahmen begleiten. Diese wurde unsererseits dem Architekten so eröffnet. Dieser empfindet dies als Vertrauensbruch und meinte, …
- … Nur muss ich mich fragen, ob es normal ist, dass ein Architekt so handelt, wenn man einen zweiten Mann darüber gucken lässt. Was …
- … ein Architektenvertrag ist in der Regel ein Werkvertrag. Ein Werkvertrag kann vom Besteller (Ihnen) jederzeit gekündigt werden (§ 649BGB). Dafür wird dann ein Teil der Vergütung fällig. …
- … Der Werkunternehmer/ Architekt kann den Vertrag nicht so einfach kündigen. Er braucht dafür …
- … aus dem Grundsatz von Treu und Glauben hergeleitet. Dafür muss dem Architekten die Fortführung des Vertrages unzumutbar sein. Die Gründe werden durch …
- … ist mir als Grund bisher nicht bekannt. Wichtige Gründe wären, keine Bezahlung, wüste Beschimpfungen etc. …
- … Stelle leichte Sorgen machen, warum der Architekt so reagiert. Es kann aber auch sein, dass es sich nur um gekränkten Stolz handelt. …
- … Was soll denn das, wenn der Architekt ordnungsgemäß gearbeitet hat, dann hat er doch nichts zu befürchten. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Vom Architekten hinters Licht geührt?
- … Vom Architekten hinters Licht geührt? …
- … ich versuche mich mal kurz zu halten bzgl. unserer Geschichte mit unserem Architekten. Ich habe zwar wenig Hoffnung, dass wir aus der …
- … Wir bekommen vom Kollegen einen Architekten empfohlen, welcher mit einer günstigen Baufirma zusammenarbeitet. Ich schreibe dem …
- … Architekten also eine E-Mail und lasse mir grobe Zeichnungen für ein …
- … 150 m² Haus machen. Der Architekt soll 3000 für Bauantragsunterlagen, Statik und Wärmeberechnung bekommen. Er macht deutlich, dass er nicht zu der o.a. Baufirma gehört, sondern ein freier Architekt ist und uns die ausführende Firma nicht vorschreibt. …
- … uns einmal persönlich und der Architekt teilt mit, dass wir mit seiner Arbeit für 3000 anfangen können zu bauen. …
- … Irgendwann sind wir mit der Zeichnung zufrieden und ich schreibe per E-Mail, dass wir uns für eine Zusammenarbeiter mit ihm entschieden haben. Er macht schnell die Grundrisse und den Schnitt für die Kreditanfrage fertig. Wir entscheiden uns dann gegen die Zeichnungen, da mehrere Meinungen der Zeichnung eine glatte 6 geben. Wir wollen die Zusammenarbeiter beenden, der Architekt droht aber mit 500 die er für die bisherige Arbeit …
- … aus dem Fenster zu werfen einigen wir uns darauf, dass der Architekt den Grundriss überarbeitetet. …
- … E-Mail Korrekturen mit einem Grafikprogramm durchführe, der Architekt diese dann lediglich in eine Zeichnung umsetzt. Beratung oder Ideen seinerseits kommen nicht. Auch wird nicht auf die Sonneneinstrahlung eingegangen, dieses fällt uns erst spät auf, sodass wir den Architekten auf diesen Missstand hinweisen. Die Korrekturen nehme wieder nur …
- … Der Architekt erwähnt, dass es sich bei den Zeichnungen nicht um Ausführungsplanung im …
- … nur der Maßstab 1:100 vor. Auf Nachfrage werden die Werte vom Architekten korrigiert und der Maßstab 1:75 nachgeliefert. Hier korrigiert der Architekt …
- … hat und der Boden ausgehoben werden muss. Laut Bodengutachter muss der Architekt oder Statiker einen Schnitt erstellen und feststellen, wieviel Boden entnommen und …
- … wieviel aufgeschüttet werden muss. Weder Architekt, noch der beauftragte Statiker vom Architekten erklären sich dazu bereit. …
- … mit, dass sie mit den vorliegenden Plänen nicht bauen können. Der Architekt habe am Telefon gesagt, dass eine Ausführungsplanung nicht Teil des Vertrags …
- … auf Email Kontakt und der Aussage, dass wir uns für den Architekten entschieden haben. …
- … Was haltet ihr von der Arbeit des Architekten? Sind wir einfach zu blauäugig gewesen, oder wurden wir hier …
- … 1. für 3000 bekommt man nicht einmal eine Architektenplanung bis zur Baugenehmigung, erst recht nicht noch eine Statik und …
- … 2. Sie haben also selbst einiges falsch gemacht (vgl. Threads zu Architektenhonoraren, ganz frisch 1019 und 1022 unten) …
- … 4. wir kennen die konkreten erbrachten Leistungen des Architekten nicht, daher keine Stellungnahme möglich …
- … Wenn Sie an der Leistung und an dem Honorar Ihres beauftragten Architekten haben, lassen Sie diese prüfen, von einem Sachverständigen für dieses …
- … Sie eine verlässliche Grundlage für Ihre behaupteten Mängel am Werk des Architekten und ggf. dann auch für Minderungen der Vergütung, etc. …
- … > Der Architekt soll 3000 für Bauantragsunterlagen, Statik und Wärmeberechnung bekommen < …
- … Ihre eigene Arbeit auch 3 mal neu machen (vor allem ohne Bezahlung!). …
- … eigene Arbeit bezahlen, sondern doch eher das Risiko Planungsfehler des externen Architekten selbst evtl. zu übersehen. …
- … Der Architekt soll 3000 für Bauantragsunterlagen, Statik und Wärmeberechnung bekommen. …
- … Rechnen Sie doch mal mit einem eher unterdurchschnittlichen Architektenstundensatz von nur 50 . …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Deutliche Kostenüberschreitungen bei Vorgartenumbau mit Bauleiter
- … Wenn Sie einen Bauleiter haben, dann sollte die Rechnung vor Bezahlung auch über seinen Tisch gehen und geprüft werden. Alle Positionen müssen …
- … Es gibt auch die Möglichkeit einen weiteren, privat beauftragten Sachverständigen (Bauingenieur, Architekt, öffentl. best. Sachverständige etc.), hinzuzuziehen, welcher die Rechnungsprüfung übernimmt. Dazu Bedarf …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt verweigert Arbeit
- … Architekt verweigert Arbeit …
- … Unser Architekt hat uns nun mündlich eröffnet, dass er keine weiteren Arbeiten …
- … für uns ausführen wird und das, bei bestehendem Architektenvertrag. …
- … Es sind für die Restarbeiten noch einige Dinge ungeklärt, teilweise auch wegen fehlerhafter Planung, und in den Wochen seit Einzug ist fast nichts mehr passiert. Wir hatten schon klar die Restarbieten schriftlich aufgelistet und mit Terminvorgaben für Rückmeldungen/Klärungen/Fertigstellung an den Architekten geschickt. Die Termin sind meist ohne Ergebnis verstrichen, stattdessen …
- … Letzteres sehen wir übrigens ähnlich, allerdings Aufgrund mangelnder Architektenleistung in Qualität und Quantität, was wir schon massiv durch Eigenleistung …
- … Kündigung angedroht), schon allein aus Gewährleistungsgründen. Allzu viele Zahlungen an den Architekten sind auch nicht mehr offen. Wir denken, er soll auch …
- … Architektenvertrag und Mitwirkung des Bauherrn …
- … 1. Lassen Sie den Vorgang (Durchführung von Restarbeiten, Leistungsmängel) durch einen erfahrenen Sachverständigen für Bau- und Architektenleistungen prüfen (meist sehr hilfreich ist auch ein Mediator). Dieser …
- … Wenn die Sachlage wirklich so ist, dass Informationen von Architektenseite nach mehrmaliger Aufforderung nicht gebracht werden geht's nur mit …
- … Bevor Architekten das wieder viel zu einseitig finden: Ja, die Schilderung der …
- … Wenn Sie mit Mängeln wegen Nachlässigkeit/Unfähigkeit des Architekten rechnen (und das Geld dafür noch reicht), sollte natürlich auch …
- … > > Allzu viele Zahlungen an den Architekten sind auch nicht mehr offen << …
- … Aber oftmals hat der Architekt auch mal irgendwann die Schnauze voll. …
- … liegen, sollen die Handwerker erstmal das Gewerk mängelfrei fertigmachen, bevor der Architekt wieder Kohle bekommt. …
- … Wenn der Architekt schon mehrmals die Brocken hinschmeissen wollte, wird es ja nen Grund dafür geben. …
- … Natürlich wird's nen Grund geben, wenn so ein mimosenhafter Architekt hinschmeißt. In diesem Fall ist er offensichtlich an seiner eigenen …
- … an Stelle der Bauherren auch nicht über einen Anwalt gegen den Architekten vorgehen, mit dieser Vorgehensweise wird nur gutes Geld schlechtem Geld …
- … und Mängelbehebung direkt mit den betroffenen Firmen abklären und das Kapitel Architekt ad acta legen. …
- … Macht euch doch bitte mal von eurer Vorstellung frei, dass alle Architekten Gutmenschen sind, es gibt immer solche und solche (die Bauforums …
- … architekten mal ausgeschlossen) …
- … auf die Idee den Fragesteller als Lügner zu bezeichnen noch den Architekten als unfähig darzustellen. …
- … (die fehlen, weil kein Plan existiert), verliert gerade ein 'minderfähiger' Architekt sehr schnell die Lust. Beleidigt sein ist leichter als mangelndes Wissen einzugestehen. …
- … 3. Selbst wenn es Gründe gegeben hat, den Kram hinzuwerfen, das darf weder der BH (den das wirtschaftlich ruinieren kann) noch der Architekt (der das wissen MUSS, darum ist allein die Drohung eigentlich …
- … Auch wenn's im Forum auf niemand zutrifft, es gibt unfähige Architekten (und Maurer, Bäcker, Verwaltungsbeamte, Lehrer ...) …
- … Architekten mit Infos zu versehen: Will der Mann nicht mehr, weil …
- … Eine Stellungnahme des Architekten hätte ich auch sehr gerne gelesen, werden wir aber wohl …
- … (mache ich vielleicht noch später, wenigstens einige). Nur kurz zum Thema Bezahlung : Alle Teilrechnungen vom Architekten wurden umgehend bezahlt. Es sind …
- … Laut Rohbauer wurde exakt nach Aufriss des Architekten gebaut. …
- … Bei der Rohbauabnahme hat der Architekt gesagt, er habe …
- … Der Architekt wollte eine Stufe aufbetonieren, was statisch nicht möglich war. …
- … Nicht mehr und nicht weniger aber das schnell. Sollte man die Architektenkammer informieren und um Rat fragen? …
- … in aller Frühe gerade noch die Estrichleger stoppen kann und den Architekten zur Klärung aus dem Bett telefonieren muss und sich zeigt, …
- … So viel für heute. Was haltet Ihr vom Gang zur Architektenkammer? Würde ich eigentlich gerne vermeiden, weiß mir aber im Moment …
- … eigenen Erfahrung nach nicht sinnvoll. Die Kammer ist eine Standesvereinigung der Architekten, bestmögliches Ergebnis ist eine gemeinsames Gespräch zur friedlichen Klärung (aber …
- … ...). Bei uns (auch in Hessen) führte es nur zu einer Architektin, die offenbar juristische Beratung erhalten hatte, was als Mindestleistung zu …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Über 60.000 € Mehrkosten - ist in unserem Fall Schadenersatzforderung möglich?
- … Falle lohnt, eventuell den Rechtsweg zu beschreiten oder zur Schlichtungsstelle der Architektenkammer zu gehen. …
- … einem Erbpachtgrundstück in Hessen. Wir haben uns eine mit Passivhäusern erfahrene Architektin gesucht und waren mit ihrer Arbeit anfangs auch zufrieden. Die …
- … DG mit Dachterrasse. Die Baukostenschätzung fand ohne Bodengutachten statt, das die Architektin dann erst zeitgleich mit dem Start der Erdarbeiten ausführen ließ. …
- … die Erde belastet und auch nicht zum Wiederverfüllen geeignet, wovon die Architektin in ihrer Kostenschätzung ausgegangen war. Sie hatte für Erdarbeiten nur …
- … gebaut werden. Dies wurde so zwischen Tür und Angel beschlossen, die Architektin nannte uns Mehrkosten von ca. 15-20.000 . …
- … Der Punkt, den ich ansprechen möchte ist: Jetzt erzählt die Architektin uns, dass zu der weißen Wanne noch Mehrkosten Aufgrund der …
- … Natürlich haben wir die Architektin schon darauf angesprcohen auch bezüglich Schadenersatz, dazu meinte sie nur, …
- … Vorweg ganz klar - die Haftpflicht der Architektin wird wohl nicht eintreten. Zwar ist mittlerweile auch das Kostenrisiko …
- … Hat die Architektin das nicht gemacht, wäre es nicht gut. …
- … Bauherr muss - sofern freiwillig vom Architekten nichts kommt - doch mal seine Kasse im Auge behalten. Also Soll-Ist Vergleiche einmal auf der Angebotsebene und zum anderen auf der Schlussrechnungsebene machen (oder der Architektin fürchterlich wohin treten, dass DIE es macht). …
- … Oder hatte die Architektin eine Vollmacht? (hoffe ich nicht). …
- … zu sparen, aber die Kostenkontrolle bzw. Gesamtübersicht der Kosten dann der Architektin überlassen, schließlich bezahlen wir sie doch dafür ... dachten wir …
- … Was ich mich halt frage, ist, ob es nicht seitens der Architektin verantwortungslos war, ohne Auflistung und Verdeutlichung aller Konsequenzen den Kellerbau …
- … einen Auftrag für die weiße Wanne z.B. oder anderes unterschrieben. Die Architektin sagte uns anfangs schon sie arbeitet fest mit einem Rohbauer …
- … 1) Ausschreibungen sind Sache der Architektin, ifihadahammer hat da gar nichts zu suchen. …
- … arbeite ich immer zusammen, Rohbau ohne Ausschreibung ist eine Unverschämtheit. Jeder Architekt hat einen Stamm von Firmen, ja, Aber trotzdem sollte da Wettbewerb …
- … Firmen die Aufträge, wenn Sie selber nichts unterschrieben haben und die Architektin keinen Auftrag hatte. …
- … berät. Und eine Kollegin/einen Kollegen, der mal die Leistungen Ihrer Architektin nachprüft. …
- … helfen, das Ergebnis wird aber bestenfalls eine gewisse Honorarkürzung bei der Architektenleistung sein. …
- … Ein Kritikpunkt: der billig-Hammer ist etwas, das ein brauchbarer Architekt sich nicht ohne weiteres zumuten lässt. Er überwacht schließlich meist den …
- … tausend Kleinigkeiten gemacht worden, die uns einfach mal so von der Architektin zugewiesen wurden, weil wir da in der Nähe der Baustelle …
- … bzw. diese komplett selbst zu machen - eigentlich hatten wir der Architektin schon zu Beginn gesagt, dass sie nur das einplanen soll, …
- … nicht durch. Die Rechnung ist mit allen Maßen wohl von der Architektin geprüft worden, bei einer Rechnungsgesamtsumme von ca. 85.000 (hinzu kamen …
- … genau, wie wir diese Rechnung neutral prüfen lassen können, denn die Architektin hat sie zwar geprüft, aber wir glauben nicht, dass sie …
- … Das Prüfergebniss der Architektin ist nichts anderes als eine Empfehlung! …
- … Und sucehn Sie sich einen in Abrechnung und Bauleitung erfahrenen Architekten als Helfer - die Kollegin scheint da entweder unerfahren oder …
- … Die Rechnung ist von Dezember 2006, sie ging direkt an die Architektin, wir bekamen sie erst Wochen später zu Gesicht ... die …
- … Bezahlung lief über Abschlagsrechnungen ... …
- … nur Ausschreibung/Vergabe/Bauleitung (war unser Bauleiter nach dem Rauswurf der Architekteuse ...). Die haben allerdings genug zu tun, ich weiß natürlich …
- … @Dühlmeyer: Oder muss es unbedingt ein Architekt für die Prüfung sein? :-) …
- … (Und Architekten, die in so was schlecht sind ;-() …
- … wird doch nicht die selbe Architektin sein? ... …
- … zusammenschustern könnte Ärger geben. Bei uns kam tatsächlich das Bauamt zur Abnahme und hat besonders auf Geländer an Fenstern und Treppen geachtet (ist ja auch am einfachsten zu kontrollieren, die DINAbk. ist einigermaßen klar). Wenn da etwas nach Bastelei aussieht, heißt es vermutlich keine Abnahme, keine Nutzungserlaubnis, kein Einzug . Muss nicht passieren, meist kommt eh niemand vorbei, aber es könnte ja ... (Lag bei uns am Architekt - Ärger: kein Architekt, keine Gesamtbauleitung, einzelne Fachbauleiter zum …
- … ich noch viiiele Kleinigkeiten schreiben - immer wenn wir aber die Architektin auf irgendwas angesprochen haben, wurde es irgendwie zurecht begründet ... …
- … Denn für Abrechnungsfehler z.B. haftet die Architektin ggf. mit. …
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Architekt, Bezahlung" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Architekt, Bezahlung" oder verwandten Themen zu finden.