Hallo,
folgender Sachverhalt. Wir war bei einem Ortsansässigen Architekten der in einer Anzeige mit "Schlüsselfertiges bauen zum Festpreis" wirbt und das erste Gespräch wäre kostenfrei.
Daraufhin besuchten wir diesen Anwalt wo wir uns über das Projekt unterhielten. Er nannte bei diesem Gespräch uns einen Preis was dieses Objekt ca. kosten würde und meinte er müsste dies aber noch einmal durchkalkulieren.
Wir sollten uns doch noch einmal eine Woche später treffen. Nach dem zweiten treffen wurde uns ein Preis von ca. 25 % höher genannt wie anfänglich. Wir meinten darauf hin das dies zu teuer wäre und wollten von dem Projekt mit ihm Abstand nehmen.
Eine Woche später erhielten wir einen Anruf, er hätte eine Überraschung für uns und hätte nochmal kalkuliert, wir sollten doch mal vorbei kommen. Der Preis nun lag ca. 10 % höher wie vorher, aber es waren keine Fußbodenbeläge mehr drinnen, die Fliesen waren rausgerechnet usw. Hinweis vom Architekten: Wir können dies ja in Eigenleistung tun ..., Er hätte auch schon einen Entwurf angefertig wie das Haus aussehen könnte ... Wir sagte, ist zwar schön, aber ist immer noch zu teuer wir müssen darüber nachdenken ... Wir riefen ihn eine Woche später an und sagten das es uns zu teuer wäre und wir nehmen von dem Projekt Abstand.
Nun kam 5 Monate später eine Rechnung von dem Architekten für Leistungen für Kostenkalkulation sowie Entwurf die wir mit ihm vereinbart hätten.
Wir haben nie mündlich noch schriftlich einen Vertrag mit diesem geschlossen.
Ist dies Rechtens?
Ich rief ihn an und er meinte nur wir könnte froh sein über den geringen Betrag, er könnte auch nach HOAIAbk. abrechnen ... wenn wir das nicht zahlen würden, dann würde er halt so abrechnen ...
Was sollen wir tun?
Grüße
Sonja
Architekt will Geld ohne das ich ihn beauftragte
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Architekt will Geld ohne das ich ihn beauftragte
-
so ein Schluri
Das erste Gespräch ist kostenlos und Sie sind zu weiteren Terminen hingegangen ... oje oje.
Ein seriöser Architekt arbeitet nicht als Generalunternehmer!
Ein seriöser Architekt macht zuerst ein Honorarvertrag bevor er Leistungen erbringt.
Ein seriöser Architekt macht keinen Kuhhandel wie die Drohung nach HOAIAbk. abzurechnen.
Erkundigen Sie sich mal bei der Architektenkammer was das für ein Typ ist.
Gruß -
Hallo Herr Klaus
Vielen Dank für die aufmunternden Worte ...
Ich überlege momentan halt einen RA einzuschalten ob die erbrachten Leistungen wirklich zu zahlen sind ...
Er hat mir weder mündlich noch schriftlich mitgeteilt das es bei weiteren Gesprächen zu kosten kommen würde ...
er hat mich halt mit dem ersten geschätzten Preis gelockt mit ihm weiter zu arbeiten ... wenn er mir einen Preis genannt hätte wie in der Höhe der Kalkulation dann hätte ich eh gesagt das ist mir zu teuer ...
Was kann man da tun?
Grüße
Sonja -
schreiben Sie ihn freundlich an ...
schreiben Sie ihn freundlich an und bitten um Kopie des Angebotes, des Auftrages und um die Unterlagen der ausgeführten Arbeiten sowie um Besprechungsprotokolle.
Entweder ergeben die Unterlagen einen erteilten Auftrag oder das Ganze ist eine Luftnummer.
Gruß -
Danke ... so mache ich es
Vielen Dank! ,
das ist ein guter Hinweis ... so werde ich mal vorgehen , , , bin mal gespannt was er mir darauf antwortet ...
Vielen Dank!
Sonja -
@ Sonja
Zitat:
"Daraufhin besuchten wir diesen Anwalt wo wir uns über das Projekt unterhielten"
War das Wort "Anwalt" ein Versehen?
Gruß -
Hallo Klaus
Ups,
das war ein Versehen beim schreiben ... ich meinte natürlich wir besuchten den Architekten -
nochmal @Klaus
da sieht man mal wieder wenn man emozional schreibt und gleichzeitig daran denkt einen Anwalt einzuschalten was dabei rauskommt ...
Danke für den Hinweis
Grüße
Sonja -
@ Sonja
ich lese halt, bevor ich antworte. Daher meine Frage. Danke für Deine Antwort.
Gruß
Klaus -
Und rufen Sie ruhig mal bei der
Architektenkammer Ihres Bundeslandes an, fragen Sie, ob es üblich ist, das die Mitglieder dort so arbeiten, denn wenn er Sie zum Gesprächstermin für ein Haus einläd, dann aber den selbst vorgeschlagenen Preis nochmal nachkalkulieren muss, kommt dadurch unmöglich ein Vertrag zustande. Das ist in höchstem Maße unseriös und zielt nur darauf ab, Sie abzuzocken. -
@Bernd
Hallo Bernd,
ja, das ist wirklich in höchstem Masse unseriös ... Ich glaube das ich einen Anwalt einschalten werde. Der Betrag ist zwar immer noch überschaubar ... aber erst ist schon 4-stellig ... Es ärgert mich halt besonders das ich so abgezockt wurde. Wenn er mir gesagt hätte hier entstehen jetzt kosten, dann wäre ich soweit gar nicht gegangen .. Er bietet schließlich "schlüsselfertiges Bauen zum Festpreis" an ... da muss ich davon ausgehen, dass er mir den Festpreis auch mitteilen muss.
Mit der Architekten Kammer muss ich mir mal überlegen ... ich weiß nicht was es bringt wenn ich die dort anrufe?
Danke
Sonja -
Als Laie ...
Als Laie sehe ich das Problem darin, dass der erste (!) Termin kostenfrei war. Auf den zweiten sind Sie eingegangen. Da war nicht mehr von kostenfrei die Rede.
Gerechtigkeitsempfinden mal beiseite gelassen, weiß man nicht, wie Richter das sehen. Möglicherweise haben sie im rechtlichen Sinne einen Vertrag geschlossen.
Ich bin juristischer Laie, habe aber vor Gericht schon viel erlebt.
Daher dringend Rechtsanwalt einschalten! Gar nicht überlegen. Am besten bei der Kammer anrufen und nach entsprechendem Rechtsanwalt fragen. Ein Rechtsanwalt für Verkehrs- und Scheidungsrecht wäre hier fehl am Platze. -
@Rolf
Hallo Rolf,
vielen Dank für den Hinweis. Ich denke das werde ich auf jeden Fall tun ...
Aber hätte man mich nicht darauf hinweisen müssen das es ab sofort nicht mehr "kostenfrei" ist?
Wenn ich zu einem Fertighaus Unternehmen gehe, bekomme ich den Preis was mich das Haus bei denen kostet ...
Dieser Architekt wirbt mit den selben Mittel. Schmüsselfertiges Bauen zum Festpreis ...
Ich wollte nur den "Festpreis" wissen .. mehr nicht ...
Grüße
Sonja -
Weiß ich eben nicht
Deswegen ja der Hinweis, dass ich juristischer Laie bin. Ich habe selbst schon mal einen Vertrag geschlossen, von dem ich nichts wusste. Mündlich.
Hat mich damals 8000 DM gekostet. Situation war ähnlich. -
Leider sind auch mündlich geschlossene Verträge gültig
und das hier nennt sich "Architektenfalle".
Wenn Sie vor Gericht nicht durch ZEUGEN! nachweisen können, wie es war, wird es Ihnen wie so vielen ergehen und Sie zahlen oder nehmen den Architekt für Leistung die der schon abgerechnet hat.
Leider ist es hier nicht so wie im Autohaus, wo Sie sich ein unverbindliches Angebot einholen.
Viel Erfolg und eine guten im Baurecht erfahrenen Anwalt wünsche ich ... -
Sehe ich nicht ganz
so. Wenn der Architekt nicht in seiner Eigenschaft als Architekt, sondern als Anbieter "Schlüsselfertighaus" aufgesucht wurde, ist kein stillschweigender Architektenvertrag zustande gekommen.
Nach übl. Verkehrssitte werden Skizzen/Pläne für ein Angebot durch "Schlüsselfertiganbieter" ohne Berechnung erstellt.
Ist wirklich was für Juristen ... -
advocatus Diabolie
Ich habe ja bewusst "schwarz gemalt". Die ganze Konstellation Angebot schlüsselfertig und Architekt ist ja schon sehr undurchsichtig (vorsichtig ausgedrückt). So teuer kann der Rechtsanwalt nicht werden. Siehe Link (rechts unter Service) -
Vielen Dank
Hallo an alle die mir bisher geantwortet haben ...
Ich habe nun einen Anwalt eingeschaltet der die ganze Sachlageprüft. Er sieht das ganze auch unter dem Aspekt wenn "Schlüsselfertiges zum Festpreis" Bauen angeboten wird, muss er auch in der Lage sein einem einen Preis zu nennen. Wenn er nicht in der Lage ist, dann muss er einen mindestens darauf hinweisen das Kosten entstehen und mit einem einen Vertrag schließen ... Dies ist weder mündlich noch schriftlich geschehen ... hier zählt das Argument "konkludentes Handeln" nicht mehr ... bin mal gespannt was da raus kommt ... Ich finde es halt unfair das solche Leute die Berufsparte Architekt immer wieder in Verruf bringen ...
Wenn Ihr noch Tipps habt oder einen ähnlichen Fall kennt.. Bin für jede Hilfe dankbar ...
Grüße
Sonja -
Danke erstmal für Ihre Auffassung
" ... Ich finde es halt unfair das solche Leute die Berufsparte Architekt immer wieder in Verruf bringen ... ",
kann mich dem nur anschließen und hoffe, dass der "Kollege" von Ihrem Anwalt ordentlich ein's auf die Mütze kriegt.
Freundliche Grüße -
Es kommt auch darauf an ...
ob es ein freier Architekt ist, bzw. er den Namen Architekturbüro oder Beratender Ingenieur führt. In diesem Fall kommt mir der Architekt wie ein Bauträger oder Generalübernehmer vor. Eventuell liegt da schon ein Verstoß gegen die Berufspflichten vor, da muss drauf hingewiesen werden. Allgemein üblich ist auch, dass, wenn schlüsselfertiges Bauen von einem Bauträger usw. angebeoten wird, die Planungsleistungen in den Gesamtkosten enthalten sind. Da kommt dann zwischen Bauträger und Kunde gar kein Architektenvertrag zustande, sondern ein Bauvertrag, bzw. Kaufvertrag (mein ich zumindest, hoffe ich liege nicht falsch). Wenn Planungsleistungen nach HOAIAbk. abgerechnet werden sollen, dann müssen auch erkennbar Leistungsphasen erbracht oder erkennbar beauftragt worden sein. Das reine Anschauen von Musterhauszeichnungen gehört mit Sicherheit nicht dazu, aber wenn Sie den Architekten gebeten haben, den Entwurf zu überarbeiten und an Ihre Vorstellungen anzupassen, dann könnte man von einem mündlich abgeschlossenen Architeketnvertrag sprechen. Hat so etwas stattgefunden?
Gruß -
Hallo Andreas Lott
Hallo,
die Sache ist nun bei einem Anwalt ... er prüft das ganze erst einmal ... Eine Änderung des Entwurfs hat nur in dem Sinne stattgefunden das ich sagte er solle bitte eine Garage und einen Kamin mit einrechnen in das Kostenangebot ... Ob es hier bei schon um eine Entwurfsänderung kommt kann ich nicht sagen, aus diesem Grunde ging ich ja auch zum Anwalt ...
Grüße
Sonja
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