Architektenrechnung nach Skontofrist prüfen: Vorgehen, Fristen & Honoraranspruch?
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Architektenrechnung nach Skontofrist prüfen: Vorgehen, Fristen & Honoraranspruch?

Hallo,
unsere Architektin sitzt seit einiger Zeit auf zwei Schlussrechnungen (Dachdecker) in höherer Größenordnung. Die Rechnungen sind bei ihr kurz vor Weihnachten eingegangen. Aufgrund der Feiertage und ihres anstehenden Urlaubes haben wir noch eine weitere Abschlagszahlung vorgenommen, um dafür vereinbartes Skonto in Anspruch nehmen zu können.
Die Prüfung der Schlussrechnung dauert aber noch immer (erst die Feiertage, dann der Urlaub, jetzt?), sodass wir für den noch ausstehenden Betrag kein Skonto mehr geltend machen können.
Da stellt sich für uns die Frage: ist die Architektin nicht verpflichtet, die Rechnungen so zu prüfen, dass wir Skonto in Anspruch nehmen können. Durch die lange Prüfung ist uns ja ein tatsächlicher Schaden entstanden.
Wenn ja, könnte ich diesen Schaden (wir warten natürlich erst einmal die Höhe ab) an dem Architekten-Honorar kürzen?
Vielen herzlichen Dank und Gruß
adrian rohnfelder
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    Ich verstehe, dass Sie eine Architektenrechnung erhalten haben, bei der die Skontofrist überschritten ist. Hier sind einige Punkte, die ich bei der Prüfung berücksichtigen würde:

    • Prüffrist: Eine Architektin hat eine angemessene Zeit zur Rechnungsprüfung. Diese ist gesetzlich nicht exakt definiert, kann aber je nach Komplexität der Rechnung variieren.
    • Skonto: Der Skontoanspruch entfällt in der Regel nach Ablauf der Skontofrist. Es ist wichtig zu prüfen, ob die Skontofrist angemessen gesetzt war.
    • Honorarforderung: Die Architektin hat Anspruch auf ihr Honorar gemäß Architektenvertrag und HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).
    • Zahlungsverzug: Sollte die Rechnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Rechnungsprüfung bezahlt werden, kann Zahlungsverzug eintreten.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle, die Architektin um eine detaillierte Aufschlüsselung der Rechnung zu bitten und die Prüffrist sowie den Skontoanspruch zu klären. Bei Unklarheiten sollten Sie einen Anwalt für Baurecht konsultieren.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Skonto
    Skonto ist ein Preisnachlass, der gewährt wird, wenn eine Rechnung innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt wird. Der Skontosatz wird in Prozent angegeben und von der Bruttorechnungssumme abgezogen. Skonto dient als Anreiz für eine schnelle Zahlung.
    Verwandte Begriffe: Zahlungsziel, Rabatt, Nachlass
    HOAI
    Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie legt Mindest- und Höchstsätze für die verschiedenen Leistungsphasen fest. Die HOAI dient als Grundlage für die Honorarberechnung.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Leistungsphasen
    Schlussrechnung
    Eine Schlussrechnung ist die abschließende Rechnung für ein Bauprojekt. Sie wird gestellt, nachdem alle Leistungen erbracht wurden und dient der endgültigen Abrechnung des Projekts. Die Schlussrechnung enthält alle erbrachten Leistungen und die dazugehörigen Kosten.
    Verwandte Begriffe: Abschlagszahlung, Rechnungsprüfung, Abrechnung
    Architektenvertrag
    Ein Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Architekten, der die Leistungen des Architekten und die Vergütung regelt. Der Architektenvertrag sollte schriftlich abgeschlossen werden und alle wesentlichen Punkte des Bauprojekts enthalten.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, Leistungsbeschreibung
    Leistungsphasen
    Die Leistungsphasen sind die einzelnen Abschnitte eines Bauprojekts, die von Architekten und Ingenieuren erbracht werden. Die HOAI definiert neun Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenleistung, Projektplanung
    Zahlungsverzug
    Zahlungsverzug tritt ein, wenn ein Schuldner eine fällige Rechnung nicht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt. Im Falle des Zahlungsverzugs kann der Gläubiger Verzugszinsen und Mahnkosten geltend machen. Zahlungsverzug kann auch rechtliche Konsequenzen haben.
    Verwandte Begriffe: Mahnung, Verzugszinsen, Inkasso
    Rechnungsprüfung
    Die Rechnungsprüfung ist die Überprüfung einer Rechnung auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Bei der Rechnungsprüfung werden die erbrachten Leistungen, die Preise und die Berechnungen kontrolliert. Die Rechnungsprüfung dient dazu, Fehler und Unstimmigkeiten in der Rechnung aufzudecken.
    Verwandte Begriffe: Buchhaltung, Controlling, Finanzprüfung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was passiert, wenn die Architektenrechnung Fehler enthält?
      Wenn die Architektenrechnung Fehler enthält, sollten Sie diese schriftlich beanstanden und die Architektin auffordern, die Rechnung zu korrigieren. Die beanstandeten Positionen müssen nicht sofort bezahlt werden.
    2. Welche Fristen gelten für die Prüfung einer Architektenrechnung?
      Es gibt keine gesetzlich festgelegte Frist für die Prüfung einer Architektenrechnung. Die Frist muss jedoch angemessen sein und richtet sich nach dem Umfang und der Komplexität der Rechnung. Eine Frist von 2-4 Wochen kann als Richtwert dienen.
    3. Was ist die HOAI und welche Bedeutung hat sie für Architektenhonorare?
      Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie legt Mindest- und Höchstsätze für die verschiedenen Leistungsphasen fest und dient als Grundlage für die Honorarberechnung.
    4. Kann ich das Architektenhonorar kürzen, wenn ich mit den Leistungen unzufrieden bin?
      Eine Kürzung des Architektenhonorars ist grundsätzlich möglich, wenn die Leistungen mangelhaft erbracht wurden. Sie müssen die Mängel jedoch nachweisen und der Architektin Gelegenheit zur Nachbesserung geben.
    5. Was passiert, wenn ich die Architektenrechnung nicht bezahlen kann?
      Wenn Sie die Architektenrechnung nicht bezahlen können, sollten Sie sich umgehend mit der Architektin in Verbindung setzen und eine Zahlungsvereinbarung treffen. Andernfalls kann die Architektin rechtliche Schritte einleiten.
    6. Was ist eine Schlussrechnung und wann wird sie gestellt?
      Eine Schlussrechnung ist die abschließende Rechnung für ein Bauprojekt. Sie wird gestellt, nachdem alle Leistungen erbracht wurden und dient der endgültigen Abrechnung des Projekts.
    7. Was bedeutet Skonto bei einer Architektenrechnung?
      Skonto ist ein Preisnachlass, der gewährt wird, wenn die Rechnung innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt wird. Die Skontofrist und der Skontosatz sind in der Rechnung angegeben.
    8. Wie kann ich mich gegen eine zu hohe Architektenrechnung wehren?
      Wenn Sie der Meinung sind, dass die Architektenrechnung zu hoch ist, sollten Sie die Rechnung detailliert prüfen und gegebenenfalls ein Gutachten einholen. Sie können auch die Architektenkammer um eine Schlichtung bitten.

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  2. Rechnungsprüfung: Skontoabzug vs. Rückforderung zu viel gezahlten Geldes

    was hindert Sie daran
    eine Rechnung ungeprüft unter Abzug von Skonto zu bezahlen? Sie könnten ja dann, wenn die Rechnung nicht stimmt (vielleicht zu Hoch ist) von der Firma das zu viel gezahlte Geld zurückfordern?! Dann brauchen Sie der Architektin keinen Vorwurf wegen Feiertagen, Urlaub und übertriebener Gründlichkeit zu machen.
  3. Architektenrechnung: Prüfdauer, VOB-Fristen & Skonto-Vereinbarungen

    Wieso schickt ...
    der Dachdecker zwei Schlussrechnungen?
    Und was sagt denn Ihre Architektin, warum die Prüfung so lange dauert. Wobei so lange eigentlich gar nicht so lange ist, weil Sie nach VOBAbk. 8 Wochen zur Prüfung haben.
    Und wie hoch ist denn die max. Differenz?
    Und was ist zum Skonto vereinbart?
    Wenn die Skonotfrist richtig vereinbart ist, war die eh um die Ecke, bis eine sachgerechte Prüfung durchgeführt ist. Oder erwarten Sie, dass Ihre Architektin für Sie auf Urlaub, Schlaf, Wochenende und Familie verzichtet.
    Sie ist Ihre Geschäftspartnerin, nicht Ihre Sklavin.
    Sorry, aber wer Skontovereinbarungen trifft und mit den Geldern kalkuliert, sollte auch entweder Verluste durch nicht ausreichende Prüfung einkalkulieren (und den Architekt dafür von der Haftung freistellen) oder für die restsumme auf Skonto verzichten, dafür aber eine saubere Prüfung erhalten.
  4. Schadensminderungspflicht: Skonto durch Teilzahlung sichern

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Extrempositionen
    Das waren jetzt zwei extreme Sichten. Der Beitrag von Uwe Tilgner zeigt allerdings auf, dass Sie als Auftraggeber eine Schadensminderungspflicht haben. Durch Teilzahlung innerhalb der Skontofrist können Sie den Schaden beliebig mindern, sogar bis auf Null. Ich weiß nicht, um welche Summen es geht, aber wenn Sie z.B. alles bis auf 2.000 € als skontofähigen Abschlag bezahlt hätten, ggf. nach Rücksprache mit der Architektin, würden wir bei 3 % Skonto um 60 € diskutieren.
    Als Architekt gehe ich davon aus, übliche Prüffristen zur Verfügung zu haben, bei umfangreichen Rechnungen ggf. die maximalen Zeiträume, die die VOBAbk. einräumt. Lässt sich mein AGAbk. auf Skontofristen ein, die darauf erheblichen Einfluss haben, erwarte ich, dass er mich anspricht: "ist da die Prüfung zu schaffen? " Es kann schließlich nicht sein, dass mein AG sich mit dem AN zusammentut, 10 % Skonto bei Zahlung in 3 Tagen vereinbart und mich dann auf Schadenersatz in Anspruch nimmt.
    Erst wenn ich mich auf verkürzte Prüfungsfristen einlasse (was m.E. eine Änderung des Architektenvertrags ist), bin ich in der Verantwortung. Für den Urlaubsfall müsste ich dann ggf. eine Vertretung einsetzen. Selbstverständlich würde ich zur Schadensminderung einen vertretbaren Abschlag anweisen, wenn sich die Prüfung doch über die Skontofrist hinaus verzögert.
  5. Skonto retten durch Abschlagszahlung? Rechtliche Einschätzung

    Foto von

    ich rudere zurück
    Das Skonto mit einer eingeschobenen Abschlagszahlung teilweise zu retten scheint nicht zu gehen:

    In meinem Beitrag ist deshalb Absatz 1 falsch und der letzte Satz scheint auch nicht zu funktionieren.

  6. Skontoanspruch: Fehler in Architektenrechnung mindert Betrag

    Damit wäre es aber egal ...
    wie lange die Architektin prüft, wenn sie auch nur einen Fehler in der Rechnung findet, der den Betrag mindert.
    Beispiel.
    Schlusszahlungsforderung 10.000,00 €
    geprüfte Summe 9.999,99 €. Kein Skontoabzug. Zumindest nicht von den 9.999,99. Dann lieber die 10.000 abzAbk.ügl. Skonto.
  7. Architektenrechnung: Rechtssichere Lösung vs. juristischer Vorgang

    das Leben scheint immer komplizierter zu werden ...
    Ihr müht Euch hier redlich ab, um eine "rechtssichere" Lösung zu finden. Irgendwie habe ich aber das Gefühl es dreht sich alles nur noch um einen juristischen Vorgang, wo nebenbei noch gebaut wird.
    Da der Fragesteller nichts Preis gibt, außer seine subjektive Sicht des Vorgangs, kann man auch keine exakte Antwort geben.
    Dabei gäbe es eine ganz einfache, rechtssichere und auch praktikable Lösung.
  8. Architektenhonorar: Information statt Klage – Schadenminderung

    Hallo, danke für die vielen Informationen. Es geht ...
    Hallo,
    danke für die vielen Informationen. Es geht mir nicht darum, sofort die Architektin zu verklagen, sondern erst einmal um Information, da wir schon so einigen Ärger mit der jungen Damen hatten.
    Da ich selber freiberuflich tätig bin, erlaube ich es mir, dieselben Ansprüche an Andere zu stellen, die ich auch an mich selber stelle; und da würde ich nun einmal alles dafür möglich machen, dass meine Auftraggeber finanzielle Chancen wahrnehmen können. Sicherlich fahre auch ich in Urlaub, aber immer in Abstimmung mit meinen Aufträgen und Sätze wie "ich muss jetzt zum Volleyball" oder "ich bin total urlaubsreif wegen Eurem Auftrag" würde ich mir nie erlauben zu sagen. Dies nur mal als ganz kurze Vorgeschichte.
    Schadenminderung, daher habe ich ja eine weitere Abschlagszahlung bezahlt. Allerdings halte ich die Lösung: alles bezahlen, Skonto in Anspruch nehmen, und dann zu viel bezahltem Geld hinterher rennen für nicht unbedingte die Beste.
    Das Skonto hat die Architektin direkt mit den Fachfirmen ausgehandelt. Wir haben sonst die Angebote nicht "gedrückt", sondern dafür jeweils Skonto ausgehandelt. Dieser Vortrag kam wie o.g. von der Architektin und sie hat auch entsprechend verhandelt und dies uns dann auch als "quasi Einsparung" verkauft. Daher bin ich auch davon ausgegangen, dass sie dann auch alles dafür tut, dass wir die Einsparung auch wahrnehmen können. Ich tue ja auch alles dafür, ihr Honorar pünktlich und in voller Höhe zu bezahlen.
    Ich bin einfach frustriert, dass ich während unserem Bau immer wieder feststellen musste, dass wir als Bauherren alles akzeptieren und dann auch noch in voller Höhe pünktlich zu zahlen haben, Architektin und Fachfirmen aber nur "mittelmäßige Leistung" (O-Ton Architektin) abliefern müssen.
    Danke schön noch mal und Gruß
    adrian rohnfelder
    • Name:
    • adrian rohnfelder
  9. Skontoabzug bei Teilrechnungen: Gesamtanspruch gefährdet?

    Gab es da nicht
    auch mal was bzgl. des Skontoabzuges auch bei Teilrechnungen, welcher dann ungerechtfertigt ist wenn nur eine einzige Teilrechnung oder auch die SR nicht in der Skontofrist beglichen wurde?
    Sprich, der AN abgezogenes Skonto aus meinetwegen 3 Teilrechnungen nachfordern kann weil die SR dann nicht innerhalb der skontofrist beglichen wurde und somit der Gesamtanspruch auf Skonto erlischt?
    Herr Dühlmeyer und Herr Stubenrauch? Ist Ihnen da etwas bekannt.
  10. Skonto bei Handwerkerrechnungen: Üblichkeit & Bedingungen

    Also bei Handwerkerrechnungen ...
    ist Skonto ohnehin unüblich und nur dann möglich, wenn der AN dies audrücklich in seinem Angebot angeboten hat. Das Skonto wird nur von der Schlusszahlung abgezogen, die Abschlagszahlungen sind ohne Abzug zu bezahlen. Nur eine einzige zu spät gezahlte Abschlagsrechnung führt zum Verlust des Skontoanspruchs. Ich habe nicht alle vorangegangenen Beiträge gelesen, deshalb frag ich nochmal: Was ist mit dem Skonto, wenn bei der Prüfung einer Abschlagsrechnung festegstellt wird, das die Abschlagssumme zu hoch ist, weil z.B. die Summe nicht dem Baufortschritt entspricht und entsprechend weniger Abschlag gezahlt wird. Was ist, wenn eine Abschlagszahlung wegen Unprüfbarkeit nicht bezahlt wird, da Massenermittlungen vom AN fehlen, die der AN noch liefern muss? Und was ist mit Sicherheitseinbehalten, die zum Beispiel erst nach Vorlage einer Bürgschaftsurkunde ausgezahlt werden? Welchen Einfluss hat das auf die Skontoklausel?
    Gruß
  11. Skonto für einzelne Raten: BGH-Urteil zum Zahlungsplan

    Foto von

    kommt auf die Vereinbarung an
    BGH VII ZR 186/99, Urteil vom 29.06.2000
    Vereinbaren die Parteien ein Skonto für jede einzelne Rate eines Zahlungsplanes, ist das Skonto für jede fristgerecht gezahlte Rate auch dann verdient, wenn andere Raten nicht fristgerecht geleistet werden.
  12. EP-Verträge: Skonto bei Abschlagszahlung mit geprüftem Aufmaß

    der nach dem Vertrag geschuldete Betrag
    ... steht doch bei EP-Verträgen erst nach Rechnungsprüfung fest. Insofern glaube ich doch, dass die Abschlagszahlungs-Skonti OK sind.
    Bewährt hat sich die Formulierung:
    "3 % Skonto bei Zahlung innerhalb 10 Werktagen, bei Schlussrechnungen mit vorab geprüftem Aufmaß".
    Freundliche Grüße
  13. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

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    Architektenrechnung prüfen: Skonto sichern & Honoraranspruch wahren

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Prüfung von Architektenrechnungen nach Ablauf der Skontofrist. Es wird erörtert, ob und wie durch Abschlagszahlungen Skontoansprüche gerettet werden können und welche Fristen bei der Rechnungsprüfung zu beachten sind. Zudem wird die Bedeutung klarer Skontovereinbarungen hervorgehoben und auf mögliche Fallstricke hingewiesen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Skontoanspruch: Fehler in Architektenrechnung mindert Betrag kann bereits ein geringfügiger Fehler in der Rechnung den Skontoanspruch gefährden. Daher ist eine sorgfältige Rechnungsprüfung unerlässlich.

    ✅ Empfehlung: Der Beitrag Schadensminderungspflicht: Skonto durch Teilzahlung sichern betont die Schadensminderungspflicht des Auftraggebers. Eine Teilzahlung innerhalb der Skontofrist kann den Schaden minimieren.

    📊 Zusatzinfo: Die VOB sieht eine Prüffrist von 8 Wochen für Architektenrechnungen vor, wie im Beitrag Architektenrechnung: Prüfdauer, VOB-Fristen & Skonto-Vereinbarungen erwähnt wird. Es ist wichtig, diese Frist im Auge zu behalten.

    👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie Ihre Skontovereinbarungen genau. Der Beitrag Skonto für einzelne Raten: BGH-Urteil zum Zahlungsplan verweist auf ein BGH-Urteil, das die Bedingungen für Skonto bei Zahlungsplänen präzisiert. Klären Sie im Zweifelsfall Ihren Honoraranspruch mit einem Anwalt für Architektenrecht.

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