Ich habe mit einem Architekten einen Architektenvertrag geschlossen und auf der Basis ein Einfamilienhaus gebaut. Das Haus ist soweit auch fertig.
Die Abrechnung mit dem Architekt erfolgt über HOAIAbk., bzgl. Entwässerungsgesuchs ist vereinbart, dass die Honorierung sich nach §§ 73,74 HOAI richtet. Soweit so gut.
In der Kostenschätzung wird für die Entwässerungsplanung mit einem Betrag von 1.500 € gerechnet, irgendwann hat der Architekt mal mündlich gesagt, dass dafür mit 2.500 € gerechnet werden kann. Die Schlussrechnung hierfür sieht jetzt einen Betrag von 4.200 vor, Basis für die Abrechnung ist die Kostenfeststellung (Rechnungen der Handwerker).
Das Honorar ist im Vergleich zur ursprünglichen Kostenschätzung um 180 % höher ausgefallen. Muss ich die Rechnung bezahlen?
Honorar Entwässerungsgesuch
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Honorar Entwässerungsgesuch
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Servus,
habe ich das richtig gelesen?
€ 4.200,- Honorar für ein Entwässerungsgesuch eines EFHAbk.?
Ist ein bisschen heftig.
Auf welcher Basis genau wurde diese Honorar ermittelt? -
Hi Michael, vielen Dank für die Nachfrage. Als ...
Hi Michael,
vielen Dank für die Nachfrage. Als Basis wurde die Rechnung des Rohbauers verwendet und die Teile daraus, die für die Entwässerung notwendig waren berücksichtigt, z.B. Erdarbeiten (Ausheben Rohrgräben, Ausheben für Kontrollschacht, Einbau von Füllmaterial für Drainageleitung, , Einbau und liefern von Rheinsand), dann Entwässerungsarbeiten (Abwassergrundleitungen, PVC-Abzweige, PVC-Bögen, Rückstauklappe, Kontrollschacht) und die Drainagearbeiten (z.B. Kontrollschacht, Grundmauerschutz ...). -
Sorry, aber ...
Servus,
interessante Version ein Honorar zu berechnen. Mal was Neues.
Ihr habt einen Vertrag mit dem Architekten geschlossen, nach HOAIAbk.?
Danach schuldet er Euch eine genehmigungsfähige Planung, dazu gehört landläufig auch ein Entwässerungsgesuch.
Das ist nach meinem Verständnis mit den LPAbk. 1-4 mit erledigt.
Interessant wäre die Bausumme auf der das gesamte Honorar basiert zu kennen. -
Nene ...
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sehe ich auch so, grundsätzlich ist die Entwässerung ...
sehe ich auch so, grundsätzlich ist die Entwässerung separat. Ich habe auch kein Problem, das Entwässerungsgesuch entsprechend zu bezahlen, nur bin ich nicht bereit eine Steigerung von 1.500 auf 4.200 € zu akzeptieren. -
Entwässerungsgesuch
Hallo,
das Thema wird immer wieder angesprochen und ich bin der Meinung, dass das Entwässerungsgesuch eine extra Leistung ist. Diese muss vereinbart werden. Die Vergütung sollte man vorher vereinbaren, z.B. Stundensatz. Über die Höhe der Vergütung kann ich nur sagen, eine teuere Planung.
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