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Gutachter-Honorar  -  wie kann Kunde Höhe prüfen?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Gutachter-Honorar  -  wie kann Kunde Höhe prüfen?

Wie kann ich das berechnete Honorar prüfen? Gibt es Honorar-Listen zum Einsehen?
Fakt:
"Blauäugig und in Panik" hatte ich einen Gutachter beauftragt. Ein von der Architektenkammer vereidigter Gutachter (er ist Architekt) hat einen Mangel in unserem Haus "besichtigt". Eigentlich hat der Gutachter nicht wirklich besichtigt. Er kam in unser Haus und hätte eigentlich a) 2-3 Sprossen auf eine Leiter steigen b) sich hinknien müssen c) über den Dachboden von oben prüfen, um den Mangel genau in Augenschein nehmen zu können. Aber wegen seiner Körperfülle konnte er nur die 1. Sprosse der Leiter erklimmen (wäre dabei fast mit der Leiter gestürzt) und das Knien hat er gänzlich vermieden, die Dachbodentreppe brauchte ich nicht auszuklappen. Er meinte nur: ja diese Art von Mangel kenne er.
Er hat aber freundlich mündlich Fragen beantwortet.
Das Engagement war im Gesamten sehr gering. Aber letztlich zählt wohl  -  so nehme ich an  -  die Honorarliste unabhängig vom Engagement u. dem Ergebnis.
Falls ich nochmal einen Gutachter beauftrage, sollte ich das Honorar vorab genau berechnen und absprechen können.
Danke für die Antworten auf meine obige Frage!
  • Name:
  • Anna-Maria
  1. Kontrollmöglichkeiten können Sie vergessen

    Nach HOAIAbk. ist das Honorar für einen privat beauftragten Sachverständigen / Gutachter frei verhandelbar. Wenn Sie ohne Kostenvoranschlag / Honorarangebot einen Sachverständigen beauftragt haben, so ist dies salopp gesagt ein Freibrief für den Gutachter im zumutbaren Rahmen abzurechnen, was eben geht. Da sind bei öbuvAbk. SV schon mal Stundensätze von 80,00  -  110,00 € zzgl. satte Nebenkostensätze fällig. Wer einen Rundstempel hat, lässt sich diesen auch gut bezahlen, schließlich müssen davon zumeist kleinere oder größere Büros und Mitarbeiter mitfinanziert werden.
  2. hmm

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    auch ein öbuvAbk. SV ist letztlich verpflichtet, eine prüffähige Rechnung zu erstellen. Hierin werden z.B. Fahrzeiten, Dauer des Ortstermins, Recherchezeiten, Zeiten für das Erstellen des Gutachtens, etc. aufgeführt.
    Satte Nebenkostenabrechnungen habe ich bislang nur bei einigen Architektenrechnungen gesehen, was nicht heißen soll, dass Sachverständige der IHKAbk. das ebenfalls alle so handhaben. Normalerweise bewegt sich der seröse SV auch hhier im üblichen Rahmen, meistens im Rahmen dessen, was Gerichte im zugestehen würden.
    Die Frage ist, wie der SV zu seiner Beurteilung kommt. Er ist an sich verpflichtet, durch Inaugenscheinnahme persönlich die vorhandene Leistung zu beurteilen. andernfalls muss der Personen deligieren und im Gutachten namentlich und nach der Art der Tätigkeit aufführen.
    Eine exakte Ermittlung der Höhe der Gutachtenkosten im Vorfeld ist m.E. nur sehr schwer bis unmöglich zu erbringen. Klar kann ich in etwa sagen, ich brauche für den Ortstermin gut zwei Stunden, für das Gutachten 5 Stunden. Was ist aber, wenn der Ortstermin 5 Stunden dauern muss oder dauert und die schriftliche Ausarbeitung 10 Stunden?
    Bei Gericht wird dem SV aufgetragen, die Arbeiten unverzüglich einzustellen und einen Mehrkostenantrag zu stellen, wenn abzusehen ist, dass er mit den eingezahlten Kostenvorschüssen nicht hinkommt.. Erst nach der Freigabe darf der SV an dem Gutachten weiterarbeiten.
    Fiehl das Gutachten nicht in Ihrem Sinne aus?
    Grüße
    Stefan Ibold
  3. Sie haben schon Recht  -  Herr Ibold

    aber die Privat-Rechnungen von IHKAbk.-SV fallen in Berlin i.d.R. schon 20-30 % höher aus als bei Gerichtsgutachten (durch höhere Stundensätze, Anfahrtspauschalen bzw. Grundhonorare und etwas höhere Nebenkosten.) Bei uns im Büro läuft es allerdings etwas anders, wir faxen sofern möglich nach einem telefonischen Vorgespräch gern ein Angebot mit einem Schätzbetrag und einer beiliegenden Musterrechnung mit unseren Kostensätzen der Gutachtenkosten. Fällt dann bei Durchführung des Ortstermins auf, dass der Aufwand höher sein wird, so lassen wir uns dies auf unserem Angebotsschreiben vom Auftraggeber gegenzeichnen, so gibt es hinterher keinen Ärger.
  4. Weiteres

    Danke für die Antworten.
    Ein Gutachten in schriftl. Form habe ich nicht bestellt  -  da der Gutachter dies sich extra honorieren lassen will.
    Folgende Leistung ist angefallen.
    1. Telefonat mit ihm ca. 20 Minuten
    2. die erste "Besichtigung" (wie oben beschrieben) des Mangels, Gespräch mit mir und Telefonat mit Bauträger 5 Min. und Zimmerei/Innenausbaubetrieb 5 Min. (inkl. An- und Abfahrt (Anfahrt, Abfahrt) 60  -  90 Minuten). Gutachter wohnt im meinem Ort. Es war weniger Inaugenscheinnahme und mehr ein nettes Gespräch (therapeutisch sozusagen).
    3. Anwesenheit bei Ortstermin mit Zimmerei/Innenausbaubetr.  -  erste Absprache der Vorgehensweise (mit An- und Abfahrt (Anfahrt, Abfahrt) ca. 30 bis 45 Minuten)
    4. Inaugenscheinnahme der "versuchten" Mängelbeseitigung am gleichen Tag wie 3. (mit An- und Abfahrt (Anfahrt, Abfahrt) ca. 30 Minuten). Wobei nur eine "Minimum-Mängelbeseitigung" stattfand. (Gutachter hat eben mal nur einen Blick drauf geworfen  -  nichts abgetastet oder mal richtig nah getreten).
    Es handelt sich um einen Mangel am Haus der lange außerhalb der vertraglichen VOBAbk.-Gewährleistung entdeckt wurde (Bauabnahme 10/1995). Der Gutachter riet mir vom ausführenden Handwerksbetrieb nicht "zu viel" Mängelbeseitigung zu Verlagen, sondern mich mit den "kleinen Varianten" zufrieden zu geben  -  also froh zu seinen, dass überhaupt was getan wird. Im Übrigen hat nicht der Gutachter, sondern der Bauträger den Zimmereibetrieb "überredet etwas zu verbessern". Der Gutachter hat dem Handwerksbetrieb etwas Nachdruck verpasst.
    Da wir unser Haus auch verkaufen müssen (Arbeitsortwechsel) empfahl er mir "meine Nase nicht zu tief" in die Mängel zu stecken und er würde mir, wenn ich wünsche, auch eine Bestätigung schreiben, dass unser Dach (Isolierung) nun "den Vorschriften entspräche und Mängelfrei sei"  -  gegen extra Honorar natürlich.
    Eine Rechnung hat er mir nicht ausgestellt  -  lediglich seinen Rechnungsbetrag genannt (glaube er will ohne Finanzamt und so ...)  -  eigentlich sollte ich die Rechnung noch nachfordern denke ich, weil ich ohne Rechnung nichts in Händen habe, und mir es egal ist, ob er das versteuern muss u. die MwSt ans FA abzuführen hat.
    • Name:
    • Anna-Maria
  5. Ich glaube ...

    Werte Fragestellerin
    der Kerl ist lebensmüde.
    Wenn der Ihnen wirklich so eine Bescheinigung ausstellt, dann haftet er für das, was da steht.
    Ist der auf 'einem Maso-Tripp oder wie.
    Sorry, aber mein Unterkiefer weigert sich gerade, in die Geschlossen-Position zurückzukehren.
    Da sind schon ganz andere vor Gericht böse erwacht.
    Jetzt aber bitte, bitte nicht loslaufen und die Bescheinigung haben wollen.
    Sie sind nämlich trotzdem im Boot  -  und könnten dann wirklich wegen Arglist belangt werden, falls Sie einem Käufer diesen Wisch in die Hand drücken.
    Mnachmal glaube ich's einfach nicht mehr.
  6. 2 weitere Fragen

    1. War es ein guter Hinweis vom Gutachter, sich mit einer "kleinen Mängelbeseitigung" zufriedenzugeben?
    2. Da ich ein Laie bin, kann ich selbst nicht sagen, was ist bautechnisch richtig oder falsch, ob der Lufteintrag in die Räume nun unvermeidbar ist (bei Bauantrag 1994), ob eine Isolierung anders ausgeführt werden muss/kann. Zimmereibetrieb sagt: bei Häusern mit Bauantrag 1994 wäre noch keine Dichtigkeit herzustellen gewesen.
    Müsste ich ohne obigem "Wisch" auch eine Verantwortung bei Hausverkauf übernehmen. Jeder sagt was anderes, wieso soll ich dann haften?
    • Name:
    • Anna-Maria
  7. wie  -  lufteintrag in die räume?

    Foto von Ralf Dühlmeyer

    Moin,
    meinen Sie, dass unkontrolliert Luft ausströmen kann, also Undichtigkeiten vorhanden sind?
    Wenn Sie das mit JA beantworten, dann liegt der Betrieb völlig daneben. Luftdichtheit ist schon sehr weit vorher eine Forderung aus der DINAbk. 4108 gwesen.
    Grüße
    Stefan Ibold
  8. Natürlich haften Sie ...

    wenn Sie sich wider besseres Wissen eine Bescheinigung ausstellen lassen, die Ihrem Haus Mängelfreihet bescheinigt.
    Ihr Haus ist NICHT mängelfrei. Und das WISSEN Sie.
    Also hätten Sie arglistig getäuscht.
    Wenn Ihr Käufer darauf kommt kann er:
    entweder Rückabwicklung verlangen = Sie erstatten Kaufpreis + Notarkosten + Grunderwerbssteuer + Umzugskosten + ...
    oder eine Wertminderung errechnen lassen und die einfordern. Und die fällt deutlich höher als der jetzt schon anfallende Wertverlust aus, da bin ich mir ganz sicher
  9. Eine Bescheinigung der Mängelfreiheit

    möchte ich nicht ausstellen lassen  -  obwohl ich Laie bin, denke ich das wäre nicht korrekt! Ich will aber niemand betrügen! Denn auch ich möchte wieder ein Haus kaufen und auch da nicht betrogen werden!
    Lufteintrag: kalte Luft kommt von außen rein, warme geht raus.
    Fiel erst auf nach Schrumpfung/Trocknung der Materialien, Anschluss Wand/Rigips, da kein Acryl in Fuge war und nachdem sich unsere sehr dicke aufgeschäumte Tapete an den Ecken leicht gelöst hatte und ich nachguckte warum. Das Ausmaß erfasste ich nun erst in 2005 nachdem ich Anfang Januar zu tapezieren anfing und an einer Ecken eine kleine Fläche Rigips rausschnitt. Da ist mir ein kalter Luftstrom entgegengekommen.
    • Name:
    • Anna-Maria
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