Hallo,
wir möchten gerne in einem Gartengrundstück (Landkreis Günzburg/Bayern) das ca. 2000 m² groß ist ein Einfamilienhaus mit Garage erstellen. Das Problem hierbei ist, dass sich das Grundstück nicht im aktuellen Bebauungsplan befindet, was folgenden Hintergrund hat:
1998 wurde Aufgrund des Bauvorhabens eines Tagungshotels ein Bebauungsplan erstellt, in dem auch das Gartengrundstück meines zukünftigen Schwiegervaters einbezogen war. Da er zu diesem Zeitpunkt noch eine Landwirtschaft Betrieb und im ersten Entwurf des Bebauungsplans direkt neben seinem Grundstück eine Wendeplatte eingeplant war (und er somit mit Landwirtschaftlichen Fahrzeugen eine schlechte Zufahrt oder Bearbeitung seiner Fläche gehabt hätte - oder so ähnlich) ließ er nach Anraten des Landwirtschaftsamt dieses Gartengrundstück aus dem Bebauungsplan herausnehmen, was natürlich ein großer Fehler war.
Jetzt hat er die Landwirtschaft aufgegeben und wir würden gerne in diesem Garten ein Einfamilienhaus erstellen. Um überhaupt zu wissen ob dort gebaut werden kann, haben wir an das zuständige Landratsamt eine Bauvoranfrage gestellt, welche auch positiv beantwortet wurde.
Auch bei den ersten Gesprächen mit der Stadt wurde stets beteuert, dass die Änderung des Bebauungsplans kein Problem wäre, da die Stadt auch noch Änderungen vor hätte.
Danach haben wir Ende Mai 2003 schriftlich die Änderung des Bebauungsplan beantragt.
Leider erfuhren meine Lebensgefährtin und mein zukünftiger Schwiegervater jetzt in einem persönlichen Gespräch mit dem zuständigen Stadtbaumeister, dass die Änderung ein Riesenaufwand wäre und wir mit mindestens 5.000,-- € rechnen müssen. Gleichzeitig haben Sie die letzte Seite des Angebots mit der Gesamtzusammenstellung eines Architekturbüros erhalten, wo auch ein Betrag von knapp 5.000,-- € inkl. MwSt ausgewiesen war. Allerdings wissen wir jetzt natürlich nicht ob nur die hereinnahme eines Flurgrundstücks mit ca. 2000 m² so hohe Kosten verursacht, oder ob wir die Änderungen der Stadt so beiläufig mitbezahlen sollen. Was uns auch noch etwas stutzig macht, sind zwei Aktenvermerke auf dem Angebot des Architekturbüros die vom März 2003 stammen, wo wir überhaupt noch keine Anfrage an die Stadt gestellt hatten.
Es wäre ganz toll, wenn uns jemand Auskunft geben könnte, der sich mit Bebauungsplänen und Honorarverordnungen auskennt. Sollten die Kosten gerechtfertigt sein, sind wir selbstverständlich bereit diese zu tragen, wir möchten nur ausschließen, dass in Zeiten leerer Stadtsäckel wir die Kosten von anderen übernehmen sollen.
Für Eure Antworten bedanke ich mich bereits im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
5000,- € Arch. -Kosten für Änderung Bebauungsplan
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
5000,- € Arch. -Kosten für Änderung Bebauungsplan
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