Ich beabsichtige, mit einem Bauträger ein Massivhaus schlüsselfertig zu bauen. Die Fälligkeiten sind in den AGB wie folgt festgelegt:
10 % Übergabe Baugesuch
10 % Fertigstellung Kellerrohboden
20 % Fertigstellung Kellerrohdecke
20 % Fertigstellung Decke über Erdgeschoss
20 % Fertigstellung Rohbau und Anmeldung der Rohbauabnahme
17 % Fertigstellung Fensterarbeiten
3 % Abnahme und Schlüsselübergabe
Dies scheint mir sehr "früh", da ich bereits 60 % lediglich für den Keller (inkl. Architektenleistung aber ohne Aushub, den muss ich selbst zahlen) oder 97 % für einen Rohbau mit Fenstern zahle. Ich habe eine Aufteilung der Kosten 50 % Rohbau 50 % Ausbau im Kopf. Gibt es da irgendwelche Richtlinien etc.?
Kaufpreiszahlung nach Baufortschritt
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
Kaufpreiszahlung nach Baufortschritt
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Makler- und Bauträgerverordnung (Maklerverordnung, Bauträgerverordnung)
Eine Hilfestellung könnte § 3 MaBV sein, siehe Link. So viel ich weiß, dürfen die dort genannten Beträge für die Raten nicht überschritten werden. -
Vielen Dank!
Inzwischen hat sich herausgestellt, dass der Bauträger mir fälschlicherweise die Zahlungskonditionen für ein Ausbauhaus gegeben hat und die richtigen in Kürze kommen. Der Link zur MaBV war aber trotzdem sehr hilfreich, dann kann ich die neuen Konditionen gleich überprüfen.
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