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Muss ich 5 %von Bausumme bezahlen, wenn Bauvertrag gekündigt, aber noch keine Leistungen erfolgt sind?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Muss ich 5 %von Bausumme bezahlen, wenn Bauvertrag gekündigt, aber noch keine Leistungen erfolgt sind?

Wir wollten im Bundesland Sachsen-Anhalt ein Haus bauen.
Ein Bauberater versprach, sich um alles zu kümmern,
einschließlich Finanzierung. Es wurde eine Baufirma
beauftragt. Wir unterschrieben einen Bauvertrag in Höhe
von 93.000 €, bekamen dann aber durch einen Zufall die Information, dass die Finanzierung bei der Bank noch nicht genehmigt war.
Das Grundstück, was wir erwerben sollten, war auch nicht
das was wir ursprünglich haben wollten.
Aus diesem Grund hat unsere Familie beschlossen, nicht
zu bauen.
Nun unsere Frage: Müssen wir die 5 % Bearbeitungsgebühr
der Bausumme des Bauvertrages zahlen?
Es wurde noch kein Grundstück gekauft. Es wurden noch
keine Baufirmen bestellt. Bauantrag wurde auch noch nicht
eingereicht, aber eine Mappe mit Genehmigungsformularen
vom Architekturbüro zusammengestellt. Wir hatten auch noch
keinen persönlichen Kontakt zum Architekten.
  • Name:
  • Seidel
  1. Das müsste doch im Vertrag drinstehen

    Foto von Martin Kempf

    da gibt es doch sicherlich eine Klausel, dass bei Rücktritt vom Vertrag eben diese Bearbeitungsgebühr, Vertragsstrafe oder sonstiges für entgangenen Gewinn fällig wird. Dürfte legitim sein  -  unterschrieben ist unterschrieben.
  2. muss nicht drinstehn

    Also erstmal kommt es drauf an, ob VOBAbk.- oder BGBAbk.-Vertrag. Der AN Dann ist weiterhin von erheblicher Bedeutung, welcher Art die Kündigung ist (einfache Kündigung oder Kündigung aus wichtigem Grund). Dies klärt, warum gekündigt wurde und ob der AN nach Kündigung Anspruch auf entgangenen Gewinn hat. Weiterhin hat der AN Anspruch auf Vergütung von bereits erbrachten Planungsleistungen usw.
    Sowas muss nicht im Vertrag stehen, sondern ist im Vertragsrecht geregelt.
    Den Gang zum Baurechts-Anwalt sollten Sie hier nicht einsparen. Denn ein slcher sollte Ihren Vertrag und den Kündigungsgrund prüfen und dann alle Möglichkeiten darlegen um an der 5 %-Zahlung eventuell vorbeizukommen.
  3. Nichterfüllung des Vertrags

    Foto von Jochen Ebel, Dipl.-Physiker

    Es ist schwer ohne ausreichende Information etwas zu sagen. Waren die Zusagen schriftlich oder können Sie wenigstens mit Zeugen die Abmachungen bestätigen. Wenn Ihr Verhandlungspartener seinen Vertrag nicht erfüllt (dazu gehören auch mündliche Absprachen, wenn diese im schriftlichen Vertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind), haben Sie den Vertrag wegen Vertragsbruch beendet und dann steht Ihnen Schadenersatz zu. Mündliche Verträge sind nur i. Allg. schwer beweisbar. Vielleicht sind auch Haustürgeschäftsparagraphen anwendbar usw.?
    Also RA.
    Viel Erfolg
  4. sofort zum Verbraucherschutz gehen

    oder zur Rechtsberatung, denn so einiges stimmt hier nicht zusammen, aber ohne Aktenkenntnis kann jetzt niemand etwas genaueres sagen. Kritisch ist unbedingt, dass der Der Bauberater die Finanzierung (schriftlich?) "versprach" (garantierte?), denn es wird wohl niemand eine Baufirma beauftragen, ohne eine Finanzierungsbestätigung in der Hand zu haben. Oder ist es anders bei Ihnen? Arbeiten der Bauberater und die Baufirma zusammen? Woher kam der Bauberater?
  5. Dummheit

    anders kann das eingehen auf solche konstrukte nicht nennen, tut mir leid! so baut man keine Häuser und so kauft man keine Grundstücke ... *kopfschüttelnd*
    • Name:
    • Herr Rossi
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