Baugutachten sinnvoll?
BAU-Forum: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

Baugutachten sinnvoll?

Hallo,
wir sind gerade dabei uns ein Reihenmittelhaus zu bauen, bzw. bauen zu lassen. Wir haben das Haus von einem Bauträger gekauft und einige Dinge in Eigenleistung entnommen, z.B. alle Innenarbeiten wie Bodenbeläge, Malerarbeiten. Außerdem machen wir auch den Trockenausbau selber. Heizung und Sanitär geben wir selber in Auftrag. Momentan steht der Rohbau inkl. Dachdeckung mit Fenster. Da bisher ziemlich viel daneben ging mit dem Architekten (Kamin wäre an falscher Stelle eingebaut worden, Wände falsch gemauert und und und ...) fragen wir uns nun natürlich, ob der Bau überhaupt richtig ausgeführt wurde. Wir sind keine Experten und für uns sieht das OK aus. Sollte wir, bevor wir mit unseren Eigenleistungen beginnen, eine Vorab-Abnahme machen lassen und am Ende eine Schlussabnahme? Oder nur am Schluss eine Abnahme? Ist es sinnvoll in so einem Fall ein Baugutachten machen zu lassen? Weiß jemand eine Adresse in Augsburg?
Danke
Tanja E.
  • Name:
  • Tanja E.
  1. würde ich machen

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    ja, ich würde jetzt eine Zwischenabnahme machen. Schon allein aus rechtlichen Gründen. Der Bauträger und der Architekt, so er denn überhaupt einer ist, sollten auf jeden Fall dabei sein. Der SV muss die Punkte, die er bemängelt auflisten. Dann beginnt die Zeit der Nachbesserungen. Erst anschließend sollten Sie mit dem Innenausbau beginnen.
    Der Grund ist einfach: Wenn Sie vor Abnahme mit den eigenen Leistungen beginnen, dann stellt sich der Bauträger im Nachhinein hin und behauptet, dass ein Mangel erst durch Ihr Verhalten aufgetreten sei. Und das kann es nicht sein. Abgesehen davon werden evtl. vorhandene Mängel u.U. durch eine Innenbekleidung oder Veränderungen verdeckt, sind also nicht mehr sichtbar aber dennoch vorhanden.
    Der SV sollte alle Unterlagen der Baubeschreibung bekommen, damit er sieht, was der Bauträger Ihnen schuldet.
    Adressen bekommen Sie bei der zuständigen HWKAbk.. Dort wird allerdings nur für jeweils 1 Gewerk abgenommen. Ansonsten zur IHKAbk.. Es gibt auch unabhängige Bauleiter, die öbuvSVAbk. sind und mehrere Gewerke beurteilen können und dürfen.
    Grüße
    Stefan Ibold
  2. erforderliche Unterlagen ...

    sind u.a. auch Statik, Bewehrungspläne, abnahmeprotokolle des Statikers für Bewehrung
    (aber auch Holzbau), Wärmeschutz- und schallschutznachweis
    genaueres geht noch aus ihrer Landesbauordnung hervor  -  das sollte aber ihr
    Sachverständiger wissen :-)
  3. vor Fertigstellung bitte keine Abnahme

    die sog. Teilabnahme ist richtigerweise keine Abnahme, sondern eine Feststellung des Zustandes von Teilen der Leistung, die auf Verlagen gemeinsam von Auftraggeber und Auftragnehmer durchgeführt wird ... (VOBAbk. B/§ 4.10).
    Außerdem haben Sie bei Eigenleistungen natürlich wie jeder Handwerker die Vorarbeiten des Bauträgers auf Ihre Eignung für die nachfolgenden Arbeiten zu prüfen übernehmen dafür natürlich die Verantwortung.
    Aus beiden Gründen ist es durchaus sinnvoll, die bisher fertiggestellten Arbeiten einer Kontrolle durch einen Fachmann zu unterziehen (und, falls noch nicht geschehen, als Voraussetzung dazu die Übereinstimmung der Planung und Ausführung mit dem Vertrag und den technischen Regeln zu überprüfen).
    Nur den rechtlichen Begriff Abnahme würde ich dabei nicht verwenden, die steht erst nach Fertigstellung aller Leistungen auf der Tagesordnung.
  4. stimmt, recht hat er

    Foto von Josef Feldwisch-Drentrup, Dipl.Ing.

    Moin,
    jau, guter Hinweis. Bei Abnahme wäre auch die Gefahrenübernahme, das wäre eher nachteilig.
    Grüße
    Stefan Ibold
Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne Fundstellen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Baugutachten, Abnahme". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

    Entsprechend Ihrer Suchvorgabe wurden keine Seiten gefunden!

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Baugutachten, Abnahme" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Baugutachten, Abnahme" oder verwandten Themen zu finden.